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  • Zitat von Gerd: „Hierbei ist bei der Antragstellung darauf zu achten, dass nicht von einer EssSTÖRUNG geschrieben wird, denn dies ist eine psychische Erkrankung, die dann wiederum kontraproduktiv im Genehmigungsverfahren bewertet werden "könnte"“ Aber ist denn nicht so, dass mit dem Wisch vom Psychologen viel eher die OP von der KK bezahlt wird? Zumindest dachte ich das immer - ausprobiert hab ich es freilich nicht.