Fahrtkosten Erstattung

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    • Fahrtkosten Erstattung

      :hallo1:

      Nur zur Information:

      Mir teilte neulich jemand mit das man bei einer Kostenűbernahme der Krankenkasse
      die Fahrtkosten ( öffentliche Verkehrsmittel) abrechnen kann.

      Dies habe ich nun erst bei der WHO erfahren und auch eingereicht.

      Meine Krankenkasse űbernahm rűckwirkend 169€ von 195€ der Reisekosten. :]

      Alleine wäre ich niemals auf die Idee gekommen diese Abrechnung zu erstellen.

      Großes Lob und Dank an meine Freundin Honey. HDGDL :positiv:

      GLG. Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Danke für die Info Marlies. Habe gleich mal bei meiner KK nachgefragt und ich bekomme auch die Fahrt
      kosten erstattet, obwohl ich mit dem eigenen PKW ins KH gebracht wurde. Der Eigenanteil beträgt 10 %.
    • :hallo1:

      mir wurde auch mit der Bewilligung mitgeteilt, dass die KK die Fahrtkosten, abzüglich Eigenanteil von mind. 5 Euro, und max. 10 Euro
      erstattet,
      ..............................................aber nur für das nächsterreichbare Behandlungszentrum.
      Das wäre bei mir Bad Aibling, also muss ich für die Fahrtkosten nach Gräfelfing alleine aufkommen, ist mir aber auch ehrlich schnurzpiepegal, Hauptsache die OP´s werden bezahlt. :hyper:
      Liebe Grüße Angelika :=):

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      Aktuelles Gewicht: 81 kg - 31 kg mit FdH, 41 kg mit Ballon, 8 kg in Eiweißphase abgenommen, OP-Gewicht 128 kg

      Oberarmstraffung am 4.12.13, Abdominoplastik am 11.2.14, am 16.09.14 Bruststraffung. - 03-11-15 OS-Straffung
    • :hallo1:

      und wenn man nur einen kleinen Teil selber tragen muss ist das schon toll,
      nicht jeder hat die € so locker sitzen.

      Meine Fahrt von Frankfurt nach Stuttgart mit dem ICE wurde jedenfalls sehr gut
      űbernommen.

      Alles weitere muss jeder fűr sich bei seiner Kramkenkasse erfragen.

      Das der PKW als öffentliches Verkehrsmittel auch anerkannt wird ist super.

      Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Laut Aussage der Pflegedienstleitung in "meiner" Klinik hat man auch nach stationärem Aufenthalt einen Anspruch auf einen Taxi-Schein. Das wissen viele auch nicht.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Bei dem Bypass klappte es mit dem Taxischein bei mir auch sehr gut.

      Anders waren die WHO. Da wurde mir gesagt das es nicht geht, da ich mich auch für eine nähere Klinik häte entscheiden können.

      Simone
    • :hallo1:

      ich hatte nach meiner Oberschenkelstraffung auch einen Taxischein bekommen und es war alles ganz einfach so. Werde jetzt auch noch die Kosten für die Hinfahrt bei der KK einreichen. Da bin ich mit der Bahn gefahren. Und da ich von der Zuzahlung befreit bin muss ich nicht mal den Eigenanteil zahlen. Da freut sich der Geldbeutel nochmal mehr.

      LG Diana
      7.05.12 Magenbypass-OP mit 152 kg ^


      06.11.13 Komplettzusage WHO :freu:1. OP Termin ist der 27.03.2014 Oberschenkelstraffung 2. OP am 21.10.2014 (Bauchdeckenstraffung mit T-Schnitt)


      nächster Termin ist der 19.05.2015 (Arme,Brust,seitliche Flanken)
    • Huhu Marlies,

      das kommt immer auf die KK drauf an. Meine hätte die Kosten auch übernommen, aber nur zum nächstgelegenen Plastiker. Und da war Doc Ziegler bissl zu weit weg :-(.

      Ich habe sie daher bei der Steuer abgesetzt. Das wurde alles anerkannt.

      LG
      Nicki
    • :hallo1:

      Den Eigenanteil setz ich natűrlich auch ab.

      Wie gesagt, die KK fragen mehr kann man nicht machen :zwinkert:

      Marlies :knuddel:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Hab ich Marlies,

      und es gab nix. Denn in Hannover gibt es Plastiche Chirurgie, man muss ja nicht nach Stuttgart fahren.

      Ich habe daher für jedes der vergangenen 2 Jahre knapp 5000km abgesetzt bei der Steuer...hat dann deutlich mehr gebracht *grrrr*.

      LG
      Nicki
    • :hallo1:

      ich denke das es von KK zu KK verschieden ist, daher muss das jeder selber erkunden.

      Hier in Frankfurt und Main Taunus Kreis gibt es genug PC und trotzdem hat es meine alte
      KK bezahlt.

      Ob nun jemand die KM, Fahrkarte, oder irgendwie anders geltend macht ist ja im Prinzip
      wurscht.

      Fűr mich war es einzig und alleine wichtig die Möglichkeit kund zu tun.

      Ich wusste es vor der WHO OP. nicht und habe davon auch nie etwas hier gelesen.

      GLG. Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von catweazle*1 ()

    • Es werden nur die Kosten bis zur nächstgelegenen, geeigneten
      Behandlungsstätte übernommen, außer es besteht ein zwingender
      medizinischer Grund für die Behandlung an einem weiter entfernten Ort.
      Hier würde man eine ärztliche Bestätigung benötigen, die besagt, dass die OP aufgrund der Qualifikation des Operateurs nur an einem entfernteren Ort durchgeführt werden kann. Bei mir hat die KK die Fahrt nach Stuttgart gezahlt, nachdem Dr. Ziegler sich auf plastische Chirurgie für Adipositaspatienten spezialisiert hat und es in Augsburg keinen PC mit dieser Qualifikation gibt.
      Bezahlt werden aber nur die Fahrten für den stationären Aufenthalt - nicht die ambulanten Besuche z.B. zum Vorgespräch oder danach zur Kontrolle.


      Bei der Wahl des Fahrzeuges ist die folgende Rangfolge einzuhalten(!):
      1. Öffentliche Verkehrsmittel, wenn nicht möglich, dann
      2. Taxi oder Mietwagen, wenn nicht möglich, dann
      3. Krankenwagen, wenn nicht möglich, dann
      4. Privater PKW (Erstattung 20 Cent/km, maximal 150,- €)
      Welche Belege werden benötigt?
      • Fahrscheine oder Fahrausweise
      • Bestätigung der Klinik, des Arztes, dass eine Behandlung stattgefunden hat.
      Selbstbeteiligung:


      In jedem Fall 10 % der Fahrtkosten, mindestens jedoch 5,- €, aber höchstens 10,- €.

      :=):
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • :hallo1: Elisabeth,

      die DAK Gesundheit hat es ohne zwingenden Grund und ohne Bescheingung
      des PC űbernommen.

      In meinem Anschreiben und den Original Bahnrechnungen habe ich
      lediglich die KK darauf hingewiesen das die WHO von der KK genehmigt war.

      Naja wie gesagt jede KK agiert da wohl anders und ein bisschen Glűck gehört
      auch da wohl dazu.

      GLG. Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Wie süß. Habe deinen beitrag erst gerade entdeckt. Hdagdl. :friends:
      die mich kennen mögen mich, die mich nicht mögen, können mich............. :zwinkert:









      op gewicht 131,5kg


      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/pic/weight_loss/86662/.png]
    • :hallo1: Honey,

      musste Dich einfach mal loben, Du bist Klasse :knuddel:


      Ich hoffe es geht Dir langsam besser und Deine Wunde kann ordentlich verheilen.

      GLG. Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • Ich kenne das auch so bei stationären Aufenthalten, dass die Fahrtkosten von der KK übernommen werden. Auch bei WE-Heimfahrten. Einfach Belege sammeln und bei der KK einreichen. Ich würde die Belege vorher kopieren, dann hat man noch was in der Hand, falls was abhanden kommt...
      :katze: :katze::katze: :katze: :katze:
    • :hallo1:

      Nach dem Krankenkassen Wechsel zur Knappschaft habe ich nun eine erneute Fahrtkosten Abrechnung eingereicht, allerdings űbernimmt diese Krankenkasse nur dann die Fahrtkosten, wenn in Wohnortnähe kein geeignetes Krankenhaus für die jeweilige Op. vorhanden ist.


      Da ich aber nach Stuttgart für die WHOs fahre, ist nun keine Abrechnung möglich.
      Es stimmt also nicht, das immer und auf alle Fälle eine Fahrtkosten Erstattung erfolgen muss.


      GLG Marlies
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu: