Frist gerechnet mit Feiertagen?

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    • Frist gerechnet mit Feiertagen?

      :genervt: Hallo,
      Zählt bei der 3 bzw. 5- Wochen Frist das Wochenende und Feiertage dazu, also sprich meinen Antrag habe ich am 27.4. abgeschickt und die KK hat ihn dann am 28.4 erhalten. Am 8.5 bekam ich ein Schreiben von der KK, dass Antrag zum MDK geht. Seither habe ich nichts mehr gehört.
      Nach meiner Rechnung wären die 5Wochen am 2.6. vorbei außer ich rechne die Feiertage raus! Seht ihr das auch so?

      Mein Problem ist, dass ich am Freitag für ein paar Tage weg fahre und falls ein Widerspruch kommt, ich nicht zeitnah reagieren kann! Wie lange habe ich Zeit und wie soll ich weiter vorgehen?
    • hio

      einen Widerspruch legst du doch ein nach einer Ablehnung und das kannste innerhalb 4 Wochen nach Eingang Poststempel machen. Und das erst mal ohne Begründung. die reichste nach wenn du das Gutachten hast da du ja wissen must warum du eine Ablehnung bekommen hast und das musst du dann ja auch Wiederlegen mit Gutachten usw . Und das Dauert alles halt etwas.

      Was du meinst wenn der MDK in der Frist von 5 Wochen nicht reagiert dann kannste halt denen eine Frist setzen die OP wegen Frist Überschreitung zu zahlen. Da würde ich aber einen Anwalt dran lassen .
    • :hallo1:

      1. nein wochenende und feiertage zählt nicht
      2. in deinem fall die 5 wochenfrist und kk hat dir mitgeteilt das es zum mdk geht
      3. in deinem fall am 2.juni sind 5 wochen um

      wegfahren mmh ... kommt drauf an ... kommt ne ablehnung der kk kannste widerspruch einlegen. wie lange du zeit hast steht auf der rechtsbehelfserklärung. widerspruch kann erstmal ohne ne begründung eingereicht werden.
      kommt spätestens am 3. oder 4.6. nix haben sie die frist überschritten und dann kannst herzlich um die kostenzusage bitten oder gleich klagen, denn dann haben sie das gesetz nicht beachtet.
      Viele Grüße
      :102:

    • ... aus meiner Sicht zählen Feiertage NICHT - bzw. verlängern die Frist(en).
      LG wanda
      Op 03/11 - Größe 174 cm - Maximalgewicht 143 kg - Abnahme über 14 Monate ziemlich konstant.
      : :kaffee10: : Ziel- Lauf - Wunschgewicht erreicht / Halten seit 06/12 - mit "Schwankungen".

      "Humor ist der Knopf, der verhindert, daß der Kragen platzt". Ringelnatz
    • Hallo zusammen

      ich verweise noch einmal auf denm § 13 abs. 3a SGB 5
      dort steht ganz klar 3 bzw. 5 Wochen!
      Da nicht expliziet auf darauf hingewisen wird das es sich um Werktage handelt, zählen auch Wochenenden und Feiertage dazu.
      Vom Gesetzgeber wird verlangt ein Gesetz klar verständlich für alle zu beschreiben....

      de.wikipedia.org/wiki/Normenklarheit

      10.04.2015 Abgabe des Antrags bei der KK
      22.04.2015 Zusage :1000:
      OP-Gewicht: 157,5 kg

      22.07.2015 OP :freu:

    • :hallo:
      die Frist verstreicht am 03.06.2015.

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Hallo,

      ich gebe Dunja recht, bin ja auch selbst gerade in diesem Vorgang.
      Die Feiertage und WE verlängern die Frist nicht, die Frist verstreicht am 03.06.15. Es ist klar geregelt das wenn der Antrag per Post zugestellt wird am darauffolgenden Tag die Frist zum Laufen beginnt. Hättest du es persönlich zu beginn des Arbeitstages abgegeben, würde der Zugangstag bereits zählen. Also kannst du ab dem 04.06.15 die KK auf die bereits abgelaufene Frist hinweisen.

      Grüße
    • :hallo:

      wie schon in einigen anderen Threads weise ich auch hier darauf hin, dass vor kurzem ein Gericht entschieden hat, dass es ausreicht, wenn die KK innerhalb des Hauses bereits entschieden hat, der Bescheid dem Antragsteller aber noch nicht zugegangen ist.

      Also VORSICHT vor zu schnellem Handeln! Sonst schiebt die KK noch schnell einen ablehnenden Bescheid raus, der einfach ein paar Tage zurückdatiert ist!


      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • :hallo1:

      mir passiert ... 5 wochen am 16.5. um.
      ich am 18.5. brief an kk per einschreiben mit rückschein geschickt mit hinweis auf fristüberschreitung.
      am 19.5. abends als ich nach hause kam fand ich die kostenübernahme für meine arme im briefkasten.
      am 20.5. morgens 8 uhr gleich kk angerufen. hatten meinen brief schon aufm tisch. hab mich herzlich bedankt und gesagt sie können es scheddern und den streik der post ins gespräch gebracht.
      war mir leicht peinlich, aber was solls :335:
      Viele Grüße
      :102: