Op ohne Kostenzusage trotz Ablehnung der KK

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    • Op ohne Kostenzusage trotz Ablehnung der KK

      Hallo zusammen
      Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, in einem AZ welches ohne kostenzusage operiert, nach Ablehnung, auch Ablehnung des Widerspruchs operiert zu werden? Voraussetzung sind alle mehr als erfüllt und die Entscheidung der KK ist vom hiesigen AZ und EB nicht nachvollziehbar.
    • Hallo Martina,

      vielleicht kannst Du etwas mehr Infos geben?
      BMI, Begleiterkrankenungen, MMK...

      Bei mir in Frankfurt am Main ist es das KH Sachsenhausen, die viel ohne KK Zusage operieren. In Deinem Fall ist ja das Gerangel mit der KK vorprogrammiert. Ich finde es schwer, hier eine Vermutung auszusprechen, da müsstest Du schon in der Klinik vorsprechen.

      LG Miri

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mi-ri ()

      • Ok, soryy......Voraussetzungen der Leitlinien sind alle erfüllt lt AZ : Bmi43, Bluthochdruck schwer einstellbar und immer wieder Umstellung erforderlich mit mäßigen Ergebnissen. Generalisierte Arthrosen besonders Knie und Hüfte mit eingeschränkter Geh und Beweglichkeit. 1 Hüfte bereits ersetzt
      • Lymphoedeme . Reha deswegen alle 4 Jahre regelmäßig seit 25 Jahren
    • Hört sich an, als wären viele Kriterien erfüllt, die normalerweise zu einer Genehmigung führen. Hast Du schonmal drüber nachgedacht, die KK zu wechseln?
    • Ja, das wäre auch eine Option.
      Wollte aber mal wissen, ob das rechtlich möglich ist. Ob das ein Krankenhaus trotzdem ohne Kostenzusage macht, auch wenn die Krankenkasse sich vorab quer stellt.
      Es ist jemand aus unserer Selbsthilfegruppe genau so gegangen (andere Krankenkasse, anderes AZ) und man empfahl ihr diesen Weg so zu versuchen
    • Ja, MMK ist komplett durch.
      6 Monate EB und Bescheinigung/Befürwortung, Sportnachweise 2-3 Std wöchentlich seit August 20 dokumentiert( Wassergymnastik mache ich bereits seit 6 Jahren), zusätzlich Bewegungsprotokoll 6 Wochen (nur täglich Bewegung, wie mit dem Fahrrad zum Einkaufen/Arbeit, Hausarbeit.....), Ernährungsprotokoll 6 Wochen, Diäten der letzten 15 Jahre mit Ergebnis und Gewichtsverlauf, Ärztl. Bescheinigung v. Orthopäde und., Internist, Brief vom AZ......
    • Grund war keinen Gewichtsabnahme im MMK.

      Ich komme aus NRW Köln/Düsseldorf, aber Entfernung wäre nicht das Problem. Habe auch schon etwas gefunden.
      Bevor ich mich dort aber ab nächste woche darum kümmere, wollte ich halt einfach mal wissen, wie da Gesetze und Vorgaben sind und ob es überhaupt noch möglich ist, nach Ablehnung, oder wird das dann keine Klinik mehr machen.
      Evtl ist das dann eh hinfällig oder halt eine letzte Chance für mich.
    • MartinaST schrieb:

      Grund war keinen Gewichtsabnahme im MMK.

      Ich komme aus NRW Köln/Düsseldorf, aber Entfernung wäre nicht das Problem. Habe auch schon etwas gefunden.
      Bevor ich mich dort aber ab nächste woche darum kümmere, wollte ich halt einfach mal wissen, wie da Gesetze und Vorgaben sind und ob es überhaupt noch möglich ist, nach Ablehnung, oder wird das dann keine Klinik mehr machen.
      Evtl ist das dann eh hinfällig oder halt eine letzte Chance für mich.
      Das ist doch kein Grund für eine Ablehnung, im Gegenteil, es beweist doch das Du es ohne die OP nicht schaffst das Gewicht zu reduzieren. Ich habe nach dem MMK jetzt nochmal 7 kg zugenommen und werde trotzdem operiert.
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Ich würde die Krankenkasse wechseln und dann eine Klinik suchen die ohne Kostenzusage operiert.
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • leider antwortest Du ja nur in Bruchstücken....
      wurdest Du vom MDK begutachtet? Darauf hast Du nämlich einen Anspruch und ohne ist eine Ablehnung spätestens im Widerspruch ungültig.
      hast Du eine Rechtschutz? Wennja, dann kontaktiere RA Werner, wenn nein, lass DIch von ihm zu den entstehenden Kosten beraten. Das sollte für ihn eigentlich schnell erledigt sein, da a) die Begründung der Ablehnung Blödsinn ist und b) Du im Grunde gar keinen Antrag stellen musst, die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Arzt reicht. Leider haben die Ärzte zur eignen SIcherheit diese Schleife eingebaut und genau aus diesem Grund operieren mittlerweile immer mehr Kliniken ohne Antrag. Herr Werner kann Dir auch sagen, ob Du bei einer anderen Klinik vorstellig werden kannst. wenn die Ablehnung rechtlich keine Rolle spielt, musst Du eine andere Klinik nicht mal davon in Kenntnis setzen. Aber es könnte auch sein, dass nun, das Du ohne rechtliche Verpflichtung gefragt hast, die Antwort auch wirksam ist. Oder wie man so schön sagt: wer viel fragt, der viel nein.
    • Vielen Dank für die Infos. Sorry, wenn ich vermeintlich nur bruchstückhaft geantwortet habe. Das war nicht meine Absicht und ich habe eigentlich gedacht, alles erforderliche geschrieben zu haben.
      Nochmal zum Verständnis, ich hätte also mit dem Widerspruch auch gleichzeitig auf eine Begutachtung bestehen können?
      Der Antrag selbst wurde dem MDK vorgelegt.
      RA Werner finde ich dann hier im Forum.
      Lieben Dank für eure Rückmeldungen