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Die Möglichkeit zur Nachsorge kann jede/r in Anspruch nehmen, im Rahmen der normalen Gesundheitsversorgung. Das Problem ist nur, dass es dafür keine spezielle Vergütung gibt. Das AZ als Krankenhaus kann es nicht passend abrechnen und erbringt somit eine Art freiwillige Serviceleistung, wurde mir erklärt. Und deshalb gibt es das in manchen AZ gar nicht.
Hausarzt oder Internist etc. kann auch „nur“ den normalen Beratungsanlass pro Quartal sowie die Untersuchungen abrechnen
Somit ist man für die Krankenkasse ein normaler op Fall, der danach keine weitere extrabehandlung braucht. Bei Problemen sind natürlich AZ und Hausarzt Ansprechpartner
Hausarzt oder Internist etc. kann auch „nur“ den normalen Beratungsanlass pro Quartal sowie die Untersuchungen abrechnen
Somit ist man für die Krankenkasse ein normaler op Fall, der danach keine weitere extrabehandlung braucht. Bei Problemen sind natürlich AZ und Hausarzt Ansprechpartner