Entweder bin ich reizüberflutet (bin im Nachtdienst und seeehr müde ), oder ich bin gerade generell begriffsstutzig. Ich lese hier einerseits von 5-Wochen-Fristen, dann wieder 3 Wochen, und in einem Thread sogar was von 'nem 1/2 Jahr. Ich hab das so verstanden, dass die Krankenkasse nach Eingang den Antrages nach spätestens 5 Wochen eine Antwort geben muss. Ob Absage oder Zusage. Was das jetzt bedeutet, wenn diese Frist überschritten wird, weiß ich nicht. Meine konkrete Frage lautet aber eher: W…