MDK muss Facharzt sein?

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    • MDK muss Facharzt sein?

      Hallo,

      wie oben schon beschrieben werfe ich die Frage in die Runde, ob der gebutachtende Arzt des MDK ein Facharzt auf dem Gebiet sein muss oder ob z.B. ein Gynokologe über meinen Antrag Bauchstraffung entscheiden bzw. das Gutachten verfassen kann.

      Als Patientin bin ich gefordert und muss für meine Beantragungen Fachärztliche Bescheinigungen vom Orthopäaden, Plastischen Chirurgen, Hautarzt etc einreichen. Welche Verpflichtung hat die Kasse dann, einen geeigneten Gutachter zu bestellen?

      Konkret:
      ich war gestern beim MDK, auch wegen einer Lipödem-Behandlung. Für ein qualifiziertes Fachgutachten bin ich vom nördlichen Niedersachsen bis nach Göttigen (3,5 Stunden einfache Autofahrt) gefahren um dann schon bei Eintritt in das Arztzimmer des MDK gesagt zu bekommen, dass die beantragte Absaugung grundsätzlich nicht übernommen wird, da nicht im Leistungskatalog der KK. Tja, deshalb war ich eigentlich auch zum Gutachten bestellt.

      Da schüttel ich doch mit dem Kopf. Wozu war ich dann beim MDK? Eine Leistung innerhalb des Kataloges hätte ich nicht beantragen müssen. Darauf angesprochen bekam ich nur zu hören, auf eine Diskussion würde sie sich nicht einlassen. Ich muss dazu sagen, diese Ärztin war "Ersatz", denn die eigentliche Gutachterin war kurzfristig erkrankt und ich wurde "verteilt".

      Durch Nachfragen in der Verwaltung weiss ich, dass diese Ärztin "nur" Fächärztin für Innere Medizin ist und da stellt sich mir doch ernsthaft die Frage, ob die überhaupt in der Lage ist, ein ärztliches Gutachten zu erstellen, wo es um Absaugung von Lipödemen und Hautstraffungen geht. Sie mußte sogar einmal beim Chirurgen nachfragen, nach welchen Kriterien eine Bauchstraffung genehmigt wird und konnte dann aber Bauchstraffung (=Hautstraffung) und Fettschürzenresektion nicht unterscheiden!! Ich habemir dann jeden weiteren Kommentar verkniffen, mich aber direkt bei der KK beschwert und eine Nachfrist für einen Entscheid von 1 Woche gegeben, denn die 5-Wochen-Frist ist bei mir auch schon längst abgelaufen. So warte ich nun auf den ablehnenden Bescheid, der garantiert innerhalb dieser Nachfrist kommen wird.

      Die Ärztin kam mir auch noch mit veralteten negativen Gerichtsurteilen, denn gerade das von einer Patientin zuletzt gewonnene Verfahren bezüglich Liposuktion gegen meine KK (DAK) in meinem Gerichts-Zuständigkeitsbereich ist knapp 3 Monate alt, rechtsgültig und die KK hat die Kostenübernahme schriftlich bestätigt!!! Im Fall einer Klage habe ich sehr gute Chancen, da dasselbe Gericht dann zuständig sein wird.

      Gibt es einen §, wo es fundiert ist, dass der medizinische Sachverständige auch tatsächlich Facharzt in dem betroffenen Gebiet sein muss oder darf tatsächlich jeder Himpel Pimpel so ein Gutachten schreibe, an das sich die KK auch noch zu 99 % halten?

      Bin immer noch total aufgewühlt und von Willkür der KK und Behörden entsetzt.

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Huhu ,

      Meine Freundin ist Ärztin beim MDK. Es wird versucht , dass ein entsprechender Facharzt begutachtet. Da der MDK
      aber in der Regel unterbesetzt ist und es die Fristen gibt, bleibt oft nichts übrig, als einen anderen Arzt einzusetzen.

      Bei einer Ablehnung lege Widerspruch ein und bestehe auf eine Begutachtung durch den entsprechenden Facharzt.

      Du musst dann aber auch eine entsprechende Wartezeit in Anspruch nehmen.Gerade für OPs, die nicht im Leistungskatalog stehen, wird kein Arzt vorgehalten.

      LG Nicki
    • Ich glaube es gibt keinen Paragrafen, aber das Gutachten ist anfechtbar, bei nicht entsprechender fachlicher Kompetenz. Hatte ich mal mit einer Mutter-Kind-Kur Antrag. Da gings zum MDK und die Ärztin hat per Aktenlage ein Gutachten gemacht, war natürlich Ablehnung. Hab es dann angefordert und erfahren, dass sie ein HNO Arzt ist. Also wirklich nicht geeingt. Mein Widerspruch ging auch problemlos durch.

      Aber gerade für persönliche Begutachtungen und bei so einschneidenenden Dingen, muss und wird meist schon darauf geachtet.
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      Gewichtshöhepunkt Januar 2014 - 156kg ;( BMI 60,9

      Erstgespräch AC 17.02.2014 - 148,9kg BMI 58,2, Antragsabgabe 6.6.14, MDK Weiterleitung 11.6.14, Kostenzusage 18.6.14, OP Termin 15.7.14, OP Gewicht 143,9kg, Gewichtanstieg im KH auf 147,3kg :panik:, KH-Entlassung 24.07.14 - 139,3kg,
      10 Monate Post-OP 96kg (juhu Minus 60kg)
    • Hallo Dunja,

      ich hab ja auch so eine "tolle" MDK Ärztin gehabt, die wirklich in keinster weise wußte um was es geht.

      Leider konnt ich nicht in Erfahrung bringen welches ihr Fachgebiet ist, aber Fakt ist, das sie fehl am Platz ist.

      Es ist für mich wirklich fraglich, denn meine MDK Ärztin zweifelt doch tatsächlich meine Atteste von Fachärzten an und will meinem Hautarzt

      z.B. vorschlagen welche Hautsalbe er mir verschreiben soll.

      Auch was Dr. Z. aus S. geschrieben hat zweifelte sie an, also sorry, aber für mich sind diese Ärzte beim MDK... :ichsagnix: sag lieber nix ;)

      Ich drück Dir weiter die Daumen. :drueck:
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Hallo,

      ich habe das was gefunden, wonach ärztliche Gutachter (=medizinischer Sachverständiger) keine fachfremden Gutachten schreiben dürfen und @Raba auf jeder Internet-Seite des MDK steht, dass Ärzte des MDK sich nicht in die Behandlung einmischen dürfen!! Aber man ist zu wenig informiert und vorbereitet auf diese Eventualitäten beim MDK-Besuch. Ich wünschte, ich hätte meinen Adipositas-Ordner mitgehabt, dann hätte ich so einiges an Ort und Stelle widerlegen können, aber Madame wollte sich ja ohnehin von Anfang an nicht auf eine Diskussion mit mir einlassen, sondern mich nur schnell wieder loswerden.

      Im Netz ist übrigens sogar zu finden, dass eine Patientin Strafantrag gegen eine Arzt des MDK gestellt hat, weil dieser wider besseren Wissens ein fachfremdes Gutachten erstellt hat.

      Um die Frist nach SGB V § 13 3a zu wahren, werden dann einfach irgendwelche Ärzte mit Gutachten beauftragt, wo doch schon vor dem Begutachtungs-Termin klar ist, dass abgelehnt wird. Für die Bearbeitung des Widerspruches hat die KK dann nach Verwaltungsrecht 3 Monate Zeit. Das reicht, um den Patienten mürbe zu machen und genug Argumente gegen eine OP zu sammeln.

      So war die 5-Wochen-Frist bestimmt nicht geplant!!

      Ich werde mich zu wehren wissen und habe GsD einen Anwalt für Sozialrecht im weiteren Bekanntenkreis, der solche Fälle gerne übernimmt!!

      LG Dunja
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    • huhu Dunja,

      genau, richtig. Das kann man dem MDK nicht vorwerfen. Sie haben Ärztemangel, wie überall - das ist politisch so gewollt!!!

      Daher ist der MDK gezwungen, Ärzte zur Begutachtung einzusetzen, die fachfremd sind. Was bleibt ihnen übrig.

      Es ist nicht unser Problem, wir müssen halt schauen, welcher Arzt welches Gutachten geschrieben hat. Beim Lipödem...nunja, es ist nicht im Leistungskatalog...in Hannover gibt es einen einzigen Arzt, der das überhaupt begutachten könnte. Mein Gutachten hat jm. anderes erstellt - sogar befürwortet. Aber bei mir hat die KK ja abgelehnt (da nicht im L-Katalog).

      Ich drücke dir alle Daumen!

      LG
      Nicki
    • Hallo nicki,

      gerade weil es nicht im Leistungskatalog steht, müssen wir es ja beantragen, sonst könnten wir uns ja gleich operieren lassen!!

      Eine ambulante Liposuktion ist negativ vom GBA beurteilt, über die stationäre Beahandlung gibt es jedoch nichts. Ich habe mehr als 5 Liter Fett/Bein, weshalb eine ambulante Beahandlung ausgeschlossen ist. Die Menge des Fettes ist auch schon ein Kriterium zwischen dem Unterschied einer Fettabsaugung aus ästhetischen oder medizinischen Gründen.

      In den Urteilen aus Chemnitz und Oldenburg wurde deshalb mit Systemversagen argumentiert, das der Patient nicht verschuldet hat und deshalb wurde in beiden Fällen der Patientin die Liposuktion per Gericht zugesprochen. Genau die Argumentation des MDK mit der GBA wurde von Gericht ausgehebelt.

      Es war ja nicht nur das Lipödem, ich hatte ja auch Straffungen beantragt. Da wäre ein Hautarzt oder plastischer Chirurg richtiger gewesen, sogar ein Chirurg wäre okay, aber eine Internistin?

      Zusatzausbildung zu plastischen Chirurgen haben inzwischen viele Ärzte, daran kann es also nicht liegen. Wenn der MDK keinenFacharzt in den eigenen Reihen hat, muss er sich auf Honorarbasis eben einen Entsprechenden besorgen, sorry, das ist nicht das Problem der Patienten und Beitragszahler.

      Ich werde daher gleich morgen einen Anwalt einschalten, so geht´s nicht!!

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
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      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • dunja69 schrieb:

      Wenn der MDK keinenFacharzt in den eigenen Reihen hat, muss er sich auf Honorarbasis eben einen Entsprechenden besorgen, sorry, das ist nicht das Problem der Patienten und Beitragszahler.

      So seh ich das auch. Kann doch nicht sein das uns z.B. ein Kinderarzt, oder gar Augenarzt beurteilt.
      LG Raba


      Wenn es einen Glauben gibt der Berge versetzen kann, dann ist es der Glaube an die eigene Kraft. Maria v. Ebner Eschenbach

      Höchstgewicht 200,3 kg - OP Gewicht 180,0 kg - aktuell 92 kg. Tschakka, den Rest schaff ich auch noch

      kam ein UHU geflogen .108 kg Unterschied
    • Ich habe gerade woanders gelesen, dass ein Kieferorthopäde über eine Magen-OP entschieden hat. Da fällt einem echt nix mehr ein.

      Es wäre toll, wenn es genauere Infos zu diesem Thema gäbe, habe bisher nur gefunden, dass man beim Widerspruch auf Begutachtung durch einen Facharzt des entsprechenden Gebietes bestehen kann bzw damit argumentieren kann, dass der Begutachter fachfremd war. Aber so wirklich gesetzliche Grundlagen habe ich auch nicht gefunden. Das ist aber ein Thema, was viele Patienten betrifft, bei den bariatrischen OPs, bei den WHOs, Pflegeversicherung, Arbeitsunfähigkeit etc.

      Gibts da inzwischen Neuigkeiten?
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


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