An die Selbstzahler#

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • An die Selbstzahler#

      Habe in einem Post , in dem es um dieOp-zusage ging gelesen, dass doch einige die OP als selbstzahler machen. Mir stellte sich jetzt rein interessenhalber die frage wie ihr das dann mit der Krankmeldung hinterher macht?? Läuft das dann über die Krankenkasse?? Oder ist das eine OP-Folge dieihr auch selber stemmen müsst??
      :laola: Würde sagen: "Jo ich habs geschafft"

      22.06.16 AC Villingen
      13.12.16 Zusage
      14.03. OP in Freiburg :laola: :freu: 24.02: 141,5
      14.03: 137,6 - 3,9 Kg
      14.04: 126,1 -11,5 Kg
      14.05: 120,4 - 5,7 kg
      14.06: 114,9 - 5,5 kg
      14.07: 111,8 - 3,1 kg



      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/134249/.png]
    • Hallo Sarolvia,

      habe die Schlauchmagen-OPauf eigene Kosten, ohne MMK und psychologische
      "Vorbehandlung" in der ISCARE Klinik in Prag machen lassen (sehr zufrieden).

      Im Entlassungsbericht der Klinik an den weiterbehandelnden Arzt (bei mir HA)
      wird eine mind. 8-tägige Krankmeldung verordnet.

      Inwieweit sich der Weiterbehandler danach richtet/richten muss, weiß ich nicht,
      weil ich Rentnerin bin und keine Krankmeldung brauche.
      Aber ich glaube, dass bei einer OP in einer deutschen Klinik die gleichen
      Verordnungen getroffen werden und die Krankschreibung auch so erfolgt.

      Ich glaube nicht, das das alles auf Deine "Kosten" geht.
      Ich hoffe, das Du noch fundiertere Aussagen bekommst.

      Alles liebe Luca
    • hm aber die meisten sind ja doch 4-6 wochen krankgeschrieben. das würde mich schon interessieren hihi aber danke für deine auskunft.
      :laola: Würde sagen: "Jo ich habs geschafft"

      22.06.16 AC Villingen
      13.12.16 Zusage
      14.03. OP in Freiburg :laola: :freu: 24.02: 141,5
      14.03: 137,6 - 3,9 Kg
      14.04: 126,1 -11,5 Kg
      14.05: 120,4 - 5,7 kg
      14.06: 114,9 - 5,5 kg
      14.07: 111,8 - 3,1 kg



      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/134249/.png]
    • Entschuldige bitte meine "halbfalsche" Antwort. Habe meinen Abschlussbericht nochmal
      g e n a u durchgelesen und da steht:

      "Es wird Arbeitsunfähigkeit angeordnet um erhöhte körperliche Aktivität auszuschließen.
      Mindestens nach 8 Tagen Fäden ziehen lassen." (Zitat Ende)

      Habe vermutlich diagonal gelesen und damit die Fehlinformation erzeugt. Ich hoffe, Du
      kannst mir das nachsehen. Asche auf mein Haupt !
    • Ich bin damals bei meiner Bypass-OP auch in Vorleistung gegangen und habe die OP als Selbstzahler machen lassen.
      Zum Glück jedoch das Geld wieder von der KK erstattet bekommen.

      Ich habe aber ganz normal eine Krankmeldung bekommen. Erst von der Klinik und anschließend auch vom Hausarzt.
      Ich denke das ist anders als bei Schönheits-OPs oder so.

      Die medizinische Notwendigkeit besteht ja...nur siehts die KK halt nicht ein :S
      Und nach so einer großen Bauch-OP ist man nun mal definitiv nicht in der Lage gleich wieder zu arbeiten.

      LG Petra
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Luca1106 schrieb:

      Entschuldige bitte meine "halbfalsche" Antwort. Habe meinen Abschlussbericht nochmal
      g e n a u durchgelesen und da steht:

      "Es wird Arbeitsunfähigkeit angeordnet um erhöhte körperliche Aktivität auszuschließen.
      Mindestens nach 8 Tagen Fäden ziehen lassen." (Zitat Ende)

      Habe vermutlich diagonal gelesen und damit die Fehlinformation erzeugt. Ich hoffe, Du
      kannst mir das nachsehen. Asche auf mein Haupt !
      hey du brauchst dich soch nicht zu entschuldigen, falls du das dur meinen Post empfunden hast tut es mir leid, das war nicht so gemeint, war nur eine Frage.
      :laola: Würde sagen: "Jo ich habs geschafft"

      22.06.16 AC Villingen
      13.12.16 Zusage
      14.03. OP in Freiburg :laola: :freu: 24.02: 141,5
      14.03: 137,6 - 3,9 Kg
      14.04: 126,1 -11,5 Kg
      14.05: 120,4 - 5,7 kg
      14.06: 114,9 - 5,5 kg
      14.07: 111,8 - 3,1 kg



      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/134249/.png]
    • rechtlich gesehen muss bei einer medizinisch nicht indizierten Op, das ist ein Eingriff der von der Krankenkasse abgelehnt wird, der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Eine krankmeldung dürfte der Arzt in dem Fall nicht ausstellen.
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Medizinisch nicht indiziert ist ja eigentlich auch nicht richtig, weil von ärztlicher Seite die medizinische Indikation ja eindeutig festegestellt wurde.
      Nur weil einer beim MDK das eben nicht so sieht...dafür aber etliche andere Ärzte.

      Wie gesagt bei Schönheits-Op's völlig andere Sachlage,weil es keine medizinische, sondern nur kosmetische Indikation gibt.

      LG Petra
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Elisabeth hat völlig recht.

      Der Arzt hätte keine AU ausstellen dürfen. Da er das wohl nicht wusste oder billigend in Kauf nahm, hast du Glück gehabt Petra.
      Krankmeldungen zu Lasten der sog. Solidargemeinschaft und des Arbeitgebers dürfen nur bei (genehmigter) medizinischer Indikation ausgestellt werden. Und die lag in dem Fall nicht vor - eine nachträgliche Erstattung hätte auch nur zu einer nachträglichen AU führen dürfen.
      Das ist gesetzlich so eindeutig geregelt. Siehe Bundessozialgesetz.
      "INSANITY:
      Doing the same thing over and over again
      and expecting different results."
      (Albert Einstein)


      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/135085/.png]
    • Natürlich wussten das die Ärzte.
      Aber ich müsste die Op ja machen lassen,weil das Magen an Defekt war und Probleme gemacht hat.

      Nur die Kk sah das nicht ein. Da könnte ich ka nichts dafür.
      Im Nachhinein haben die es ja auch eingesehen. Also alles gut.
      [Blockierte Grafik: http://www.diaet-ticker.de/pic/weight_loss/133475/.png]



      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Petra081270 schrieb:

      Nur die Kk sah das nicht ein. Da könnte ich ka nichts dafür.
      Die Krankschreibung mit allen daran hängenden Kosten sollte in der Tat auch Mit-Bestandteil sein bei Gerichtsverhandlungen, wenn die Kostenübernahme strittig ist. Heißt: stellt ein Gericht abschliessend fest, dass die OP eben nicht medizinisch indiziert war, dann ist eine eventuelle Krankschreibung zu Unrecht erfolgt und man müsste dem Arbeitgeber zuviel erhaltenes Geld zurück erstatten - umgekehrt stellt sich natürlich auch die Frage, was wenn die OP rechtens war, die Krankenkasse zur Zahlung verdonnert wird und man Urlaub genommen hat, aber eigentlich AU gewesen wäre? Hierfür müsste dann die Kasse regresspflichtig sein.
      Klar ist aber: Wer nicht den Rechtsweg einschlägt und sich einfach "nur so" operieren lässt - unabhängig davon, ob er gefrustet ist, die Nerven verloren hat oder eifnach keinen Bock auf das Prozedere hat oder die Voraussetzungen einfach nicht erfüllt, der handelt rechtswidrig wenn er sich eine AU ausstellen lässt. Grade bei der AC ist die Rechtslage ja eigentlich relativ klar: Die Voraussetzungen sind durchaus klar formuliert, nur manche Krankenkassen bzw. MDKs weigern sich eben, diese anzuerkennen - die Gerichte hingegen halten sich durchaus an die Leitlinien und zumindest mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Gericht trotz eindeutiger Indikation die Kostenübernahme durch die KK verneint hat - deshalb würde ich es bei laufendem Prozess drauf ankommen lassen und mich krankschreiben lassen - bei strittigen WHOs würde ich das nicht tun, da ist die Rechtslage bei weitem nicht so eindeutig und das Risiko, nachher richtig in der Patsche zu sitzen, viel größer.
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?