Hausarzt verweigert KH-Einweisung

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    • Das stimmt, die Leitlinie ist nicht bindend, aber bei Ablehnung der Kasse, muss diese das fundiert begründen. Und das gelingt nicht, wenn der Arzt sich an die Leitlinie hält.
    • ich hab mich auch bei jedem Antrag an die KK auf die Leitlinien bezogen. Und trotzdem sind sie nicht GESETZ. Das ist nur ne Empfehlung.
      Dageben argumentieren ist aber für die KK dann auch nicht einfach und letztendlich müssen die meisten spätestens bei ner Gerichtsverhandlung klein bei geben.
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      Gewicht 06.04.2018: 168 kg (Erstgespräch)
      Gewicht 18.07.2018: 166 kg (Beginn Flüssigphase)
      Gewicht 01.08.2018: 160 kg (OP-Tag)
    • Issi schrieb:

      Welche rechtliche Verantwortung soll denn auf dem einweisenden Arzt lasten?

      Sunny0 schrieb:

      gar keine @Issi, man unterschreibt doch vor der OP dass wenn die Krankenkasse aus irgendeinem Grund nicht zahlt man selbst dafür haftet.


      Hallo,

      mhhh, das würde ich lt. diesem Artikel aber anders interpretieren :

      kanzlei-wbk.de/aktuelles-mediz…ess-und-haftung--155.html

      Am Ende ist es dann immer so, wo kein Kläger, da kein Richter aber ich glaube schon, das man heute als Vertragsarzt ziemlich schnell Ärger mit der Obrigkeit bekommen kann.

      Das was man vor der OP unterschreibt, ist lediglich das, das man sich des Risikos bewusst ist und das man aufgeklärt wurde, das dieses und jenes passieren kann. Du unterschreibst aber sicher nicht, das du den einweisenden Arzt aus seiner rechtlichen Verantwortung entlässt - diese rechtliche Verantwortung würde meiner Meinung dann zum Problem werden, wenn eine Krankenhauseinweisung ohne tiefergehende Begründung erfolgt, die einen stationären Aufenthalt notwendig machen.

      Wenn ich dann das lese, was der TE erstellt hat, passt es zumindest schlüssig in die Argumentation des Arztes - der sieht keine notwendig für eine OP ( Das stellt jetzt keine Wertung da, ich fasse das nur noch einmal zusammen ) und stellt aus diesem Grund auch keine Einweisung aus, bevor er sich das Gutachten noch einmal durchgelesen hat.
      Auf Basis dieser Argumentation erscheint mir das schlüssig - es heißt ja nicht, das der Arzt das grundsätzlich ablehnt, er will sich nur ein Bild von der Notwendigkeit machen und das ist legitim ( Zu mindestens für mich )

      Viele Grüße

      Frank
    • Also ich musste unterschreiben dass ich die OP zahle wenn die Krankenkasse das nicht tut, Schufa Klausel musste ich auch unterschreiben.
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Ich dachte das ist normal, wer zahlt denn sonst wenn die Krankenkasse nicht zahlt? Doch logischerweise der Operierte.
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Nein. Wenn der Arzt ohne Antrag operiert, trägt er das Risiko bzw. die Klinik. So was solltest du nicht unterschreiben. Das sind doch 1.000e €, wenn das daneben geht.
    • Jetzt bekomm ich Angst, sollte bei der Aufnahme auch was unterschreiben, nach dem sie fragte ob ich Zusage von der Kasse hätte. Sie hatte nicht mal gesagt, was es ist und ich war so in Aufregung und hab nicht drauf geachtet, was ich da unterschreibe. Ich hoffe es war nicht sowas, wie bei sunny.
    • Der Chirurg hat mir erklärt dass sie die meisten Prozesse gegen die Kassen gewinnen, wenn dem aber mal nicht so sein sollte muss man das dann selbst tragen. Das wäre im Fall wenn im MMK was nicht nach Leitlinie abgelaufen wäre oder so. Aber ich glaube nicht dass es wirklich zum Tragen kommt, dann hätten sie mich nicht operiert nachdem sie meine Schufa abgefragt haben :saint:
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Naja gut, nur weil was in der Schufa steht, heißt ja nicht, dass man keinen Vertrag mehr bekommt. Ganz im Gegenteil. Wenn die nämlich sehen, dass du regelmäßig Kredite etc zahlst, und das können sie bei der Schufa sehen, dann ist das für die ein Anzeichen, dass du hinterher bist und zahlst. Was besseres gibt es doch nicht.

      Aber seriös finde ich das nicht. Ich finde auch nicht, dass du sicherstellen kannst, dass du alle Punkte aus dem MMK erfüllst, wie es vorgesehen ist. Dafür trägt doch der Arzt die Verantwortung. Er muss sicherstellen, dass alles so abläuft wie es muss. Er kann nicht alle 5 gerade sein lassen und das dann auf die Patienten abdrücken.
    • Bei mir wurde klar vom Krankenhaus gesagt, dass sie selbst die Kosten bei der Krankenkasse einholen und sollten sie dabei mal kein Glück haben selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Ich musste dafür nichts unterschreiben und es wurde mehrfach erwähnt das ich mit den Kosten nichts zu tun habe.
    • Hatte noch nie eine Diskussion um eine Einweisung. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Kein einweisender Arzt muss Angst haben, dass er später mega Krankenhauskosten zu tragen hat.

      Und ich selbst habe auch nichts bezüglich Bezahlung vor der OP unterschreiben müssen. Hätte ich auch aus Prinzip nicht.
      MMK absolviert/dokumentiert. Das Krankenhaus rechnet direkt mit der Kasse ab. Will die nicht zahlen, ist es Angelegenheit der Klinik. Ich habe mit der Bezahlung nichts zutun.
    • Ich hatte einen BMI von über 55, habe ein verkürztes MMK gemacht. Bezüglich Kosten kam da nix, einen Antrag musste ich auch nicht schreiben. Das der Arzt sich wegen der Einweisung quer stellt ist schon merkwürdig. Habe ich so noch nicht gehört.