Was tun wenn die 5 Wochen - Frist abgelaufen ist#

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Was tun wenn die 5 Wochen - Frist abgelaufen ist#

      :hallo1: Ihr Lieben,

      schon des öfteren habe ich davon gelesen, das wenn besagte 5 Wochen - Frist nach Antragsstellung abgelaufen ist und die KK diese Frist nicht eingehalten hat, das man dann als beantragender Patient selber tätig werden muß und sich die beantragten Leistungen selbst beschaffen soll!
      Die Frage die sich mir nun stellt, in wie weit sollte man dies als Patient durchführen, heißt das, das man dann die Op´s durchführen lassen soll, oder aber nur erst einmal die Op - Termine festsetzt und die KK darüber informiert???
      Leider bin ich beim Googeln danach nicht richtig fündig geworden und hoffe nun darauf, das mir jemand von Euch dahingehend weiterhelfen kann...!?
      Vielen Dank!

      Liebe Grüße....Anke :hallo:
    • Hallo,

      Ich würde die kk anrufen oder besser anmailen, dass sie laut § 13 Abs. 3 a SGB V die Frist zur Genehmigung überschritten haben und sie dir bitte die Zusage schriftlich zukommen lassen sollen.

      Ich weiß nicht sicher, ob das das korrekte Procedere ist, aber so würde ich's machen. Viel Glück :)


      Ick schaff dit
    • :laptop:

      Ich habe nach der 5 Wochen Frist schriftlich die Kostenűbernahme nach §...... eingefordert.

      GLG Marlies :friends:
      :freu: Ziel erreicht, von Höchstgewicht 140kg auf 70kg. :freu: :wird gut: :freu:
    • :hallo:

      ich habe auch nach Ablauf der Frist die schriftliche Kostenzusage eingefordert und sie nicht bekommen, wegen fehlender Notwendigkeit. Ich war so "blöd" und habe den MDK-Termin trotz abgelaufener Frist noch wahrgenommen, hätte ich mal nicht machen sollen, sondern mich gleich auf den OP-Tisch werfen. Wobei sich mir die Frage stellt, wie ich all die beantragten WHO´s vor Bescheid der KK hätte durchführen lassen können.


      Jetzt läuft die Klage vor Gericht und die Richterin ist wohl ebenfalls der Meinung, ich hätte mir die Leistung selbst beschaffen müssen, Urteil ist aber noch nicht da. Aber das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht, es gibt ja noch das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht.

      LG Dunja
      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/pic/weight_loss/101186/.png]

      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Bei mir wurden die 5 Wochen Frist auch nicht eingehalten und darufhin habe ich die KK schriftlich über den Paragraphen informiert aber das hat damals die KK nicht ernst genommen. Hab dann einen Anwalt kontaktiert und der hat die KK nochmal angeschrieben,dass das nun zum Sozialgericht gehen wird. Daraufhin hat die KK bevor es zu einem Gerichtsurteil kam ihren Fehler eingesehen und ich hatte innerhalb einem Monat die Zusage.

      Wünsche dir viel Glück
    • bei mir ging es auch über 5 Wochen und ich habe mir dann erlaubt nach fast 7 Wochen anzurufen :telefon:
      mir wurde gesagt ich sollte mal bitte eine Stunde Zeit lassen und man rufe mich sofort zurück
      nach der Stunde wurde ich auch angerufen und ich bekam die Info, meine Unterlagen wären schon lange vom MDK zurück, sie wären leider liegen geblieben und ich hätte wohl noch lange warten können, man würde sich entschuldigen und sofort alles schriftlich an mich schicken
      das MDK hatte für die BDS das oK gegeben, die Oberschenkel wären medizinisch nicht notwendig und somit abgelehnt :407: :407:
      habe sofort Widerspruch eingelegt und auf die Fristüberschreitung hingewiesen, so kam 4 Wochen später auch das OK für die OS
      01.07.2012 Ernährungsumstellung mit BMI 51

      27.01.2015 BMI 25,5 mein Traum war erfüllt
      2020 ich kämpfe wieder mit den Kilo´s
    • Mich würde interessieren, inwieweit die Kliniken hier mitmachen, wenn man ohné Kostenübernahmeerklärung seine OP möchte. Letztendlich muss ja die Klinik befürchten, dass sie erst einmal ihr Geld nicht bekommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier alle Kliniken mit machen.
    • Huhu ihr Lieben,

      mich würde interessieren ob die 5 Wochen Frist immer noch gültig trotz MDK Einladung ist?

      Ich habe eine Woche vor Ablauf der Frist den Termin und wäre natürlich froh, wenn diese trotzdem gelten würde ;)
      Liebe Grüße
      Jenny

      „Das größte Vergnügen im Leben besteht darin, das zu tun, von dem die Leute sagen, du könntest es nicht.“
      Walter Bagehot

    • Ich würde es mal so sehen, dass man in der Form selbst tätig wird, in dem man einen Anwalt einschaltet der die Feststellungsklage macht.

      Ansonsten kann man sich sicherlich als Selbstzahler überall operieren lassen - ich würde dieses Risiko aber nicht eingehen.
      Gerade bei WHOs werden dort doch erhöhte Sätze verlangt.

      Vielleicht gibt es Krankenhäuser die vorab zum Kassentarif operieren - Fakt ist aber, dass ich alles selbst vorher bezahlen muss - das wird wohl nicht jeder in der Portokasse haben.

      :hallo:
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Ich würde erstmal die Kasse anschreiben und sie auf die verstrichene Frist aufmerksam machen und um Zusendung der Kostenübernahme bitten. Manchmal klappt das ja dann, wie bei Äggi z.B. Wenn nicht, kann man immer noch zum Anwalt gehen.

      Ich glaube auch nicht, dass sich eine Klinik darauf einlässt, nur anhand der Fristüberschreitung zu operieren und in Vorleistung gehen würde ich nur, wenn ich das Geld übrig hätte und mir einen unter Umständen längerdauernden Rechtsstreit leisten könnte. Wobei die Feststellungsklagen ja schneller abgearbeitet werden aber trotzdem, das Geld muss man ja erstmal haben.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • :hallo:

      deshalb finde ich es ja so erschreckend und bin fassungslos, dass doch tatsächlich Richter meinen, dass die KK nur Kosten erstatten, d. h. überhaupt die Leistung übernehmen muss, wenn der Patient sich die Leistung bereits besorgt und damit in Vorkasse getreten ist. Wer hat denn soviel Kohle übrig?

      LG Dunja
      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/pic/weight_loss/101186/.png]

      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • also mir ist folgendes passiert:

      5 wochen am 16.5. um.

      ich am 18.5. brief an kk per einschreiben mit rückschein geschickt mit hinweis auf fristüberschreitung.

      am 19.5. abends als ich nach hause kam fand ich die kostenübernahme für meine arme im briefkasten.

      am 20.5. morgens 8 uhr gleich kk angerufen. hatten meinen brief schon
      aufm tisch. hab mich herzlich bedankt und gesagt sie können es scheddern
      und den streik der post ins gespräch gebracht.

      war mir leicht peinlich, aber was solls :zwinker:

      hatte vorher mit RA Werner kontakt und der meinte man sollte gleich klage einreichen.
      ich wollte kk aber erstmal selber anschreiben und um zusage bitte, da ich noch mehr beantragen muss. hätte es nicht geklappt hätte ich geklagt.

      @Schwerelos - ja ist noch güötig und sie werden dann wohl in dieser woche entscheiden. :drueck:
      Viele Grüße
      :102:

    • Huhu :hallo:

      Vielen lieben Dank Euch allen für die zahlreichen Antworten! :ihrseidprima:

      Ich sehe es genauso, das man nicht einfach so nach Ablauf der Frist sich einfach operieren lassen sollte, wie ja hier bereits erwähnt wurde, besteht zum einen die Problematik das man als Patient in Vorleistung treten müsste, was wohl die wenigsten überhaupt könnten und zum anderen glaube ich auch nicht daran, das die jeweilige Klinik den Patienten mal eben so völlig ohne Absicherung überhaupt operieren würde, denn das wäre ja auf eine gewisse Art auch ziemlich Fahrlässig!
      Meine Frist läuft am Montag den 01.06. aus und sollte ich bis einschließlich Montag keinerlei Post von meiner KK im Briefkasten haben, so werde ich am Dienstag meiner KK ein Schreiben schicken, in dem ich auf die abgelaufene Frist und dem dazugehörigen Paragraphen hinweise und gleichzeitig um die Zusendung der kompletten Kostenübernahme für alle meine beantragten Op´s bitte!
    • :hallo:

      wie schon in einigen anderen Threads weise ich auch hier darauf hin, dass vor kurzem ein Gericht entschieden hat, dass es ausreicht, wenn die KK innerhalb des Hauses bereits entschieden hat, der Bescheid dem Antragsteller aber noch nicht zugegangen ist.

      Also VORSICHT vor zu schnellem Handeln! Sonst schiebt die KK noch schnell einen ablehnenden Bescheid raus, der einfach ein paar Tage zurückdatiert ist!

      LG Dunja
      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/pic/weight_loss/101186/.png]

      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Ich würde erstmal die Kasse anschreiben und sie auf die verstrichene Frist aufmerksam machen.
      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/login/pic/weight_loss/130953/.png]


      Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt.

      "Der Weg ist das Ziel".
    • mich würde das jetzt auch mal interessieren in wie weit die KK das einsehen. Sagen wir mal ich habe 8 Wochen gewartet und habe keine Nachricht bekommen. Dann schreibe ich die an und verweise daraus, dass sie die Frist überschritten haben und sie mir die Zusage zuschicken sollen.

      aber in wieviel Prozent der Fälle klappt das wirklich.

      Und wie schnell muss die KK das mitteilen?
      Ich bin doch der Meinung, dass die KK innerhalb der 5 Wochenfrist ihrem Versicherten auch mitteilen muss wie sie entschieden hat. das heißt die zu- oder absage muss innerhalb der 5 Wochen bei mir sein. Ist das nicht der fall hat die KK doch pech gehabt. Sie hat doch die Mitteilungspflicht. Und wenn sie ihre Post (scheinbar) 1-2 Wochen rumliegen lassen, ist das dann das Problem der Ksse oder des Versicherten?
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Meines Wissens nach entscheiden Gerichte unterschiedlich. Manche sagen, der Bescheid muss innerhalb der Frist beim Patienten sein, andere Richter sagen, die Kasse muss nur innerhalb der Frist entschieden haben.

      Statistiken gibt es da sicher eh noch nicht, hab aber schon von vielen Fällen gehört, wo die Kassen sofort einsichtig waren, damit sie nicht melden müssen, dass sie die Frist verpennt haben. Andere lassen es auf die Klage ankommen und spekulieren, dass sie damit durchkommen oder dass die Leute aufgeben.

      Recht haben und Recht bekommen sind leider manchmal verschiedene Dinge.
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • In meinem Fall wurde auch sehr lange gewartet und man meinte am Telefon "so 2 Monate" nach allen Prüfungen könnte ich schon rechnen. Ich habe die mit Hilfe des Krankenhauses (Gesetzestext) und mit Mails und Anrufen die KK schon etwas genervt. Nicht erst 5 Wochen abwarten und nichts tun !!!
      Und gleich mit Anwalt und Klage wäre die letzte Konsequenz. Erstmal eine vernünftige Komunikation und gemeinsame Lösung suchen.

      Einfach OP machen und dann hinterher Kosten einfordern halte ich für bedenklich. Mal so in Vorkasse gehen mit 5-stelligen Beträgen? Naja wer's hat...
    • Wenn man vorher schon die Kasse "nervt", kann es auch gut sein, dass sie eine Ablehnung schicken nur um die Frist zu wahren. Damit tut man sich echt keinen Gefallen. Die 5 Wochen abwarten und dann hinschreiben, dass die Frist abgelaufen ist, ist die pfiffigere Strategie. Sagen auch die Fachanwälte. ;)
      14.04.14 OP Gewicht 124,8 Kilo bei 1,65m 01.09.14 UHU 99,7 Kilo 15.12.14 U90 seit 01.05.15 nicht mehr adipös U85______inkl Corona Kilos jetzt 88/89 Kilo


      Jeden 2. Dienstag im Monat um 17h trifft sich die SHG im Martin-Luther-Krankenhaus Berlin. Zur Zeit nur online bei Facebook facebook.com/groups/1646631915475507
    • Moin Moin,... also ich kann nur sagen, ass bei mir die 5 Wochen Frist überschritten wurde - nach 8 Wochen hatte ich dann versucht meine Sachbearbeiterin von der KK zu erreichen - mit erfolg sie hatte mir dann eine telefonische Absage erteilt! Nur ich nicht dumm habe mir sofort einen Anwalt - den Anwalt Herrn Werner genommen und er hatte sofort eine Klage beim Sozialgericht Hannover eingereicht wegen Fristen überschreitung!! Nach ca. 3 Monaten ist die Krankenkasse eingeknickt und hatte mir eine Zusage gegeben :-) Daher würde ich immer wieder den Weg über den Anwalt wählen. Viel Erfolg kann ich da nur sagen!!
      Ich drücke Dir ganz fest die Daumen!!

      LG Tina
      Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit einem einzigen Schritt.
      Lao-tse (4. Jahrhundert v.Chr.)