Die leidige 5-Wochen-Frist

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    • Die leidige 5-Wochen-Frist

      Hallo ihr Süßen!

      Ich habe am 01.04. meine Anträge auf Straffungen und Brustkorrektur (Fehlbildung, nicht nur Abnahme) gestellt. Relativ schnell kam der Hinweis, dass es zum MDK geht und die Bilder anfordern. Die Bilder hab ich innerhalb 5 Tagen direkt an den MDK geschickt. Kurz drauf kam eine Nachforderung von Bildern aus anderen Perspektiven. Habe ich am selben Tag noch zum MDK geschickt - alles per Mail, also direkt dort angekommen.
      So... Mit jedem Schreiben der Kasse, hat die Sachbearbeiterin die 5 Wochen-Frist neu festgelegt. Also immer neu, ab dem Datum des neuen Schreibens. Die Frist vom 01.04. aus ist Natürlich bereits rum. Ab 06.04. kam das Schreiben, dass es zum MDK geht, auch von da ab wäre die Frist bereits rum.
      Ist das rechtens, dass die jedes Mal die Frist neu festsetzen? Oder kann ich mit Ablauf der Frist ab Antrag bzw Bestätigung der Bearbeitung, davon ausgehen, dass ich jetzt auf die Zusage bestehen kann?
      Wie geh ich nun am schlausten vor? Einfach Anrufen und nachfragen mag ich ungern, da meine SB mich nicht mag (lange Vorgeschichte, hab die SB schon seit bestimmt 10 Jahren).

      Vielleicht habt ihr Tipps oder Infos, die mir weiterhelfen könnten.

      Liebe Grüße
      Meaux
    • Die Frist ist soweit ich weiß gewahrt und beginnt neu, wenn Unterlagen nachgereicht werden. Es geht ja primär darum, dass keine Untätigkeit vorliegt und die Bearbeitungszeit 5 Wochen sind bis man dies vorwerfen kann. So ist es zumindest zwar mit anderer Fristlänge im Schwerbehindertenrecht.

      Du könntest eine Mail schicken mit dem Verweis auf Untätigkeit wenn du nicht anrufen willst. Wenn du ganz konsequent sein willst, kannst du eine Frist zur Erledigung setzen.
    • Hallo Meaux!
      Wie begründet der MDK seine Ablehnung? Gehst du nicht in Widerspruch? Du sprichst von einer Brustkorrektur beim Vorhandensein einer Fehlbildung....Es wird doch nur korrigiert, wenn bariarische Operationen zu Grunde liegen. Oder liege ich da falsch.
      Gruss :positiv: Sigrid
    • Huhu!

      Doch, klar gehe ich in den Widerspruch, nur die Frage ist die Erfolgsaussicht und wie lange sich das jetzt zieht ;(
      Die Brustfehlbildung habe ich separat beantragt, unabhängig der Gewichtsabnahme. Diese Fehlbildungskorrektur ist bei meinem Schweregrad eigentlich uneingeschränkt zu übernehmen - jedoch hat der MDK einfach beschlossen, dass es ein niedrigerer Grad wäre. Beim Rest der Haut heißt es, es liegt kein Krankheitswert vor.

      Nachdem die Klinik, welche das Gutachten erstellt hat, mich einfach hängen lässt "Sie hätten keine Kapazitäten mich zu unterstützen beim Widerspruch", Habe ich morgen spontan einen Termin in einer größeren Klinik bekommen, die mich unterstützen würde.

      Vielleicht kennt ja jetzt noch jemand einen Anwalt, der sich WIRKLICH mit der Materie WHO auskennt? Denn die telefonische Rechtsberatung meiner Rechtschutz war derart bescheiden, der hat die Hälfte dessen was ich ihm über Sozialrecht erzählt habe, zum ersten Mal gehört... Und dabei bin ich der Laie :/

      Liebe Grüße
    • Das Adipositas Zentrum Bochum hatte den hier enpfohlen. Da ging es zwar um ein Konservatives Programm, aber er scheint erst mal Ahnung von dem Gebiet zu haben. damals war der Sitz noch in Bochum und das letzte was ich damals gehört hatte war dass er erfolgreich gegen die TKK war vor Gericht für dieses nicht anerkannte Programm. Ich habe nur auf den Widerspruch verzichtet und brauchte ihn dann nicht

      rechtsanwalt-zimmer.de/
    • Huhu!
      Also die Befunde sind ZUM TEIL aussagekräftig... Was mir halt "fehlt" bisher sind Ekzeme und die Dokumentation über solche. Alles andere ist schon aussagekräftig formuliert. Ich war heute noch mal in einer zweiten, größeren Klinik für Wiederherstellung. Die Ärztin war super lieb und hat mir noch mal gute Ratschläge gegeben, mir einen Anwalt empfohlen, welcher ausschließlich Fälle wie meinen bearbeitet und wird mir noch ein Gutachten samt fachgerechten Fotos zukommen lassen.
      Der Anwalt nimmt sich meiner an, sobald die schriftliche Ablehnung angekommen ist.
      Jetzt kann ich wirklich nurnoch das beste hoffen :/

      Danke euch für die Antworten.

      Liebe Grüße
      Meaux
    • Okay, du kannst aber auch das Widerspruchsverfahren ohne Anwalt machen. Und den bei Bedarf erst bei der Klage hinzuziehen, wenn soweit kommen sollte. Im Sozialrecht besteht gar kein Anwaltzwang. Selbst im Klageverfahren könntest du dich selbst vertreten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die das Widerspruchsverfahren einschließt, macht es sicher nicht so viel aus. Sonst würde ich es mir noch mal durch den Kopf gehen lassen.
    • Huhu!

      Klar läuft das über die Rechtschutz, die hat den Fall bereits in vollem Umfang genehmigt. Ich bin in dieser Sache einfach zu emotional (seit 15 Jahren leide ich unter der Brustdeformität und musste viel durchmachen) und somit nicht sachlich genug. Da ist es mir lieber, es vertritt mich jemand, der sich wirklich mit der Materie auskennt und das ganze entsprechend sachlich rüber bringen kann.

      Liebe Grüße
      Meaux