Hallo zusammen
Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, in einem AZ welches ohne kostenzusage operiert, nach Ablehnung, auch Ablehnung des Widerspruchs operiert zu werden? Voraussetzung sind alle mehr als erfüllt und die Entscheidung der KK ist vom hiesigen AZ und EB nicht nachvollziehbar.
Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, in einem AZ welches ohne kostenzusage operiert, nach Ablehnung, auch Ablehnung des Widerspruchs operiert zu werden? Voraussetzung sind alle mehr als erfüllt und die Entscheidung der KK ist vom hiesigen AZ und EB nicht nachvollziehbar.