Kostenübernahme Ernährungsberatung post-operativ

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    • Kostenübernahme Ernährungsberatung post-operativ

      Hallo liebe Community,

      ich bin jetzt seit drei Wochen operiert und fühle mich mit meinem Schlauchmagen schon sehr wohl!

      Nächste Woche steht mein erster Nachsorgetermin im AZ an. Dazu gehört auch eine Ernährungsberatung. Noch im Krankenhaus hat die Ernährungsberaterin mit mir von dort aus einen Antrag auf Kostenübernahme an meine Krankenkasse gestellt.

      Jetzt kam das ernüchternde Ergebnis: meine Kasse übernimmt die Kosten für die post-operativen Beratungstermine nicht. Als Begründung führt die Kasse an, dass sie ja bereits im letzten Jahr 5 Termine bezuschusst hat und damit das Maximum erfüllt ist.

      Beim AZ gehören aber nun mal 4 Termine EB im ersten Jahr dazu und sind ja auch wichtig. Und auch in den S3-Leitlinien wird die Wichtigkeit der postoperativen Beratung deutlich.
      So wie es aussieht, muss ich die nun aus eigener Tasche zahlen - das sind mal locker 50 Euro pro Termin. :huh:

      Ist das normal? Wie sind eure Erfahrungen da so? Habe ich Chancen, wenn ich einen Widerspruch einlege, oder ist das das übliche Verfahren, dass wir Operierten die Beratung privat bezahlen müssen?

      Vielen Dank vorab für euer "Schwarmwissen" und viele Grüße,

      Anna
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      Sleeve-OP am 30.03.22
    • Ich habe von meiner Krankenkasse insgesamt 10 Termine bezahlt bekommen. Davon durfte ich mir nach Rücksprache 3 Termin "aufheben" für die Zeit nach meiner OP. Kein Problem bei meiner Krankenkasse. Ich hatte vorab konventionell bei der Krankenkasse auch bereits Ernährungsberatungen, die übernommen worden sind.
      Welche Krankenkasse ist denn da so nickelich? Wenn ein Widerspruch möglich ist............Kampfmodus!
      Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
      Wer sagt´s? Der Albert sagt´s.
      In diesem Sinne Mädels und Jungs.............Go for it and keep it up.
    • Hallo @Sahnestueck,

      vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
      Ich bin bei der Barmer. Keine Ahnung was da der Geiz soll - denen sollte doch auch daran gelegen sein, dass die Patienten anständig beraten werden mit ihrem Hilfsmittel.
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    • Ich habe unverschämtes Glück, den das AZ bei dem ich betreut werde ist nicht das AZ, in dem ich meinen Schlauchmagen bekommen habe. Mein AZ betreut nicht nur mich, sondern alle Adipositas-Operierte auf eigene Kosten, was ich wirklich sehr erstaunlich und bewundernswert finde. Sie betreuen sehr hochwertig (Muskelmasse-Messung, Kontrolle der Blutwerte (die vorab vom HA abenommen werden, Ernährungsberatung, Ultraschall meiner Innereien und, und, und ...) Das Ganze jedes Mal und ohne einen Cent für mich.

      Ich habe allerdings auch alle Straffungs-OPs am Ende bei denen durchführen lassen, das war vorab nicht geplant. Aber wer so gut Betreut, obwohl ich nicht mal dort operiert wurde (bin kurz vor der OP umgezogen), der hat auch gute Karten, wenn was bei den Straffungs-OPs schief geht, dachte ich mir. Und ich lag goldrichtig!

      Von daher, ja ich kann mir sehr gut vorstellen, das du das aus eigener Tasche bezahlen musst. Jede Krankenkasse handhabt das einfach anders und ist ihr eigener Herr. Ich würde trotzdem nochmal vorsichtig nachfragen, ob sie sich nicht beteiligen wollen. Oder am Ende die Termine so legen, das sie zumindest bei den letzten beiden Beratungen wieder einen Teil übernehmen können. Da muss ja immer ein bestimmter Zeitraum dazwischen sein, das sie wieder neu genehmigen.
      Äh, das war ich nicht - diese komische Signatur
    • die TK auch...es ist ja nach §43 SGBV ..und dann obendrein ist es eben eine sogenannte "kann" Leistung. Das ist wie bei uns im Jobcenter, die kann ich eben gewähren oder auch nicht, das ist Ermessenssache.

      Ich würde aber Widerspruch einlegen den Begründen. ggf drauf hibweisen, dass seit der letzten Beratung 12 Mo vergangen qind seither eine bariatrische OP erfolgt ist (bewilligt?) und dadurch andere Erbährungqanforderungen errorderlich sind. Diese sind nicht Teil der EB im Rahmen des MMK. Es liegen neue und andere Voraussetzungen vor, die einen erneuten Beratungsbedarf im Rahmen der Ernährungstherapie nach bariatrischem Eingriff und noch bestehemendem BMI > xy nach §43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V rechtfertigen. Anlage Kopie Verordnung EB deines AZ, welches die medizinische Notwendigkeit bestätigt.


      Zu 90% wirst du mit nem urzen gut begründeten Widerspruch Erfolg haben, wenn das Jahr schon um ist.
    • klopsmoehre schrieb:

      Ich bin bei der Barmer.
      Oh ja..............Habei ich schon auch aus anderen Richtungen gehört, dass die nicht so unterstützungsbereit sind. Man hat halt so seine Vorschriften. Manche halten sich sehr eng daran.
      Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
      Wer sagt´s? Der Albert sagt´s.
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    • Hallo,

      Das war bei mir auch so, die KK hat sich nur mit einem kleinen Anteil an der EB im MMK beteiligt. Daher hätte ich da schon gerne über die Ernährung nach OP gesprochen, die Dame hat sich aber nur auf die Zeit davor bezogen. Im Prinzip ging es nur darum Eiweiß Produkte für mich zu finden, da es damit ein Problem bei mir gibt. War also im Prinzip völlig für die Katz. Das war auch nicht meine erste EB, ich habe mit sowas nur schlechte Erfahrung gemacht, daher werde ich keine mehr machen.

      LG
      Sunny0
      15.06.2020 Erstgespräch AZ Mannheim
      16.06.2020 Start MMK mit EB Startgewicht: 140kg BMI 47,9
      22.02.2021 Start Eiweißphase Gewicht: 147 kg BMI 50,4
      08.03.2021 Roux-Y-Bypass UMM
      08.05.2022 Gewicht 85 kg
    • Ich wurde in einer Sana-Klinik operiert. Da war zur Nachsorge immer automatisch die Ernährungsberaterin dabei, das kostete nichts. Ich habe auch ihre Karte bekommen und kann jederzeit anrufen. Das habe ich auch einige Male in Anspruch genommen. Mein AZ hat auch ohne Antrag operiert, vielleicht gibt es da einen Zusammenhang.
    • Vielen Dank @Breffi @StraigthOn @Blutwaldfee @happyroni @aufgeben_is_nich @Sunny0 @tina0403 für eure Antworten!

      Das ist ja schon echt spannend, wie unterschiedlich die Kassen das handhaben. Ich werde es mal mit einem Widerspruch versuchen und dank euch hab ich ja gute Argumente.

      :danke1:
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