Frage zum Erbringen einer stationären Einweisung

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    • Frage zum Erbringen einer stationären Einweisung

      Frage zum Erbringen einer stationären Einweisung an eine Klinik bzw. AZ

      Liebe Interessensgemeinschaft,

      auf den ersten Schritten zu einem leichteren Leben gehen mir jeden Tag neue Fragen durch den Kopf ..... und zum Glück habe ich euch :zwinker:
      Frage heute:

      Inzwischen kristalisieren sich für mich drei Kliniken heraus:

      1. Forchheim - dort habe ich am 24.06.21 einen Termin zu einer ersten Online-Infoveranstaltung
      2. Fulda - da habe ich den geforderten Ersterhebungsbogen ausgefüllt und zugeschickt - ich warte auf antwort bzw. nächste Schritte
      3. Lichtenfels - hier habe ich tatsächlich schon einen ersten Beratungstermin mit dem Arzt und zwar am 01.07. bekommen

      Nun die konkrete Frage-> Lichtenfels bat mich u.a. zu dem Termin eine stadionäre Einweisung von meinem Hausarzt oder Orthopäden zu bringen. Ansich keine grosse Sache , nächste Woche Mittwoch habe ich einen Termin bei meinem Orth.; NUR: ich weiss ja bis auf weiteres noch nicht welche Klinik ich dann tatsächlich wähle. :?: Ist das egal ? Bzw. wird diese geforderte stadionäre Einweisung nicht konkret für ein bestimmtes Klinikum ausgefüllt - sondern allgemein? Oder wie ist hier die vorgehensweise ?

      DANKE
    • Guten Morgen Ann,

      ja du warst so nett mir folgenden PIN zu schicken:


      ich würde in Fulda operiert, aber im Herz Jesu. Ging alles recht problemlos.

      Wenn das für dich in Frage kommt, schreib mich gerne an.


      Da für mich Fulda aber eben nicht das Herz Jesu in Frage kommt , habe ich, um deine Zeit nicht unnötig zu binden, nicht reagiert. Ich hoffe das siehst du mir nach :sorry:
    • Hallo,

      Die Überweisung ist nicht an eine spezielle Klinik gerichtet, ist also egal für welche Du Dich entscheidest. Die Überweisung darf aber nicht älter als 2 Wochen sein.

      LG
      Sunny0
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • anka1970 schrieb:

      Danke Sunny - heisst also in meinem Fall , die Überweisung sollte nicht vor dem 17.06. ausgestellt sein , da mein 1. Termin im AZ der 01.07. ist?!

      (Toll ich bin vom 16.06. - 30.06. im Urlaub in Slowenien :nix: :rolleyes: )
      Deine Überweisung muss vom 1.7 sein weil da ein neues Quartal beginnt.
      Und wie ich schon schrieb, eine Überweisung ist das komplette Quartal gültig und nicht nur 14 Tage
    • Ja, es gibt einen Unterschied zwischen Einweisung und Überweisung. Die Überweisung ist für ein Quartal, also wäre der 1.7. dein Datum.

      Eine Einweisung ist laut meinem AZ nur 2 Wochen gültig, ich musste für jeden Termin eine bringen die keine 2 Wochen alt ist.
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Breffi schrieb:

      Die Einweisung brauchte ich nur für die Aufnahme zur OP. Für alle anderen Termine reichte die Überweisung. Macht hier wohl auch jedes AZ anders.
      zumindest bei so etwas dürfte es keine Abweichungen geben, da die Krankenkassen das ja generell abrechnen... Eine Überweisung für ein Konzil... Eine Einweisung für eine Behandlung.

      @anka1970
      Ich würde noch Mal explizit nachfragen. Für das Erstgespräch darf das Krankenhaus/die Klinik/das AZ eigentlich nur eine Überweisung verlangen, damit können sie dann auch nur die Leistungen wie das Arztgespräch und vielleicht Labor verrechnen.

      Wenn du dich dann für ein AZ entscheidest und zur OP anrücken darfst, benötigst du eine Einweisung.

      Mein HA hatte Die Überweisung auf Adipositas-Chirurgie und bariatrische OP ausgeschrieben.

      Bei der Einweisung das selbe.

      Alles Gute und liebe Grüße aus dem Pütt

      Lotte
      Liebe Grüße aus dem Kohlenpott

      Lotte
      :laola:
    • Hi

      Eine Überweisund gilt immer für das Quartal in der sie ausgestellt wurde und das nächste Quartal.Nicht nur für 1 Quartal.Sonst wäre ja alle überweisungen am ende des Quartals sofort ungültig.

      Mfg

      Andy