Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Meine WHOs wurden komplett abgelehnt. Jedoch hat die KK die Frist überschritten, daher habe ich den RA Tim Werner beauftragt mir die Kostenübernahme zu beschaffen.
Am 01.08. diesen Jahres bin ich dann mit mit BDS und BS in Vorkasse getreten und habe einen Kredit aufgenommen. Werner hat bereits nach meiner Beauftragung Widerspruch und Klage eingereicht. Der Widerspruch ist nun abgelehnt worden, deshalb wird denke ich in den kommenden Monaten gerichtlich was in Bewegung kommen.
Das Problem nun: ich habe bei meinem PC einen "Spezial-Preis" bekommen, sprich weniger, als die Kasse hätte zahlen müssen (ich ca. 8.000 €, Kasse ca. 10.000 €). Dafür habe ich natürlich eine Rechnung bekommen, aber eine "normale" Rechnung. Um die Erstattung nun zu beantragen im Klageverfahren sagt Werner er benötigt eine "prüffähige rechnung nach DRG bzw. GoÄ" mit den Sätzen der KKen halt...
Mein Krankenhaus sagt aber nun dass sie diese Rechnung nicht ausstellen können da die Summe nach den Sätzen ja dann höher wäre. Sie könnten mir die nur so ausstellen wenn die Differenz dementsprechend auch gezahlt wird. Dh ich müsste nochmal über 2.000 € nachzahlen Das kann ich nicht!
ich weiß gerade nicht weiter... Hat jemand etwas Ähnliches erlebt und kann mir einen Tipp oder Lösung bieten?
Liebste Grüße Secret
ich habe folgendes Problem: Meine WHOs wurden komplett abgelehnt. Jedoch hat die KK die Frist überschritten, daher habe ich den RA Tim Werner beauftragt mir die Kostenübernahme zu beschaffen.
Am 01.08. diesen Jahres bin ich dann mit mit BDS und BS in Vorkasse getreten und habe einen Kredit aufgenommen. Werner hat bereits nach meiner Beauftragung Widerspruch und Klage eingereicht. Der Widerspruch ist nun abgelehnt worden, deshalb wird denke ich in den kommenden Monaten gerichtlich was in Bewegung kommen.
Das Problem nun: ich habe bei meinem PC einen "Spezial-Preis" bekommen, sprich weniger, als die Kasse hätte zahlen müssen (ich ca. 8.000 €, Kasse ca. 10.000 €). Dafür habe ich natürlich eine Rechnung bekommen, aber eine "normale" Rechnung. Um die Erstattung nun zu beantragen im Klageverfahren sagt Werner er benötigt eine "prüffähige rechnung nach DRG bzw. GoÄ" mit den Sätzen der KKen halt...
Mein Krankenhaus sagt aber nun dass sie diese Rechnung nicht ausstellen können da die Summe nach den Sätzen ja dann höher wäre. Sie könnten mir die nur so ausstellen wenn die Differenz dementsprechend auch gezahlt wird. Dh ich müsste nochmal über 2.000 € nachzahlen Das kann ich nicht!
ich weiß gerade nicht weiter... Hat jemand etwas Ähnliches erlebt und kann mir einen Tipp oder Lösung bieten?
Liebste Grüße Secret