Hausarzt verweigert KH-Einweisung

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • @Soaki Köln Ehrenfeld operiert auf eigene Verantwortung und klagt dann gegen die KK, wenn die es nicht direkt übernehmen.
      Was du unterschrieben hast war der Datenschutz-Zettel, dass alle deine Daten an die KK, das MDK und ggfs dem Anwalt ausgehändigt werden dürfen!

      Ich wurde auch ohne Antrag operiert und habe dann 4 Wochen nach der OP die Kostenübernahme im Briefkasten gehabt und meine OP hat knapp 10.000€ gekostet.

      Und zu allen anderen: Es gibt etwas das nennt sich Befunderhebungsfehler durch unterlassene Krankenhauseinweisung!
      Ein Hausarzt ist verpflichtet eine KH-Einweisung auszustellen, wenn es einen Befund gibt der dies veranlasst. Dazu gehört auch die Adipositas-Op. Es stimmt schon ein Patient ist nur dann einzuweisen, wenn eine KRANKENHAUSBEHANDLUNG notwendig ist und das ist es bei einem BMI ab 35 (mit Vorerkrankung) BMI ab 50 (ohne)!

      Und noch eine kleine Anmerkung, normalerweise wird vom Krankenhaus ein Arztbrief ausgestellt der eine operative Maßnahme nicht nur empfiehlt sondern auch notwendig macht und damit hat jeder Hausarzt, Endokrinologe, Gastroenterologe und weiß der Geier wer noch alles damit zu tun hat eine Pflicht zur Ausstellung der Einweisung!
    • Blutwaldfee schrieb:



      Ein Hausarzt ist verpflichtet eine KH-Einweisung auszustellen, wenn es einen Befund gibt der dies veranlasst. Dazu gehört auch die Adipositas-Op. Es stimmt schon ein Patient ist nur dann einzuweisen, wenn eine KRANKENHAUSBEHANDLUNG notwendig ist und das ist es bei einem BMI ab 35 (mit Vorerkrankung) BMI ab 50 (ohne)!

      Und noch eine kleine Anmerkung, normalerweise wird vom Krankenhaus ein Arztbrief ausgestellt der eine operative Maßnahme nicht nur empfiehlt sondern auch notwendig macht und damit hat jeder Hausarzt, Endokrinologe, Gastroenterologe und weiß der Geier wer noch alles damit zu tun hat eine Pflicht zur Ausstellung der Einweisung!
      Hallo,

      ich will da auch nicht immer widersprechen - aber :-)

      Ich hatte dazu ja schon etwas verlinkt - hier noch einmal ein anderer Link :

      gesundheitsnetzosthessen.de/co…lfe-zum-betrug-verfolgt-0

      Mein Fachgebiet sind sicher nicht die Rechtswissenschaften aber ich glaube so einfach, wie man sich das manchmal vorstellt , ist es eben nicht. Wenn mir das Krankenhaus sagt, die operieren, ohne das ich eine Kostenübernahme habe von der Krankenkasse und im Fall der Fäll streiten die sich mit der Krankenkasse - dann will ich das schriftlich vom Krankenhaus.
      Wir sprechen hier zum einen über Geld ( > 10K€ ) und zum anderen sprechen wir über die Haftung und so wie ich unseren Staat kenne, gibt eine Vielzahl von wenn und aber's
      Ich glaube auch schon, das die Vertragsärzte ihrer Verantwortung bewusst sind und sich besser auskennen, mit den (möglichen) rechtlichen Folgen einer Überweisung

      Ich persönlich gehe dann ins Krankenhaus ( Mein BMI > 40 ) wenn ich von allen Seiten das GO habe. Ich bin mir ziemlich sicher, das ich kein Recht auf eine OP habe, wenn mein BMI > 35 inkl. Vorerkrankung ist. Bestenfalls wird es hier eine Empfehlung geben aber sicher kein Anrecht darauf. Wenn es dieses Recht geben würde, dann könnte ich ja jetzt schon da hinmarschieren und sagen -legt los mit der OP, oder ?

      Von meiner OP bzw. dem gesamten Vorgang erwarte ich eine 100% Rechtssicherheit - ich will keine Schufa Klause unterschreiben, ich will nicht das Risiko eingehen das ich auf den Kosten sitzen bleibe, usw.
      So wie ich das kenne, kann man Beträge die man der Krankenkasse schuldet noch nicht einmal durch eine Privatinsolvenz ablösen und dann verfolgen einen 10K€ sehr sehr lange.

      Auch kenne ich das mit den Arztbrief etwas anders - den bekomme ich im Krankenhaus, das ist richtig aber zum einen bekomme ich den zur Entlassung aus dem Krankenhaus und in meinen Arztbriefen stand nie eine Empfehlung für die Vorangegangene OP drin, da stand drin was gemacht wurde und was nun für eine Therapie / Medikamente empfohlen werden. So wie ich das lese, das du schreibst, hört sich das ja nach einem Rückwirkenden "Generalpardon" an aber vielleicht lese ich das auch nur falsch ?

      Viele Grüße

      Frank
    • Blutwaldfee schrieb:




      Ich wurde auch ohne Antrag operiert und habe dann 4 Wochen nach der OP die Kostenübernahme im Briefkasten gehabt und meine OP hat knapp 10.000€ gekostet.
      bekommt man die Übernahme immer geschickt als Patient? Ich habe nämlich nichts bekommen.
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Ich finde deinen Verweis auf die Internetseite @sandmen doch sehr kurios. Hie rhandelt es sich um eine deutlich adipöse Person die eine Einweisubg benötigt. Was soll denn da betrogen werden?! Noch eindeutiger geht es ja wohl nicht. Und ehrlich gesagt, der Hausarzt ist kein bariatischer Arzt. Er kann doch das Gutachten nicht im Detail beurteilen. Deshalb gibt es doch Fachärzte. Und beim Hausarzt läuft alles nur zusammen.

      Wenn dein AZ feststellt, dass du die OP benötigst, dann ist das Aussage genug, wenn das AZ ohne Kostenzusage operiert.
      Es wird auch kein Gutachten bei sonstigen OPs gestellt und der Hausarzt fängt an zu diskutieren, ob er es für sinnvoll hält oder nicht.

      Man unterschreibt doch lediglich im AZ einen Behandlungsvertrag, wie bei jeder OP.
    • Ich denke du deutest den Artikel schlicht falsch @sandmen. In wie weit das Gesundheitsnetz Osthessen eine seriöse Quelle für juristische Sachverhalte ist, sei mal dahin gestellt. Aber selbst in diesem Artikel geht es nicht um ein Gerichtsurteil oder eine ähnliche solide Grundlage, sondern der Artikel handelt lediglich davon, dass ein Arzt von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wurde. Das heisst genau gar nichts. Damit ist weder gesagt, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Gesundheitsnetzes Osthessen (oder demjenigen der Staatsanwaltschaft) folgen würde, noch dass gegen den besagten Arzt überhaupt Anklage erhoben wurde. Und darüber hinaus sagt der Artikel soweit darin aus Verordnungen zitiert wird im Wesentlichen nur, dass niedergelassene Ärzte eine entsprechende Einweisung nur veranlassen dürfen, wenn die behandelnde Vertragsärztin oder Vertragsarzt sich vorher vom Zustand des Patienten überzeugt und die Notwendigkeit einer stationären Behandlung festgestellt hat. Das ist vorliegend der zuständige Arzt im AZ, der diese Beurteilung vornehmen muss und kann, und nicht der Hausarzt. Und gemäss den erfolgten Schilderungen scheint besagter Hausarzt vorliegend ja eher mit der Operation als solches ein Problem zu haben und die (nicht sachkundige) Auffassung zu vertreten, eine solche sei auch bei einem BMI über 50 nicht erforderlich. Solche Arzt-Exemplare gibt es nunmal nach wie vor genug, auch wenn die Auffassung wissenschaftlich hinreichend widerlegt ist. Und dass Hausärzte über fundierte Rechtskenntnisse verfügen, wäre mir im übrigen auch eher neu. :D Es sei denn, eure deutschen Hausärzte unterscheiden sich diesbezüglich massgeblich von unseren Schweizer Hausärzten. :D
    • @sandmen dein Link hat nichts mit der Thematik hier zutun! Wenn ein AZ sagt das eine OP nötig ist dann hat der HA eine Einweisung auszustellen PUNKT! Da gibt es kein zögern und überlegen!

      Ein Hausarzt ist meist ein Arzt für allgemein Medizin eventuell noch innere. Die haben von Tuten und Blasen keine Ahnung, wenn sie da nicht selbst Patienten oder Weiterbildungen in diese Richtung haben (Worte von meinem Hausarzt und dem Praxispartner die beide langjährige Erfahrungen mit Bariatrische OPs und Adipositas-Patienten haben). Dieser 0815 Mist den die meisten Hausärzte abziehen kann er in diesem Fall nicht verstehen, denn ein operierter Dicker senkt die Kosten auf lange Sicht und bleibt länger Gesund.

      Ich hatte heute morgen einen Termin bei meinem Hausarzt und habe direkt mal nachgefragt und deinen Link vorgelegt :D
      Laut seiner Einschätzung ging es in dem Fall nicht um eine indizierte Einweisung. Im Falle einer Adipositas-Op ist es aber eine indizierte EINWEISUNG. Da liegt der Unterschied es besteht ja ein Befund! Schwerer Adipositas Grad 3 kann man nur noch operativ entgegenwirken.

      Im übrigen würde ich zB niemals einen Schufa Auszug im Krankenhaus unterschreiben! Wenn das Krankenhaus ohne Antrag operiert dann haben die die Kosten zu tragen, wenn die KK dicht macht. Das habe ich mir auch von meinem Anwalt bestätigen lassen! Es ist wie es ist immer mehr AZ operieren ohne Antrag und setzen sich dann mit der KK auseinander, weil so der ganze vorbürokratische Weg wegfällt und die Patienten sofort operiert werden können, sobald das MMK abgeschlossen ist.
    • lustigerweise musste ich auch was unterschreiben, bin mir aber nicht sicher ob das Schufa oder sonst was war, es war jedenfalls eine Kostenabsicherung- wegen der 10 Euro Gebühr pro Tag Aufenthalt.
      Es könnte also auch sein, dass manche deswegen sowas in der Richtung unterschreiben mussten.
      Der Weg ist das Ziel - Ich suche noch nach dem Weg
    • Mahlzeit zusammen,

      ich bin gespannt, wenn ich an der Reihe bin :-)

      Aktuell stehe ich ja noch eher am Anfang aber werde mir dann sehr genau durchlesen, was ich unterschreiben soll/muss und werde ich auf dem laufenden halten :-)

      Mein link war nicht als Beispiel für das Thema Adipositas gedacht, sondern nur zu dem Thema „Einweisung“ Grundsätzlich - und es zeigt, das eine Einweisung auch rechtliche Folgen haben kann. So wie ich das hier gelesen hatte / verstanden hatte, war die Meinung zur Einweisung ja eher „Das ist ja wohl selbstverständlich“ und das sehe ich eben nicht so - kann mich aber auch täuschen.
      Wie gesagt, ich kenne mich nicht mit den Rechtswissenschaften aus aber ich glaube, das alles was im Bereich der Medizin passiert, bestimmten Regeln und Gesetzen unterliegt und somit such die KH Einweisung.

      Also - ich werde weiter über meine Steps berichten und lasse mir von allen was ich unterschreiben muss, eine Kopie aushändigen und werde alles hier posten :-)

      Viele Grüße

      Frank
    • In der Medizin gilt der Grundsatz erst die Bürokratie und Dokumentation damit die Krankenkasse wenn ein Kreuz falsch gesetzt ist nicht zahlen muss ob derjenige der den Kram dokumentiert hat auch noch zur Ausführung von selbigen kommt steht auf einem anderen Blatt Papier.
    • Sunny0 schrieb:

      Ich dachte das ist normal, wer zahlt denn sonst wenn die Krankenkasse nicht zahlt? Doch logischerweise der Operierte.
      Nee, wenn die Kasse nicht zahlt, bleibt das AZ auf den Kosten sitzen. Wurde mir genau so erklärt. Darum wurde das MMK bei mir auch ganz sorgfältig begleitet und alle meine Aufzeichnungen durchgecheckt. Die Chirurgin hat den Antrag an die KK geschrieben und ihre Sicht der Notwendigkeit bescheinigt und Gründe angegeben, weshalb ich aus ihrer Sicht ohne OP nicht benehmen werde. Mein BMI war knapp über 41.