Hi,
ich wollte mal fragen ob man die Ernährungsberatung auch quasi rückwirkend bzw. rückdatiert geltend machen kann? Ich war ja bei meinem ersten Termin im Februar bereits dort, wobei das eher ein kostenloses Beratungsgespräch war. Allerdings muss ich ja eh in Vorleistung gehen mit der Zahlung bevor es mir die KK erstattet. Es geht jetzt bei mir erst im Mai los. Wie gesagt, ich war ja zum ersten Termin im Februar... Meine Frage ist nur ob man es dann ab Februar schon zählen kann also die 6 Termine. Dann wäre ich nämlich im Juli/August fertig und könnte mich für dieses Jahr noch um eine OP bemühen bzw. Antrag stellen etc. Ansonsten wäre ich ja erst im Oktober/November fertig.
Ich will das übrigens nicht, weil ich die Krankenkasse täuschen will oder ähnliches sondern wegen meinem Arbeitgeber. Ich möchte mir nämlich für die OP Zeit Urlaub nehmen und muss den ja irgendwann zeitnah beantragen oder eben auch nicht wenns dieses Jahr nicht mehr klappt.
LG aus Erding und danke schon mal für eure Antworten
ich wollte mal fragen ob man die Ernährungsberatung auch quasi rückwirkend bzw. rückdatiert geltend machen kann? Ich war ja bei meinem ersten Termin im Februar bereits dort, wobei das eher ein kostenloses Beratungsgespräch war. Allerdings muss ich ja eh in Vorleistung gehen mit der Zahlung bevor es mir die KK erstattet. Es geht jetzt bei mir erst im Mai los. Wie gesagt, ich war ja zum ersten Termin im Februar... Meine Frage ist nur ob man es dann ab Februar schon zählen kann also die 6 Termine. Dann wäre ich nämlich im Juli/August fertig und könnte mich für dieses Jahr noch um eine OP bemühen bzw. Antrag stellen etc. Ansonsten wäre ich ja erst im Oktober/November fertig.
Ich will das übrigens nicht, weil ich die Krankenkasse täuschen will oder ähnliches sondern wegen meinem Arbeitgeber. Ich möchte mir nämlich für die OP Zeit Urlaub nehmen und muss den ja irgendwann zeitnah beantragen oder eben auch nicht wenns dieses Jahr nicht mehr klappt.
LG aus Erding und danke schon mal für eure Antworten