Neue Zusammenfassung der S3-Leitlinie „Therapie der Adipositas“

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    • Neue Zusammenfassung der S3-Leitlinie „Therapie der Adipositas“

      Zusammenfassung der chirurgischen Empfehlungen der S3-Leitlinie „Therapie der Adipositas“ der Deutschen Adipositasgesellschaft

      Die in der S3-Leitlinie der Deutschen Adipositasgesellschaft aufgeführten Empfehlungen zur chirurgischen Therapie der Adipositas sind auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis aktualisiert und präzisiert worden. Nachfolgend die aktuellen Empfehlungen dargestellt. Die Empfehlungsgrade „soll“, „sollte“ und „kann“ spiegeln die Stärke der gegenwärtigen Evidenz wider.

      1.) Es bleibt unverändert bei der Empfehlung, dass die Indikation zu einem adipositaschirurgischen Eingriff interdisziplinär gestellt werden soll. Die Patienten sollen vor der Operation einer Evaluation unterzogen werden mit Erfassung der metabolischen, kardiovaskulären, psychosozialen und Ernährungssituation.
      2.) Bei Patienten mit extremer Adipositas soll ein chirurgischer Eingriff erwogen werden. Dies beinhaltet die grundsätzliche Empfehlung, dass betroffene Patienten über die Möglichkeit einer operativen Therapie der Adipositas aufgeklärt werden sollen.
      3.) Die Indikation zum operativen Eingriff richtet sich weiterhin nach dem Grad der Adipositas und der hiermit assoziierten Komorbiditäten. Dementsprechend soll die Indikation für einen adipositaschirurgischen Eingriff gegeben sein bei
      • Adipositas Grad III (BMI ≥ 40 kg/m2) oder
      • Adipositas Grad II (BMI ≥ 35 und < 40 kg/m2) mit erheblichen Komorbiditäten (z. B. T2DM) oder
      • Adipositas Grad I (BMI>30 und <35 kg/m2) bei Patienten mit T2DM (Sonderfälle).

      Neu ist die Empfehlung für Patienten mit Adipositas Grad I. Bei diesen Patienten besteht Operationsindikation, wenn durch eine konservative Therapie der Diabetes mellitus nicht ausreichend therapierbar ist.
      4.) Die Indikation zur primären Operation ohne eine präoperative konservative Therapie besteht dann, wenn die konservative Therapie ohne Aussicht auf Erfolg ist oder der Gesundheitszustand des Patienten keinen Aufschub eines operativen Eingriffs zur Besserung durch Gewichtsreduktion erlaubt.

      Dies ist unter folgenden Umständen gegeben:
      • Besondere Schwere von Begleit- und Folgekrankheiten der Adipositas
      • BMI > 50 kg/m2
      • Persönliche psychosoziale Umstände, die keinen Erfolg einer Lebensstiländerung in Aussicht stellen
      5.) Patienten sollen adäquat über das chirurgische Vorgehen, die Nutzen und Risiken informiert werden.

      6.) Die nachfolgenden Erkrankungen stellen unverändert Kontraindikationen für einen adispositaschirurgischen Eingriffe dar. Patienten die an diesen Erkrankungen leiden sollen nicht operiert werden:
      • instabile psychopathologische Zustände,
      • konsumierende und neoplastische Erkrankungen,
      • aktive Substanzabhängigkeit,
      • eine unbehandelte Bulimia nervosa,
      • chronische Erkrankungen wie Leberzirrhose,
      • andere schwer gesundheitlich einschränkende Erkrankungen, welche sich durch den postoperativen katabolen Stoffwechsel verschlechtern können.

      7.) Bei Patienten nach bariatrischer Operation soll eine lebenslange interdisziplinäre Nachsorge durchgeführt werden.

      8.) Neben der personenbezogenen Qualifikation des Chirurgen hinsichtlich der Beherrschung adipositaschirurgischer Operationen wird jetzt auch eine institutionelle Erfahrung in der Adipositaschirurgie gefordert, um entsprechende Operationen durchführen zu können.

      9.) Zur Qualitätssicherung sollten zukünftig Patienten, die einem gewichtsreduzierenden Eingriff unterzogen werden, in einem zentralen nationalen Register erfasst werden.
    • Das liest sich sehr gut angepasst und wenn die KK und die MDK's sich das nur halbwegs wirklich zu Herzen nehmen, dann sieht es besser für die Patienten mit hohem BMI aus.

      Und ich bin dafür, dass eine hohe Qualifikation für die Chirugen vorliegen muss bzw, qualifiziertes AC-Zentrum.
      Ich habe auch nichts dagegen, wenn ich registriert werden würde, wenn es dazu beträgt die Chirugie zu verändern.

      Danke Ramona für das Vorstellen der neusten Richtlinien :)
    • Hallo,

      es war gestern in Düsseldorf das 3. Adipositas Symposium und eigentlich sollten bereits seit Ende April 2014 die neuen Leitlinien zur Begutachtung bei adipösen Patienten für den MDK draußen sein, dies verzögert sich aber bis Juni/Juli d.J. Diese sollen es eigentlich einfacher machen für den Versicherten, aber das bleibt abzuwarten.

      Gruß
      stie24
    • Ramona die Nachteule schrieb:


      4.) Die Indikation zur primären Operation ohne eine präoperative konservative Therapie besteht dann, wenn die konservative Therapie ohne Aussicht auf Erfolg ist oder der Gesundheitszustand des Patienten keinen Aufschub eines operativen Eingriffs zur Besserung durch Gewichtsreduktion erlaubt.

      Dies ist unter folgenden Umständen gegeben:
      • Besondere Schwere von Begleit- und Folgekrankheiten der Adipositas
      • BMI > 50 kg/m2
      • Persönliche psychosoziale Umstände, die keinen Erfolg einer Lebensstiländerung in Aussicht stellen

      Da bin ich auch gespannt, wie das der MDK umsetzt und die KKs reagieren werden.
      Sollte das der MDK in seinem Begutachtung so umsetzen, ist das ein Freischein für Anträgen ohne MMK. Jeder wird sich auf 'ohne Aufschub' und 'sowieso erfolglos' hinstellen.
      Und ob eine AC-OP Sinn macht, wenn man keine Lebensstiländerung durchführt ... sorry ... da stehen mir die Nackenhaare zu Berge.
    • Sehe ich genauso wie MirandaGirl. Vor allem und das ist meine persönliche Meinung, ist dass je höher der BMI ist, desto wichtiger eine zumindest begleitende VT sein sollte (muss). Wer an seiner sog. Lebensstiländerung nichts ändert, wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur einmal unter dem Messer liegen, denn die Wiederzunahme oder erfolglose Abnahme ist nur eine Frage der Zeit.
    • also bis jetzt scheinen laut den Mitgliedern meiner SHG die Leitlinien kaum umgesetzt zu werden. Hier in München werden 95%durch den MDK abgelehnt, tw auch fälle mit bMI gen 60 oder 55 mit gravierenden Begleiterkrankungen.

      ich finde da sollte eine gesetzesregelung her. Das der MDK wenn alle Punkte der Leitlinien erfüllt sind (MMK, Atteste und befürwortung durch Ärzte, etc.) sich gezwungen fühlt das OK zu geben.

      eine OP ohne lebensstiländerung ist der größte schwachsinn. Ich finde die 6 Monate MMK wirklich gut. Ich dachte am anfang auch " ach verlierst du wieder 6 Monate" aber man erfährt viel, die bewegung ut gut und die Verhaltenstherapie finde ich auch nicht schlecht. Habe mir einiges schon notiert und versuche es für mich umzusetzen.

      außerdem hat man eh so viele arzttermine um die ganzen atteste zu sammeln, da gehen locker 6 Monate drauf...
      Ich wäre zum beispiel ja nie auf die idee zu kommen in ein schlaflabor zu gehen. Dachte auch nicht das ich atemaussetzer habe aber ich wurde eines besseren Belehrt.
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg
    • Ava schrieb:

      Huhu Ramona,

      ist das die aktuelle Leitlinie oder die kommende?

      Ich finde "kein Aufschub" ist ganz schön schwammig und wenn eine Lebensstiländerung nix bringt, dann bringt doch auch die OP auf Dauer nix?!
      Hallo Ava,
      das ist die derzeit gültige Leitlinie. Die Aussage mit der Lebensstiländerung muss man etwas differenzierter sehen.
      Oftmals ist vor der OP eine Lebensstiländerung nur schwer oder gar nicht möglich. Oftmals können z.B. die extrem Adipösen (ich sage mal pauschal von 50 bis 80) nicht mehr viel ändern, auch wenn sie gerne möchten. Hier muss dann erst eine OP vorgeschaltet werden. Dann gibt es Patienten, die wirklich schnell operiert werden müssen, weil sie so krank sind, wo jedes weitere Monat eine große Gefahr für Leib und Seele sind. Diese Aussage sollte keinesfalls als Freibrief gelten.
    • Dieses Monat kommt noch die neue S3-Leitlinie. Ich bin gespannt, inwieweit sich die geplanten Änderungen durchgesetzt haben. Des Weiteren wird es dieses Jahr noch ein neues MDS-Gutachten geben. Sobald diese öffentlich sind, werde ich sie hier einstellen.
    • Oh da bin ich ja gespannt!!!!!
      LG

      Riena


      OP Bypass: 27. Dezember 2016 mit 113,0 kg
      Höchstgewicht 136,6 kg
      Minimizer Op: 5. Oktober 2017
      1. WHO: (Oberarmstraffung + Bruststraffung+ Implantate - Dr. Schenck, LMU) 6. April 2018
      2. WHO: (Oberschenkelstraffung + BDS mit innerem Korsett - Dr. Schenck, LMU) 20. August 2018
      Gewicht 28.08.18 : 54,3 kg