Selbstzahler nach Ablehnung nachträgliche erstattung?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Selbstzahler nach Ablehnung nachträgliche erstattung?

      Hallo zusammen,

      ich habe einmal eine Frage bezüglich der Kosten für eine Bauchstraffungs-op.
      Ich habe das bei der KK beantragt und zweimal abgelehnt bekommen. Ich habe der KK geschrieben dass ich bei meinem Wiederspruch
      bleibe. Nun kam ein schreiben dass die KK diesen fall einem letzten entscheidungsgremium vorlegt die diesen Fall noch einmal beleuchtet und dann
      eine letzte endgültige entscheidung treffen wird. Hier sehe ich allerdings keine chanche da der antrag ja schon zweimal abgelehnt wurde.
      Nun meine Frage wenn ich nun die Bauchstraffung als selbstzahler mache kann ich danach noch die Krankenkasse auffordern die Kosten nachträglich zu zahlen?
      Ich würde das dann über einen Anwalt laufen lassenm, da ich im rechtsschutz bin.
      Ich möchte halt irgendeine chanche haben das Investierte Geld von der KK da erstattet zu bekommen.

      Hoffe irgendjemand von euch hat da schon erfahrung und kann mir da tipps geben..

      Danke schonmal...
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen
    • RE: Selbstzahler nach Ablehnung nachträgliche erstattung?

      Aus Deinen Ausführungen geht nicht hervor ob Du nach einer Magen-OP, also z.B. Bypass oder Magenband die Bauchstr affung machen lassen willst..

      Wenn Du nur die Sttraffung von der Kasse bezahlt haben willst, dann wird die K. annehmen, dies sei eine Schönheits-Op. + dafür ist sie nicht zuständig.

      Wenn Du also nach einer Magen-Op. der Kasse nachweisen kannst, das Dein Gewicht mindestens 6 Monate gleich niedrig war, wird die Kasse das nicht ablehnen dürfen.
      Ob es sinnvoll ist der Kasse mit dem Rechtsanwalt zu drohen, weiß ich nicht. Auch die 'Kassen haben gute Rechtsabteilungen.

      In meinem Fall hat die BEK, nachdem sie das Magenband abgelehnt hat + ich die Op. selbst bezahlt habe, nach ca. 4 Monaten mir den Betrag doch gezahlt.

      Viel Glück wü´nscht der

      Pirat
    • :nix: :nix: :nix: :nix: :nix:
      Mit so wenig Angaben kann auch keiner der erfolgreich bei der KK war was zu schreiben :nix:
      In Deinem Profil ist auch nicht ersichtlich woher Du kommst ;)
      Verändere es vielleicht - da schreiben dann oft User die aus der Region kommen
      Tschüß Christine


      Die Summe aller Laster ist immer gleich
    • sorry es geht um eine Bauchstraffungs-op
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen
    • Ja das haben wir ja auch gelesen. Aber ich denke mal du musst ein paar mehr Informationen preisgeben.

      Was hast du z.B in deinem Antrag reingeschrieben. Hast du evt. Gutachten. das du z.B. unter deiner Fettschürtze Ödeme und ständige Entzündungen hast.

      Es ist tatsächlich so, das in den wenigsten Fällen eine " Schönheits-OP" von den KK bezahlt wird. Da muss schon eine medizinische Notwendigkeit vorliegen.

      Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege.
      LG Mandy


      :blumen: Hier bin ich Mensch , hier darf ich´s sein !!!


      - 11.02.10 Antrag bei der Krankenkasse abgegeben.


      [Blockierte Grafik: http://www.ketoforum.de/diaet-ticker/pic/weight_loss/66931/.png]
    • Sorry -

      Also ich habe zwei gutachten erstellen lassen einmal vom hausarzt und einmal habe ich mich in der plstischen chirugie FK Hornheide (Münster) vorgestellt. Die haben mir dann auch eine Hautfalte festgestellt und dass in dieser Hautfalte sich Pilze und entzündungen bilden.
      Der Medizinische Dienst hat dass dann auch prompt geprüft und die Hautfalte mit nur 1cm ausgemessen... daher kam der mdk dann auch zum schluss dass ja nur 1cm haut zu haut kontakt besteht und daher keine medizinische indikation zur behandlung besteht.
      Das haben wir dann nochmal angefochten im 2. Wiedersruch und gesagt dass der haut-zu haut kontakt wesentlich größer ist als nur 1cm er liegt wohl eher bei 5cm... Aber auch dass haben die dann abgelehnt.
      Klar haben wir da noch alles mögliche mit reingeschrieben dass ich in meinen bewegungen eingeschränkt bin und pschisch leide... aber das wissen wir ja dass es nicht wirklich ein druckmittel ist...
      Und daher bin ich auch der meinung dass die letzte entscheidung die von der KK kommen wird auch negativ ausfallen wird. Daher kam auch die frage auf wenn ich die Bauchstraffung nun als selbstzahler machen lasse und danach die Kosten noch einklagen könnte...
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen
    • Diese letzte Entscheidung, von der Du sprichst, ist der Widerspruchsausschuss der Krankenkasse. Wenn diese wieder negativ ausfällt (was ich auch vermuten würde), dann bekommst Du einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen diesen kannst Du dann im Gerichtsweg (ab da zahlt auch die Rechtsschutzversicherung) Klage einlegen. Wenn Du die OP dann selbst zahlst, kannst Du den angefallenen Betrag hier dann geltend machen. Sprich aber unbedingt vorher mit Deinem Anwalt darüber, wie es der beste Weg ist.

      Ob das Gericht dann für oder gegen Dich entscheidet bleibt abzuwarten und ist vor allem ein Geduldsspiel. Unsere Sozialgerichte sind dermaßen überlastet, dass Du Dich auf mindestens 1 bis 2 Jahre (Du liest richtig) einstellen musst.

      Ach ja - bei einer Bauchstraffung ist es unerheblich durch was diese Fettschürze entstanden ist, ob durch Gewichtsabnahme, Schwangerschaft oder was auch immer. Wichtig ist, dass der medizinische Aspekt gegeben ist, was bei Dir eigentlich der Arzt bestätigt hat. Ob das ausreichend ist, entscheidet natürlich Deine KK.


      Ich drücke Dir die Daumen
      :drueck: :drueck: :drueck: :drueck:
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • vielen dank für die Info. Ich werde dann schonmal einen Termin beim anwalt machen damit ich dass schonmal vorab klären kann.. Denn ich möchte auch ehrlich gesagt die OP schnell hinter mich bringen und das Kapitel schließen. Das mit der Dauer beim Sozialgericht hab ich schon vorher gehört.. 2 Jahre echt krass!
      Gibt es villeicht hier leute die auf diesem Weg das geld für eine OP zurückfordern konnten?

      Wäre mal ganz interessant zu wissen...
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen
    • Skinner,
      bist du denn mit 100 kg an deinem Zielgewicht angekommen ? Denn nur wenn man sein Endgewicht erreicht hat, und das mind. 1 Jahr hält, kann man über eine WHO (Straffung) nachdenken (meine Meinung).
      Liebe Grüße
      Bina
    • Ich denke, ob eine Fettschürze entfernt werden muss, weil massive medizinische Probleme bestehen, das hängt nicht damit zusammen ob man das Endgewicht erreicht hat. Das muss derjenige entscheiden, den das einschränkt und der Chirurg der die OP durchführen soll.

      Bei so einer massiven Gewichtsabnahme ist es nicht unüblich die Bauchschürze zu entfernen. Klar wäre es verführt eine Bauchdeckenplastik zu machen - da sollte schon mal ein gewisses Endgewicht erreicht sein und auch gehalten werden.

      Eine andere Möglichkeit als das Sozialgericht wäre natürlich auch der Wechsel der Krankenkasse. Aber das dauert natürlich auch wieder einige Zeit. Ich würde es wirklich so machen und mich mal von einem Anwalt beraten lassen.

      Grüße
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • @Elisabeth
      sehe ich genauso,
      Eine andere Krankenkasse wird da bestimmt keinen Segen bringen.

      Ich werd euch mal auf dem laufenden halten...
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen
    • Hallo zusammen ich bins nochmal...

      Ich habe nochmal bei meiner kk angerüfen bezüglich des wiedersprches. Wie ihr ja wisst haben die dass zwei mal abgelehnt und entscheiden dass in einem letzten widerspruchsausschuss. Nun die situation ist ja folgend ich habe eine Körperstraffungsoperation beantragt... also Bauch/Arme/Beine & Brust... nun ich persöhnlich will eigentlich nur den bauch weghaben.. die Arme sind weniger das Problem und die Beine nun da kann ich mit leben da es nicht so schlimm ist.
      Nun kommt mir der Gedanke um villeicht noch eine letzte Chanchezu bekommen.
      Ich bekomme de tage noch ein Angebot für eine Bauchstraffung von einer Klinik wo ich much untersuchen lassen habe.
      Nun würde ich der KK noch einmal eine Erklärung shicken in der ich erkläre dass ich von einer Gesamten Körperstraffung absehe und "nur" noch eine Bauchstraffug beantrage. Dann wollte ich das Angebot von der Klinik als Info mit beilegen. Ich denke das wäre doch ganz gut wenn die sehen dass es ja nicht soo teuer ist (Für krankenkassenverhältnisse versteht sich...) Ich frage mich: Was habe ich schon zu verlieren? Entweder sie verweigern mir das erneut oder sie genehmigen es. Wenn sie es nicht genehmigen sollten werde ich die op selber zahlen und die Kosten danach über das sozialgericht einklagen. (Wie lange das auch immer dauern wird)
      Ich möchte dazu eure meinung wissen!
      Wäre das in irgendeiner form villeicht unklug das so zu machen? Habe ich irgendetwas nicht bedacht? (Rechtliche feinheiten und fallen wenn ich dass tu oder so)

      Ich hoffe auf viele Meinungen...

      Gruß ... und danke schonmal... :drueck:
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen
    • Da ist guter Rat teuer - vielleicht hilft es was - ist aber wirklich schwierig zu sagen was zu tun ist. Hast Du Dich jetzt schon mal beraten lassen ?? - ein Anwalt könnte da schon hilfreich sein.

      Zum Sozialgericht möchte ich auch noch sagen, dass es lange dauern kann ist Dir ja bereits klar - und leider besteht auch die Möglichkeit, den Prozess zu verlieren.

      Grüße
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Hallo skinner1503
      bei mir war es fast genau so wie bei dir, auch bei der Einzelfall Entscheidung bekam ich ein NEIN.
      Habe dann Rechtsanwalt erst mal kontaktiert, ich hätte viel früher ein Rechtsanwalt nehmen sollen.
      Er hat mir geschrieben:
      "Leider haben Sie sich nicht bereits im Rahmen des Wiederspruchsverfahrens mt uns in Verbindung gesetzt, da mann dann möglicherwei´se einiges hätte "heilen" können." usw.
      Und noch wichtig:
      "Sofern Sie also die Operationals Selbstzahlerin durchführen lassen, können Sie möglicherweise eine Kostenerstattung nicht erreichen.
      Auch möchten wir Sie bitten zu beachten, dass Sie im Rahmen der Kostenerstattung nur diejenigen Kosten wieder erhalten, sofern überhaupt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden wären.USW,....
      Ich habe mein OP Termin schon als Selbstzahlerin aber keine Rehtschutzversicherung. Wir sind geade am überlegen ob es sich lohnt oder nicht und wie es paralel zu meine OP ´weiter gehen soll.
      Wünsche dir alles Gute.
      LG
      Snjezana
    • Hallo zusammen,

      mein Antrag auf Schlauchmagen wurde auch mehrfach abgelehnt. Ich bin dann als Selbstzahler nach Tchechien gegangen und habe mir einen Anwalt genommen (Werner FFM) und habe die Kosten bis auf einen Teil der Anwaltskosten auch erstattet bekommen. Hat sich allerdings sehr lange hingezogen (ca. 2 jahre nach Antragstellung und 1 Jahr nach OP). Dass ich die ersten Wiederspüche ohne Anwalt gemacht habe und Selbstzahler war hat nicht geschadet. Bei mir hat die Kasse nämlich den OP-Erfolg abgewartet, bevor sie sich entschieden hat. (Kam mir jedenfalls so vor, denn der MDK hat sich nach ca 30 kg Abnahme erst mal nach evt. anstehenden Folge-OPs erkundigt und nach Besserung der Symptome usw., dann ging es auf einmal)

      Viele Grüße
      Michaela
    • Hallo Michaela,
      danke das auch du deine Erfahrung geschrieben hast, auch wenn es
      für eine Adipositas Chirurgie ist.
      Ich habe dir eine PN geschickt.
      LG
      Snjezana
    • So nach langer Wartezeit nun hier ein Update...
      Die KK hat sich gerstern im Widerspruchsausschuss noch mal meinen Fall behandelt.
      Habe heute telefonisch die Auskunft bekommen dass die das erneut abgelehnt haben.
      :kotz:

      Tja nun gehts wie folgt für mich weiter..
      Habe einen OP Termin für Anfang Dezember in Hagen und werde dann dort als selbstzahler die Bauchdeckenstraffung durchführen lassen.
      Die Kosten versuche ich dann über das Sozialgericht nachträglich einzuklagen...

      Tja das ist Deutschland...

      Ole Ole...
      :kotz:
      Bis Oktober 07 - Januar 09 - 70kg abgenommen von 170kg zu 100kg
      Februar 09 - Antrag zur Kostenübernahme der Bauchstraffung
      Juni 09 - Vorstellung beim MDK
      Juli 09 - Ablehnung durch die KK
      Juli 09 - 1. Wiederspruch an die KK
      August 09 - 2. Ablehnung durch KK
      August 09 - 2. Wiederspruch
      August 09 - Krankenkasse entscheidet durch ein unabhängiges Gremium
      Oktober 09 - Schreiben aufgesetzt OP Umfang reduziert - Körperstraffung zu Bauchdeckenstraffung
      November 09 - Zusage vom Wiederspruchsausschuss für Bauchdeckenstraffung
      Dezember 09 - OP Bauchdeckenstraffung in Hagen
      Januar 10 - Darf wieder langsam mit Sport anfangen