Probleme mit dem Arbeitgeber

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    • Probleme mit dem Arbeitgeber

      Hallo zusammen!

      Meinen Antrag habe ich am 21.10.2014 eingereicht, am 23.10.2014 erhielt ich einen Anruf, dass ich noch weitere Unterlagen/Atteste hinterherschicken muss. Nachdem ich alles besorgt habe, ging der Brief am 10.11.2014 dann an die Krankenkasse... und gestern erhielt ich telefonisch vorab die ZUSAGE!!!! :-))) Ich hab mich riesig gefreut...

      Ende März habe ich einen neuen Job angefangen, in einer kleinen Firma, die zur Zeit nur aus dem Seniorchef, dem Juniorchef und mir besteht. Bereits im Sommer hatte ich gesundheitliche ("Frauen-")Probleme, weshalb ich in der Probezeit operiert werden musste. Ich bin sehr offen damit umgegangen und das war auch gut so. Ich hab meine Krankheitszeiträume deswegen nach Absprache immer so kurz wie möglich gehalten und bin auch früher wieder arbeiten gegangen, als ich sollte.

      Gestern kurz nach der Zusage habe ich also meinem Seniorchef die für mich frohe Botschaft erzählt...und auch angeboten, dass ich mir für die Zeit Urlaub nehme anstatt mich krank schreiben zu lassen. Er wusste bis dato nichts von meinen Absichten einer Operation... Er hat nicht so gut reagiert... Er hat mich gefragt, ob ich es denn nicht schaffen könnte, wenn ich mich am Riemen reiße und einfach weniger esse... Das Ende vom Lied ist, dass ich mich erst im April "operieren" lassen darf... Viel fiel mir dazu gestern nicht mehr ein... Die Freude war direkt vergessen...

      Ich könnte mich bereits am 01.12.2014 oder 08.12.2014 operieren lassen...aber dann habe ich Angst, dass ich anschließend gekündigt werde.

      Ich versuche heute nochmal die Gelegenheit zu finden mit dem Juniorchef darüber zu sprechen, aber ich hab total Schiss davor.

      Ging es jemandem von euch ähnlich?

      Viele Grüße aus Lübeck,

      Meike
    • du bist doch nicht mehr in der Probezeit oder?
      Dein Arbeitgeber darf dich nicht wegen Krankheit kündigen und schonmal gar nicht darf er entscheiden wann die OP ist. Du hast ja sicherlich Probleme mit dem Gewicht, denn wenn nicht hätte die Kasse es nicht genehmigt. Also wieso die Probleme weiter hinausschieben?
      Ich habe meinen Arbeitgeber genau aus diesem Grund nichts davon erzählt und ich habe im Mai neu angefangen und war während der OP noch in Probezeit.
      Erstgespräch: 14.01.2014
      Beginn MMK: 17.01.2014
      Antragstellung: 28.07.2014 - Genehmigung 15.8.2014
      OP Termin: 13.10.2014
    • :hallo1: Meike,


      Das tut mir echt leid, dass Dein Chef so reagiert hat, obwohl Du Urlaub nehmen würdest. Was ja nicht selbstverständlich ist.Genau deshalb habe ich nicht die Wahrheit gesagt. Somit können die sich da dann auch nicht einmischen.

      Ich hoffe für Dich, das Dein Chef noch positiv einlenkt. Drücke Dir ganz fest die Daumen. :drueck:
      Liebe Grüße
      Rosawolke :friends:
    • Hey :-)

      Wenn du doch aus der Probezeit raus bist darf er dich doch gar nicht wegen Krankheit kündigen!? :nix:

      Ich werde es meiner Chefin nicht erzählen wenn ich die OP bekommen sollte nicht weil ich mich dafür schäme oder ich denke dass sie es nicht verstehen würde sondern weil ich auch erst seit Januar in meiner Firma bin und auch nur befristet und ich denke, dass das Ganze im Bezug auf eine evtl. spätere Übernahme nicht gut auswirkt bzw. nicht gut aussieht.



      Drücke dir die Daumen :drueck: dass ihr euch einigen könnt.

      Und bei diesem Spruch "Kannst du nicht auch abnehmen wenn du dich zusammenreißt und weniger isst" da rolle ich gleich mal kräftig mit den Augen! :rotekarte: :329:
    • das der arbeitgeber nicht in der krankheit kündigen darf stimmt nur bedingt. er darf nicht WEGEN der krankheit kündigen. auch wärend der krankheit darf gekündigt werden. mit einhaltung der kündigungsfrist. es ist ein kleinbetrieb und da ist es etwas anderes. wenn der betrieb zb eine zurückgehende auftragslage hat, ist es ein grund das arbeitsverhältniss aufzulösen.

      aber wie Pingi schon schreibt. genau aus diesem grund sollte man sich 2 x überlegen ob man es dem arbeitgeber sagt oder nicht. ich hätte es auch nicht gemacht.

      ich hoffe für dich, das du keine nachteile dadurch hast und es sich zum positiven wendet...viel glück :friends:
    • Seit Ende September bin ich nicht mehr in der Probezeit und wurde auch gelobt, wie gut ich meinen Job mache.. Umso enttäuschter war ich, dass der Chef da so reagiert hat...

      Mir ist schon klar, dass die mich während der Krankheit nicht kündigen dürfen... aber sobald ich wieder arbeiten bin, könnten die auch irgendeinen Grund vorschieben, weswegen die mich dann kündigen... Das war meine Befürchtung.

      Ich hab gerade vor ein paar Minuten noch mit dem Juniorchef reden können. Er zeigte sich - wie erwartet - wesentlich verständnisvoller. Doch leider lässt es das momentane Arbeitspensum und die fehlende Zweitkraft nicht zu, dass ich mich direkt im Dezember operieren lassen kann. Er versucht mit seinem Vater zu sprechen, dass ich dann im Januar operiert werden kann. Jetzt heißt es wieder abwarten... Wie sehr ich das hasse...

      In meinem zweiten Leben würde ich meinem Arbeitgeber sowas nicht mehr erzählen! Aus Fehlern lernt man ;-)

      Danke für eure Rückmeldungen! :ihrseidprima:
    • Bei Arbeitnehmern hält sich ein weit verbreitetes Gerücht äußerst
      hartnäckig: Eine Kündigung kann nicht während einer Krankschreibung
      erfolgen. Wie diese Annahme verbreitet wurde, lässt sich nicht ermitteln
      - eine rechtliche Grundlage hat diese nicht. Vielmehr muss zwischen
      einer Kündigung unterschieden werden, die ein Arbeitnehmer während einer
      Krankschreibung aufgrund der Erkrankung oder aus einem anderen Grund
      erhält.
      Kündigung während der Krankheit aus anderem Grund
      Zunächst
      muss eindeutig festgestellt werden: Eine Krankschreibung schützt den
      Arbeitnehmer nicht vor Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber.
      Erhält der Arbeitnehmer die Kündigung in der Zeit seiner Erkrankung, mag
      dies zwar ein ungünstiger, aber zulässiger Zeitpunkt sein. Denn
      entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung ist nicht die
      Erkrankung des Arbeitnehmers, sondern die Frage, ob eine solche
      Kündigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ergangen und damit
      zulässig ist.
      Findet das Kündigungsschutzgesetz
      Anwendung, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, der im
      Verhalten, in der Person selbst oder betrieblich bedingt ist, um die ordentliche Kündigung
      wirksam aussprechen zu können. Soll der Arbeitnehmer fristlos, sprich
      außerordentlich gekündigt werden, muss der Arbeitgeber hierzu einen
      wichtigen Grund haben, aufgrund dessen ihm die Fortsetzung des
      Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer nicht weiter zuzumuten ist.
      Krankheit als Kündigungsgrund
      Etwas
      anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung wegen einer
      Krankheit erhält. So sind diverse Szenarien denkbar, welche eine
      Kündigung rechtfertigen können. Dazu zählt beispielsweise das
      Vortäuschen einer Krankheit oder gar die vorherige Androhung einer
      solchen: Hausiert ein Arbeitnehmer mit der Aussage, er lasse sich
      krankschreiben, um einen zusätzlichen Urlaubstag zu erhalten und fehlt
      er im entsprechenden Zeitraum tatsächlich, kann dies ein zulässiges
      Indiz für eine Vortäuschung und somit ein außerordentlicher
      Kündigungsgrund sein.
      Auch bei tatsächlich vorliegender Krankheit
      kann eine Kündigung begründet sein. In den meisten Fällen stellt eine
      Krankheit dann einen Kündigungsgrund dar, wenn der Arbeitnehmer unter
      häufigen Kurzerkrankungen, einer andauernden Krankheit oder einer
      krankheitsbedingten Leistungsminderung leidet. Neben körperlichen können
      auch seelische Erkrankungen oder Suchtkrankheiten eine Kündigung unter
      Umständen rechtfertigen.
      Die drei Stufen der Beurteilung der krankheitsbedingten Kündigung
      Ohne eine vorausgehende dreistufige Beurteilung ist eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch unwirksam.
      So
      ist zunächst eine negative Prognose erforderlich, aufgrund dessen der
      Arbeitgeber weitere Erkrankungen des Arbeitnehmers im bisherigen Umfang
      zu befürchten hat. Ist dies der Fall, muss im zweiten Schritt geprüft
      werden, ob die bisherigen Auswirkungen des Gesundheitszustandes des
      Arbeitnehmers und die nach der negativen Prognose zu erwartenden Folgen
      zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen beim
      Arbeitgeber führen.
      Trifft dies zu, folgt eine Interessenabwägung sowie die Prüfung der Möglichkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Nur, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam.
      Verhalten des Arbeitnehmers während einer Krankschreibung
      Neben
      dem Irrglauben, Arbeitnehmer könnten im Falle einer Krankschreibung
      nicht gekündigt werden, hält sich auch das Gerücht, Arbeitnehmer dürften
      im Krankheitsfall diversen Tätigkeiten nicht nachgehen oder gar das
      Haus nicht verlassen. Tatsächlich ist jede Tätigkeit erlaubt, die den
      Genesungsprozess des Arbeitnehmers weder verhindert noch hinauszögert.
      Ist
      es dem Arbeitnehmer gesundheitlich möglich und medizinisch sogar für
      den Genesungsprozess geboten, darf er während einer Krankschreibung
      durchaus Freunde besuchen oder Einkaufen gehen. Hohe körperliche
      Belastungen, beispielsweise Sportaktivitäten, sind hingegen nur dann
      auszuüben, wenn der Heilungsprozess nicht verzögert oder gar
      beeinträchtigt wird. Denn kann der Arbeitnehmer Sport treiben, hat er
      sich die Frage gefallen zu lassen, ob er nicht auch arbeiten kann. Im
      Zweifel kann sich aus einem solchen Verhalten ein möglicher
      Kündigungsgrund ergeben. Ausgenommen sind sportliche Aktivitäten,
      die vom Arzt verschrieben wurden und zur schnelleren Genesung beitragen sollen.
    • Hallo Meike,

      wo ist die OP bei Dr. Karcz??????
      Du musst deinem Senior Chef das anders verkaufen, erzähle ihm von den Vorteilen die du dadurch gewinnst, zum Beispiel bist du nicht immer Krank (Frauenkrankheiten) dir geht es nach der OP Gesundheitlich viel besser glaube mir. Schiebe es nicht hinaus ich weiß wovon ich spreche..... :friends:

      Dein Arbeitgeber kann dich auch während der Krankheit Kündigen, wenn es ein Kleiner Betrieb mit nicht mehr als 8 Mitarbeite ist unter einhaltung der Fisten.

      Liebe Grüße
      Petra
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    • Genau, ich werde auch von Prof. Karcz operiert!!! :held: :zwinker:

      Habe ihn gestern Abend auch direkt über die Reaktion meines Chefs informiert.

      Habe es versucht positiv zu verkaufen und das ist mir auch gelungen... Ich kann auch die Seite meiner Chefs verstehen, aber die Reaktion gestern war echt total unangebracht.

      Ich kann mich noch gedulden.. Wenn ich die Operation erst im Januar machen lasse, komme ich damit auch noch klar... aber viel länger will ich einfach nicht warten.

      Wieder was dazu gelernt, was die Kündigungen betrifft.. Da hab ich wohl in der Berufsschule damals nicht richtig aufgepasst :panik: hihi
    • Hallo Meike,

      bei Dr. Karcz und bei Dr. Kaas
      Anästhesist bist du in guten Händen auch im Marienkrankenhaus, Frau Schröder ist in der Zeit eine Gute Freundin geworden.

      Bist du auch jeden den letzten Mittwoch im KK


      Liebe Grüße

      Petra :friends:
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    • also keine körperliche arbeit.
      sag deinem arbeitgeber, das du so schnell es dir nach der op möglich ist, die arbeit aufnehmen wirst. vielleicht ist es dir möglich beide chefs an den tisch zu bekommen und ihnen die wichtigkeit der op erläutern. ein wichtiger aspekt wäre zb, das du angs hast irgendwann deine arbeit nicht mehr schaffen zu können.
    • @laemaus Ja, das stimmt.. ich bin schon seit 2012 in der Uniklinik und habe auch ein Praktikum bei Prof. Karcz und Frau Schröder gemacht. Vielleicht haben wir uns auch mal bei der Sprechstunde im Marienkrankenhaus gesehen... Vor meiner jetzigen Tätigkeit habe ich dort regelmäßig ausgeholfen.

      @netta Genau so habe ich auch argumentiert... Zumindest der Juniorchef hat das auch verstanden und kam mir dann ja mit dem Januar entgegen.. Bloß kann er das nicht alleine entscheiden.. und redet mit seinem Vater. Ich glaube da findet er eher einen Weg als ich... ;-) Jedenfalls möchte ich jetzt nicht einfach über alle Köpfe hinweg einen Termin für Dezember ausmachen, weil dann ist mir die Kündigung sicher... Es muss ein Kompromiss gefunden werden... Ich wart mal ab, vielleicht weiß ich morgen schon mehr...
    • Achso Petra, habe ich ganz vergessen drauf zu anworten.. Wann ist noch gleich der nächste Termin der SHG? Am 26.11. ?
      Leider könnte ich wegen der Arbeit erst um 19 Uhr da sein, oder wenn mein Freund mitkommt um 18.20 Uhr
    • Hallo Meike,

      hatte erst am 08.09.2014 OP, war noch nie zur SHG ist die im Marienkrankenhaus??????


      LG
      Petra :nix:
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    • Tja, das ist jetzt echt blöd gelaufen. Hättest Du nix gesagt und Dich einfach krank gemeldet, wäre es wahrscheinlich "besser" weil einfacher, gewesen. Aber bei dem guten Verhältnis versteh ich gut, dass Du mit offenen Karten gespielt hast. Jetzt ist es so - und ich denke, Du solltes auf jeden Fall den Kompromiss eingehen, die OP später zu machen. Wenn Du Deine Chefs zwingst, dann wirkt sich das ganz sicher negativ auf Dein Arbeitsverhältnis aus. Und noch ein paar Monate warten - ehrlich gesagt, wir waren vorher so lange dick, dann kommt es doch darauf auch nicht mehr an oder ?
      Liebe Grüße von Gaugele


      Erstgespräch 19.07.2012 mit 186 kg >>> Schlauchi-OP 20.02.2013 mit 169,5 kg >>> BDS 23.01.2015 mit 90 kg
      Mein OP-Bericht Mein OP Bericht Schlauchi am 20.02.2013
    • laemaus schrieb:

      Hallo Meike,

      hatte erst am 08.09.2014 OP, war noch nie zur SHG ist die im Marienkrankenhaus??????


      LG
      Petra :nix:
      Ja, soweit ich weiß ist die SHG im Marienkrankenhaus im 3. OG... Ich frage morgen nochmal bei Frau Schröder nach, ob der Termin am 26.11. nun stattfindet :-)

      gaugele schrieb:

      Tja, das ist jetzt echt blöd gelaufen. Hättest Du nix gesagt und Dich einfach krank gemeldet, wäre es wahrscheinlich "besser" weil einfacher, gewesen. Aber bei dem guten Verhältnis versteh ich gut, dass Du mit offenen Karten gespielt hast. Jetzt ist es so - und ich denke, Du solltes auf jeden Fall den Kompromiss eingehen, die OP später zu machen. Wenn Du Deine Chefs zwingst, dann wirkt sich das ganz sicher negativ auf Dein Arbeitsverhältnis aus. Und noch ein paar Monate warten - ehrlich gesagt, wir waren vorher so lange dick, dann kommt es doch darauf auch nicht mehr an oder ?
      Das mache ich auch... Ist zwar nun ärgerlich, aber da kann ich auch nichts mehr machen... So hab ich auch noch mehr Zeit mich auf die OP vorzubereiten... Ich suche jetzt alle positiven Aspekte... ;-)
    • hallo missgeschick

      dasist wirklich doof gelaufen. aber du musst deinen chef auch auf eine art und weise verstehen. wenn du nicht dort bist...wer macht deine arbeit???
      da du in einem kleinen betrieb bist...wie arbeitet ihr über weihnachten und neujahr??? habt ihr dort sowieso geschlossen??? meistens sind das ja 2 wochen die viele als betriebsferien nutzen. ich habe hier schon oft gelesen, das die burojobs meistens nach 2 wochen wieder auf der matte "sitzen".
      warum meinte dein chef, das es im april gut ist??? was ist der grund für diese zeit? hat er dir das gesag? versucht er bis dann eine aushilfe zu finden?
      stürmen und drängen würde ich aber keinesfalls sondern die aussage von deinem chef akzeptieren!

      ansonsten kann ich die antwort von gaugele unterstreichen...es kommt auf die paar monate bis april nicht mehr an wenn man denkt wie lange man sowieso schon mopsige zeiten hatte. und ein ganz wichtiger punkt hast du selber geschrieben: du hast mehr zeit, dich mit der op auseinanderzusetzten!
      im nachhinein habe ich das gefühl bei mir, das es zu schnell ging. ich war auch vom job her in einer doofen situation. neuer job und ich bin noch in der probezeit wegen einer op des handgelenkes krank geschrieben...für 3 monate! das ich einen bypass wollte war mir klar und die vorbereitungen haben auch begonnen...aber eigentlich wollte ich den erst zu einem späteren zeitpunkt machen lassen. da ich aber dann nicht noch einmal 6 wochen feheln wollte, haben wir den bypass auch in die krankschreibung wegen der hand eingeplant. die bypass-op war 4 wochen nach der hand-op!
      im nachhineine würde ich es vermutlich nicht mehr so machen...ich glaube, mehr zeit wäre nicht schlecht gewesen...aber im nachhineine ist man immer schlauer!
      desshalb: belieb bei deiner einstellung und versuche das positive daran zu sehen wenn die op erst im april sein wird!

      liebe grüsse