MDK Termin abgesagt, keinen neuen, Frist?

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    • MDK Termin abgesagt, keinen neuen, Frist?

      Hallo,



      ich hatte meinen MDK Termin der am 19.08. sein sollte bei der Krankenkasse wegen Urlaub abgesagt und um einen neuen Termin gebeten. Bis heute habe ich noch keinen neuen Termin von der KK bekommen. Wie sieht das jetzt mit der Frist aus? Es wären jetzt 6 Wochen her seit dem 1. Schreiben von der KK.
      LG
      juvo
    • ich würde die Füße jetzt erst mal ganz still halten. Ob es eine Fristenüberschreitung gegeben hat, dass kann man ja "hinterher" immer noch rausfinden.

      LG, Elisa
    • hi
      in einem anderen Forum ist gerade so was ähnliches da sagte sie 2 mal den Termin ab wegen Urlaub usw und dann bekam sie des halb eine Absage .

      Weil in so einen Fall haben sie dir ja einen Termin gegeben und wenn du ihn nicht wahrnimmst egal warum sind sie sozusagen raus . Da bist du gefordert und kann nicht auf Fristen setzen weil die ja sozusagen geliefert haben und du jetzt nicht handelst .
    • Man kann aber doch nicht immer vorraussetzen das die Termine passen die die vergeben. Ich habe denen ja Bescheid gegeben und um einen neuen Termin gebeten, nicht einfach den Termin verstreichen lassen.
      LG
      juvo
    • Das vielleicht nicht, aber wenn ich mit der 3- bzw. 5-Wochen-Frist pokere, dann terminiere ich auch meine Antragsabgabe entsprechend. Schließlich muss ich ja damit rechnen, dass ich zum MDK bestellt werde und ich erwarte doch von meiner KK, dass sie fristgerecht reagiert bzw. nehme sie in die Pflicht, wenn sie es nicht tut.

      Da wartet man halt bis nach dem Urlaub und gibt den Antrag dann ab.

      Seh ich jedenfalls so.

      Chi
      +++
    • Huhu,

      die Frist zählt hier meines Erachtens nicht mehr. Du hast deinen Antrag abgegeben, obwohl du wußtest, dass du im Urlaub bist. Da kann man nicht mehr auf eine Fristeinhaltung pochen.

      Ich würde beim MDK direkt anrufen und mich erkundigen bzw. um einen neuen Termin bitten.

      Alles Gute
      Nicki
    • Mit der Absage des Termins, hast du der KK aufjedenfall einen Grund geliefert sich jetzt Zeit zu lassen. Die KK muss sich ja auch an MDK richten und wenn dieser momentan keinen freien Termin hat, dann können die ja auch nichts für. Solltest du sie jetzt auf die Frist aufmerksam machen, werden die sich darauf berufen dass du den Termin ja abgesagt hast.

      Klingt vielleicht doof, aber wenn du einen neuen Antrag stellst, wirst wohl bessere Chancen haben dass alles zeitnah geregelt wird.
    • Die gesetzlichen 5-Wochen Frist ist sofort außer Kraft gesetzt wenn der MDK zusätzliche Unterlagen anfordert . Da du selber für die Verzögerung gesorgt hast ist es in der Situation sicherlich genau so.

      Wenn es nach deiner Logik geht müsste ja einfach nur jeder die MDK Termine immer wieder absagen und hätte dann automatisch eine Zusage. So einfach wie du dir das vorstellst wird das aber bestimmt nicht funktionieren :nix:.

      Sieh zu das du dir einen neuen Termin holst und dann wird dir nichts anderes bleiben als zu warten bis eine Entscheidung gefallen ist :wird gut: .

      Ich drücke dir die Daumen das du eine Zusage bekommst :drueck: .
    • Ella Bonsai schrieb:

      Die gesetzlichen 5-Wochen Frist ist sofort außer Kraft gesetzt wenn der MDK zusätzliche Unterlagen anfordert . Da du selber für die Verzögerung gesorgt hast ist es in der Situation sicherlich genau so.
      Da muß ich Dir aus Erfahrung widersprechen.
      Auch wenn der MDK Unterlagen nachfordert,verlängert sich dadurch nicht die 5-Wochen-Frist.

      Die Frist verlängert sich nur,wenn die KK schriftlich(!!!)auf eine Fristverlängerung aufgrund ...hinweist.

      So hat es mir Rechtsanwalt Tim Werner gesagt und ich denke, wenn jemand Bescheid weiß,dann er!

      LG Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • :hallo:

      kann aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass der Urlaub völlig unwichtig ist, die KK hat ja damit zwar einen Grund, die 5-Wochen-Frist nicht einhalten zu können bzw. einhalten zu müssen, sie muss aber schriftlich darauf hinweisen, so sagt es das Gesetz!! Mit der Nachforderung von Unterlagen verhält es sich ähnlich.

      Auf der absolut sicheren Seite bist du, wenn du der KK mitgeteilt hast, ab wann du wieder zur Verfügung stehst und seitdem 5 Wochen vergangen sind!!

      LG Dunja
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      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Die Frist muss sich verlängern wenn man Unterlagen anfordert, weil sonst würden die Kassen ja immer verlieren.

      Stellt euch vor, die KK oder der MDK fordert Unterlagen an, ich reiche sie 5 Wochen später ein, so habe ich selber dafür gesorgt dass die Frist nicht eingehalten werden kann und mein Antrag muss genehmigt werden.

      Ich denke im Schreiben der KK steht dann wahrscheinlich irgendwo kleingedruckt, dass die Frist sich auf Grund der angeforderten Unterlagen sich verlängert.

      Leute, denkt mal drüber nach bevor ich ihr Sachen sagt, die einfach keinen Sinn ergeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DerDon ()

    • Hallo.

      aus §13 3a SGB V : "Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit."

      Nachforderung von Unterlagen könnte so ein Grund sein, die KK muss dies dem Patienten nur mitteilen.

      Das bleibt aber trotzdem schwierig, denn die KK könnte dann auch einfach mal so irgendwelche Unterlagen (auch doppelt) verlangen, um die Frist beliebig verlängern zu können, schon einmal daran gedacht?

      Zum Punkt Urlaub nochmal: Bei Antragsstellung kann der Antragsteller nicht wissen, ob zum MDK geladen wird, oder nicht.

      Auch ich habe meinen Antrag gestellt, und bin dann in Urlaub gefahren, habe dies aber der KK mitgeteilt. Es wäre daher das einfachste für die KK gewesen, mir einfach mitzuteilen, dass aufgrund meiner Abwesenheit eine Bearbeitung innerhalb von 5 Wochen nicht möglich ist. Dies versäumt die KK aber,nicht mein Problem!!

      Ich hatte es allerdings in keinster Weise auf eine Fristversäumnis der KK abgesehen und bin sogar noch nach mehr als 10 Wochen nach Antragstellung zum MDK-Termin gegangen. Erst als ich dort unter aller Kanone behandelt wurde, habe ich mich mit der Fristversäumnis der KK auseinandergesetzt und klage nun auf Feststellung.

      LG Dunja
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    • Ich danke euch für eure Anzworten , auch die PN´s.
      Ich hatte noch am Dienstag-Nachmittag angerufen. Meine Sachbearbeiterin war zwar nicht mehr da aber ein Anderer hat nachgeguckt.
      Da ich ja erst wieder ab 1.9. zuhause war hat die SB meinen antrag am 31.8. nochmal an den MDK weitergeleitet. Die wollten die Unterlagen nochmal neu zugesand haben. Am Mittwoch hatte ich schon ein Schreiben mit einem neuen Termin für den 16.9. .
      Jetzt harre ich erst mal der Dinge die da kommen. Hoffentlich geht es positiv aus. Habe so ein Schiss davor das ich was falsch mache .
      LG
      juvo
    • DerDon schrieb:

      Die Frist muss sich verlängern wenn man Unterlagen anfordert, weil sonst würden die Kassen ja immer verlieren.
      Und nochmal : Die Frist verlängert sich nur,wenn wir von der KK schriftlich darauf hingewiesen werden!
      Sonst nicht,völlig egal wieviel und wie oft etwas nachgefordert wird.
      Und auch egal,wann wir die nachgeforderten Unterlagen einreichen.

      Bei mir war es ja genau so.
      Antrag eingereicht...Unterlagen wurden nachgefordert vom MDK...nachgeforderte Unterlagen wurden von mir nach 2 Wochen nachgereicht.
      Die KK hat mich aber schriftlich nicht auf eine Verlängerung der Frist hingewiesen,also ist die Frist pünktlich 5 Wochen nach Eingang des ersten Antrages abgelaufen!

      Wie Hr. Werner mir auch sagte,ist es ein ganz großes Problem bei den KK,weil sie von dem Patientenrechtegesetz quasi überroltt worden sind und anscheinend bis heut noch nicht ganz kapiert haben was Sache ist und welche Informationspflicht sie uns gegenüber auch haben ,was die Fristen angeht.
      Sollen sie aber nur mal schön in dem Unwissen weitermachen,denn das ist ja zu unseren Gunsten.

      Übrigens wird vor Gericht von 25 Klagen etwa 23 mal für die Versicherten entschieden,was die Fristen angeht.

      In diesem Sinne allen ein schönes Wochenende!

      LG Petra :freu:
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