Muss das Metabolische Syndrom manifestiert sein?

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    • Muss das Metabolische Syndrom manifestiert sein?

      Hallo Ihr Lieben,

      mir stellt sich im Rahmen meines MMK aktuell gerade die Frage, ob das Metabolische Syndrom manifestiert sein - quasi vom Arzt diagnostiziert und in den Akten verschriftlicht -muss oder ob verschiedene Untersuchungsergebnisse bereits ausreichen, um vom Metabolischen Syndrom zu sprechen bzw. dies in einen möglichen Antrag aufzunehmen.

      Bei mir stellt es sich folgendermaßen dar:

      - Übergewicht im Sinne der Stammfettsucht - also ich hab einen fast kugelrunden Bauch, aber einen "normalen" Oberkörper und nicht überwiegend breite Hüften oder Oberschenkel.
      - mein Blutdruck bewegt sich immer im Rahmen von 135/90 bis 150/100
      - meine Blutwerte sind "entgleist - also ziemlich hohe Triglyzeride und wenig gutes Cholesterin
      - mein HBA1c Wert lag zuletzt bei 5,9 (Messung im Februar 2019)

      Wenn ich mit meinem Hausarzt darüber spreche, wiegelt der das immer mit "so schlimm ist es noch nicht" ab. Ich nehme auch keinerlei Medikamente dafür bzw dagegen.
      Ich soll halt weniger essen und mich mehr bewegen, sagt der nette Herr Doktor.

      Kann ich diese Symptome in meinen Antrag packen?
      Viele Grüße
      Patricia
    • Hallo Patricia,
      ich kann nur zu dem Punkt HBA1c Wert sagen, dass meiner auch in der gleichen Größenordnung ist. In meinem Gutachten vom AZ wird das als metabolisches Syndrom beschrieben. Mein Blutdruck war auch in deinem Bereich, hier erhalte ich Medikamente - jetzt ist er top.
      Mein Hausarzt meinte übrigens auch, dass dies kein Diabetes sei und ich mich an eine diätische Lebensweise halten solle. Das AZ hat es Diabetes genannt - auch im Gutachten für die Antragsstellung.
      Ziemlich verwirrend.
      Viele Grüße