Selbstzahler Erstattung prüffähige Rechnung

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    • Selbstzahler Erstattung prüffähige Rechnung

      Hallo zusammen,
      ich habe folgendes Problem: Meine WHOs wurden komplett abgelehnt. Jedoch hat die KK die Frist überschritten, daher habe ich den RA Tim Werner beauftragt mir die Kostenübernahme zu beschaffen.
      Am 01.08. diesen Jahres bin ich dann mit mit BDS und BS in Vorkasse getreten und habe einen Kredit aufgenommen. Werner hat bereits nach meiner Beauftragung Widerspruch und Klage eingereicht. Der Widerspruch ist nun abgelehnt worden, deshalb wird denke ich in den kommenden Monaten gerichtlich was in Bewegung kommen.

      Das Problem nun: ich habe bei meinem PC einen "Spezial-Preis" bekommen, sprich weniger, als die Kasse hätte zahlen müssen (ich ca. 8.000 €, Kasse ca. 10.000 €). Dafür habe ich natürlich eine Rechnung bekommen, aber eine "normale" Rechnung. Um die Erstattung nun zu beantragen im Klageverfahren sagt Werner er benötigt eine "prüffähige rechnung nach DRG bzw. GoÄ" mit den Sätzen der KKen halt...
      Mein Krankenhaus sagt aber nun dass sie diese Rechnung nicht ausstellen können da die Summe nach den Sätzen ja dann höher wäre. Sie könnten mir die nur so ausstellen wenn die Differenz dementsprechend auch gezahlt wird. Dh ich müsste nochmal über 2.000 € nachzahlen :nix: Das kann ich nicht! :/
      ich weiß gerade nicht weiter... Hat jemand etwas Ähnliches erlebt und kann mir einen Tipp oder Lösung bieten? X/
      Liebste Grüße Secret
    • Und das soll ein Krankenhaus gemacht haben ???
      Ist das eine Privatklinik ? da ist so etwas mal üblich - Problem wäre, daß Kosten die in einer Privatklinik anfallen von der Krankenkasse überhaupt nicht übernommen werden.
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Dann gibt es einen DRG Schlüssel für die OP - der ganz normal angewendet wird.
      Ich hab noch nie gehört, dass ein Krankenhaus das nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet dies anders macht.

      Wenn es sich um eine zusätzliche Chefarztrechnung handelt dann muß dies nach GoÄ erfolgen - aber auch diese Rechnung würde vermutlich von der Krankenkasse nicht übernommen
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Hallo,
      ich würde mir eine korrekte (GOÄ) Rechnung ausstellen lassen und mit dem Krankenhaus abstimmen, dass du die Differenz dann bezahlst wenn die Krankenkasse den Betrag inkl. Differenz gezahlt hat. Das sollte möglich sein.

      Ich bin priv Versichert und habe jedes mal Stress mit den Rechnungen....

      Gruß
      Sabine
    • Elisabeth schrieb:

      Dann gibt es einen DRG Schlüssel für die OP - der ganz normal angewendet wird.
      Ich hab noch nie gehört, dass ein Krankenhaus das nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnet dies anders macht.

      Wenn es sich um eine zusätzliche Chefarztrechnung handelt dann muß dies nach GoÄ erfolgen - aber auch diese Rechnung würde vermutlich von der Krankenkasse nicht übernommen
      Das weiß ich auch nicht, liebe @Elisabeth
      Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und kann nur weitergeben, was das KH mir sagt. Wüsste aber auch nicht, wieso sie sich das ausdenken und mich anlügen sollten!? :nix: Sie sind ja bereit eine entsprechende Rechnung auszustellen, die aber dann halt höher ist und ich draufzahlen müsste, es scheint also warum auch immer so zu sein, dass ich weniger als die Kassensätze zahlen musste... ?(
    • Ort0815 schrieb:

      Hallo,
      ich würde mir eine korrekte (GOÄ) Rechnung ausstellen lassen und mit dem Krankenhaus abstimmen, dass du die Differenz dann bezahlst wenn die Krankenkasse den Betrag inkl. Differenz gezahlt hat. Das sollte möglich sein.

      Ich bin priv Versichert und habe jedes mal Stress mit den Rechnungen....

      Gruß
      Sabine
      Das wäre eine Idee.... das muss ich erfragen, ob die das machen (könnten). Danke für den Tipp @Ort0815 :up:
    • was haben sie eigentlich konkret auf die Rechnung geschrieben?
      DRG Schlüssel findest du übrigens auch im Internet. Wobei ich mir gar nicht vorstellen kann,daß es einen so hohen Betrag bei plastischer Chirurgie gibt.
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Ich würde jetzt Herr Werner bitte ,dass er die Klinik schriftlich dazu auffordert die entsprechende Rechnung aufzusetzen.
      Wenn er das macht,wird vermutlich schneller gehen. ..
      Aber ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht,warum die Kasse mehr erstatten soll,als die Op Dich gekostet hat.
      Der Restbetrag wäre ja 'Spende ' für die Klinik?!
      Ist irgendwie ja auch logisch,dass die Klinik keine andere Rechnung ausstellen kann. Das ist in meinem Augen nicht rechtens.

      LG und viel Erfolg!
      Petra
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      Pouchrevision,Neuanlage Gastroenterostomie,sowie Minimizer Gr.2 am 26.1.16 Uni Freiburg Prof.Dr.Marjanovic
    • Klar geht das. Vertragsfreiheit. Viele Ärzte bieten zB als Belegarzt auf eigene Rechnung zusätzliche Eingriffe an, da kannst Du preislich vereinbaren, was Du möchtest. Der Arzt kassiert beim Patienten und bekommt von der Klinik OP-Benutzung etc in Rechnung gestellt.
    • Das geht aber nur in einer Privatklinik ---- jede Klinik die über Krankenkasse abrechnet verwendet einen DRG-Schlüssel.

      Das Abrechnen von Krankenhausrechnungen ist mein täglich Brot. Ganz ehrlich ich mache das schon seit über 15 Jahren - so eine Rechnung habe ich noch nie gesehen.

      Dabei sind auch Privatkliniken mit sogen. Pauschalsätzen und Mehrwertsteuer - aber immer wird in Anlehnung ein DRG-Schlüssel angegeben.

      Sollte hier der Aussteller der Arzt selbst sein, wird diese Rechnung weder das Gericht noch die Krankenkasse anerkennen.
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Da drehen wir uns ja jetzt im Kreis. Genau das ist ja Secrets Problem, dass sie mit dieser Art von Rechnung nicht weiterkommt. Das heißt aber nicht dass der Arzt sie nicht so ausstellen darf. Für die Arzthaftung oder die Steuererklärung reicht das völlig.
      Wie gesagt wir drehen uns im Kreis, daher bin ich hier raus.