reicht die telefonische Mitteilung aus?

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    • hallo, soweit ich das weiß, reicht es telefonisch nicht aus. Es muss in schriftlicher Form über den Entscheid benachrichtigt werden und das muss trotz erfolgtem Anruf in der vorgegebenen Frist geschehen.
      Liebe Grüße Steffi :wird gut:

      Gewicht Stand Mai 19: 74,9 kg / Ziel 75 kg
      Höchstgewicht 146 kg
      Schlauchi … 20.01.16 bei 133,4 kg
      U100 ... 30.04.16. U90 ... 11.07.16 ... U80 ... 02.10.16
      Baudeckenplastik … 12.07.17
      Umbau zum RYN Bypass … 22.05.18
      Oberschenkelstraffung … 06.02.19
      Bruststraffung mit Implantaten … 28.05.19
      Oberarmstraffung … 02.12.19
    • Ich bin mir da leider nicht so sicher.
      Ich hatte neulich ein Telefonat mit der RA Zum Werner, da meine Kasse die Frist überzogen hatte, ich eigentlich mit einer Zusage rechnete und nicht ,so wie vom RA empfohlen, gleich wegen der Fristüberziehung klagen wollte.

      Er riet mir DRINGEND davon ab, telefonisch nachzufragen, falls ich mich irgendwie mit der Frostberechnung vertan hätte. Er berichtete von einem Fall, bei der genau das passiert sei und die Patientin am letzten Tag der Frist bei der KK anrief und sich so fristgerecht die Absage holte.

      Ruf Herrn Werner am besten an, die Erstberatung ist kostenlos.
    • Also wir rufen unsere Kunden bei Genehmigungen und Ablehnungen an ( als Service), einfach um die Entscheidung mitzuteilen, versenden aber taggleich die Genehmigung oder Ablehnung mit Rechtsbehelf.
      Mündliche Genehmigungen gibt es eigentlich nicht. Alles bedarf der Schriftform.
      .... und freundlich grüßt die Azalee
      OP-Termin am 09.06.2020 Mini-Bypass (Omega-Loop)
      BMI 40,1 Beginn Eiweißphase
      BMI 20,7 aktuell
    • @Mellifica
      Ich habe mit Tim Werner telefoniert und habe den Tipp.bekommen nicht mit der Krankenkasse zu telefonieren.

      Meine persönliche Meinung ist natürlich eine ganz andere. Am Ende steht doch Aussage gegen Aussage und eigentlich sollte es ja auch im Sinme der Krankenkasse sein alles schriftlich festzuhalten.

      Nichts desto trotz, gilt eine telefonische Mitteilung innerhalb der Frist.

      @azalee
      Wenn ich ehrlich bin, hatte ich auch auf eine solche Interpretation des Gesetzes gehofft, aber es scheint wohl anders zu sein.
      Lediglich der Grund warum sich eine Frist verlängert bzw dass sie sich verlängert muss schriftlich mitgeteilt werden. Paragraph 9 Absatz 3 SGB
      Im Paragraf 25 sgb x Absatz 2 steht: "Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden."

      Somit zählt auch eine telefonische Mitteilung.

      LG
    • Kann die KK denn nachweisen, dass sie wirklich mit DIR gesprochen hat? Und nicht vielleicht einfach eine Freundin o.ä. von dir ans Handy gegangen ist, weil du gerade "unpässlich" warst? ^^
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      Op-Gewicht (07.11.): 137,0 kg
      Gewicht (10.11.) : 139,0
    • Die Nachweispflicht der Telefonate ist meist gegeben, weil die Telefone in der Regel mit der Software verbunden sind und die Anrufe einen Zeitstempel in der Dokumentation haben. Lediglich der Inhalt ist nicht nachweisbar.
      Es wird jeder wichtige Anruf also automatisch dokumentiert und der Inhalt als Gedächtnisprotokoll wieder gegeben. (wobei das nicht bei allen Kassen einheitlich ist)
      Dennoch kommt immer ein Brief hinterher, alleine wegen des Rechtsbehelfs.

      @Tigertatze1205 Ich sag ja, es kommt taggleich ein Schreiben hinterher ;-) Der Kunde kann sich ja drauf berufen nichts verstanden zu haben, aber das Datum des Bescheides gilt und er gilt drei Tage später als zugestellt.
      .... und freundlich grüßt die Azalee
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