Schnittführung OSS

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    • Chris1965 schrieb:

      ja ich weiß gar nicht. ob ich das Bedürfnis, mich zu verstecken, nur habe, weil ich dick bin. Ich glaube, dass ich mich damit von meiner Umwelt abgrenze. Als ich noch nicht so sehr dick war, z.B. als Jugendliche, musste ich mir immer ein Sofakissen vor den Bauch halten, wenn wir Familienfeiern hatten. Es war wie ein Zwang, über den alle gelacht haben. Vielleicht eine Art "Rüstung".
      Naja gut... wenn ich mehr darüber nachdenke... da gab es ja so sexuelle Übergriffe in meiner Kindheit / frühen Pubertät... vielleicht kommt es daher. Dass ich mich irgendwie schützen will.
      OK, sorry, das gehört jetzt hier nicht rein. Aber ich finde das prima, wie ihr mit der Abnahme und den Narben und allem umgeht! :thumbup:
      Chris, ich hoffe, Du wirst auch psychologisch mit betreut, damit Du die Vergangenheit und das Erlebte verarbeiten kannst. Klar ist das ein Schutzpanzer, den Du Dir angelegt hast, aber das hast Du schon selbst erkannt wie ich lese. Ich drücke Dir die Daumen, das Du das schaffst und Dich lieben lernen kannst.
    • Neu

      mein Fall ist leider sehr komplex, von Anfang an.
      Es gibt kein Aufklärungsgespärch und ich habe auch nichts unterschrieben. Hintergrund ist, das ich vorab bei der Ärztin eine Bodytitebehandlung hatte, weil ich keine Narben wollte. Leider ging die schief und die
      Ärztin hat mir dann eine Korrektur angeboten- das war dann der Eingriff.
      Weil das nun die zweite Enttäuschung bei der Ärztin war, werde ich dort nicht mehr hingehen. Ich wusste nicht,dass sie ganze Hautlappen entfernt, denn sie hat nur örtlich betäubt und ich habe so die komplette OP miterlebt unter Schmerzen. Es war ein Horrorerlebnis, vorab nicht absehbar für mich und ich konnte ja nicht mehr flüchten, nachdem sie geschnitten hatte. Musste das ja dann bis zum Ende ertragen und aushalten.
      Hört sich krass an, war es leider auch.


      Insofern dies noch für jemanden interessant sein könnte, möchte ich darauf hinweisen, dass de/die behandelnde Arzt/ Ärztin § 630 h BGB grundsätzlich haftet, wenn er/sie einen Aufklärungsfehler begeht. Die gilt insbesondere dann, wenn keine Aufklärung erfolgte!!!

      Die Chancen für Starless, erfolgreich zu prozessieren, sind vielleicht gar nicht so schlecht.

      Hier der entsprechende Gesetzesauszug aus dem BGB

      § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
      (1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat.
      (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e,
      kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. (Diese Passage bezieht sich auf Patienten, die nicht in der Lage waren, einzuwilligen und die Behandlung war aus gesundheitlichen Gründen geboten. Starless war eindeutig einwilligungsfähig und eine ästhetische Operation ist weder lebenserhaltend noch lebensverlängernd.)
      ...