KK Beteiligt sich nur an EB

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    • @*Lavender*

      Die können das nicht einfach ablehnen. Wenn du ein Rezept hast, gehst du damit zu deiner Ernährungsberatung und bekommst einen Kostenvoranschlag. Den reichst du dann mit einem Nachweis, das deine Ernährungsberatung Zertifiziert ist (das sollte ja selbstverständlich sein) ein. Die Bezuschussung wird dir dann mitgeteilt.

      Hier sind sicher einige bei der AOK, vielleicht kann da ja auch noch jemand etwas dazu schreiben.
      Beginn MMK Dezember 2019 - 134,5 kg auf 1,69 m

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    • Ich bin bei der AOK Baden-Württemberg versichert und die Ernährungsberatung war da noch nicht einmal ein Problem. Ich habe mir ein Rezept von meinem Hausarzt geben lassen habe das bei der KK in den Briefkasten geworfen und die Ernaerungsberatrin hat sich bei mir gemeldet. Gezahlt habe ich da noch nichts. Auch wenn ich sie jetzt schon öfter in Anspruch genommen habe. Hat immer ganz gut funktioniert. Ich weiß allerdings nicht wie es ist wenn ich eine EB genommen hätte die nicht direkt von der Krankenkasse bezahlt wurde.
    • Ich habe überhaupt kein Rezept vom HA bekommen, obwohl er es war, der die AZ Geschichte angeleiert hat. Auch er hatte mir schon gesagt, dass die KK das nicht bezahlt, weil man erkennen möchte, dass der Patient auch etwas dafür zu tun bereit sei.
    • *Lavender* schrieb:

      Ich habe überhaupt kein Rezept vom HA bekommen, obwohl er es war, der die AZ Geschichte angeleiert hat. Auch er hatte mir schon gesagt, dass die KK das nicht bezahlt, weil man erkennen möchte, dass der Patient auch etwas dafür zu tun bereit sei.
      Das ist einfach falsch.

      Allerdings ohne Rezept muss die Kasse auch nicht übernehmen. Da beißt sich die Maus in den Schwanz.
      Dein Hausarzt spart sich die Verordnung, die von seinem Budget abgeht. Das ist die einfache Wahrheit.
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    • Normalerweise habe ärzte vordrucke von der Aok für Ernährungberatung darauf können sie selbe verordnen ohne das es Probleme mit ihrem Budget gibt oder der Patient zahlt. Das ganze nennt sich praeventionsempfelung. Darüber habe ich die komplette EB im MMK laufen lassen. Gekostet hat es mich nix. War aber an die EB der KK gebunden.
    • Ja gut, das ist ja im gewissen Sinne auch fair. Allerdings war ich 2014 schon bei der AOK EB und die hat mir gesagt, dass mir die OP nicht helfen würde. Daraufhin hab ich das ganze wieder sein lassen. War ein Fehler jetzt im Nachhinein.
    • Sie können es nicht grundlos ablehnen die Kassen. Und Gründe sind nur, wenn man es in dem vorgeschriebenen Zeitrahmen bezuschusst hatten oder auch, wenn sie keine Kassenzulassung haben. Wenn es eine ärztliche Verordnung ist, dann zahlen sie. Ich müsste dafür die Renubg mit der ärztlichen Verordnung, also dem Überweisungssxheon bei der Kasse einreichen und habe dann die anteiligen Kosten bekommen.

      Lass dir nachträglich eine ärztliche Verordnung von deinem Hausarzt geben und reiche diese bei der Krankenkasse dann mit der Rechnung ein. Vorher kannst du noch in Erfahrung bringen, ob die EB von der Kasse anerkannt ist.
      Wenn sie ablehnen, sollen sie dir den Grund nennen.
    • Für die Kostenübernahme für eine Ernährungsberatung durch die gesetzliche Krankenkasse ist ein bestimmter Paragraph im Sozialgesetzbuch verantwortlich. Der Paragraph 43 des SGB V regelt für GKVs nämlich Leistungen, die den Zustand chronisch kranker Patienten verbessern. Diese rehabilitierenden bzw fördernden Maßnahmen umfassen eben auch gesunde Ernährung.

      Das Schlüsselwort ist Notwendigkeit. Ebendiese muss dein Arzt bescheinigen. Dieses Gesetz gilt auch in Bayern.
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