Jammer-Thread

    • Es reicht! Verdammte Hacke, ich verweigere bald den Gang zum Briefkasten!
      Heute wieder ein Schreiben vom Amtsgericht. Nachdem mich ja dieses 5 Monate nach dem Tod meines Vaters über genau diesen informiert hat. Bzw. Über eine, bzw. Zwei Testamentseröffnungen.
      Und für genau diese Testamentseröffnungen soll ich jetzt die Rechnung zahlen. 218 Euro.
      Dabei wusste ich weder von seinem Tod, nich von einer Testamentseröffnung etwas.
      Und meine Eltern hatten ein Berliner Testament, sprich ich hätte einen
      Pflichtteil erstmal geltend machen müssen.
      Meine Mutter lebt im übrigen noch. Und zwei meiner Geschwister auch.
      Und ICH soll jetzt die Rechnung zahlen?
      Was kommt als nächstes? Eine Rechnung für die Veerdigung?
    • @*Heike*

      Leider gibt es die. Seit heute weiß ich dann auch noch, das mich vermutlich auch noch die Rechnung über die Beerdigung erreichen wird.
      Die ich dann wirklich zahlen muss. Als Einzige aus dieser räudigen Familie.

      Aber auch damit werde ich fertig. Ist emotional alles ein echtes Brett, aber ich bekomme das hin.

      Und ich falle trotz allem gerade nicht in alte Verhaltensmuster zurück. Ich esse zum Beispiel gerade ganz normal wie immer, ohne Fressattacken, ohne Hunger schieben....einfach ganz normal.
    • Ja gut, als Erbe muss man das zahlen. Schlägt man das Erbe aus, dann gibt es keine Zahlungsverpflichtungen. Handelt es sich um einen Erbengemeinschaft, dann wird die Summe aufgeteilt. Ich habe das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen und musste auch nichts bezahlen.
      Liebe Grüsse Heike ...... und @llseits einen schönen Tag :katze: :katze:
    • @*Heike* man ist verpflichtet.
      Es gibt die Bestattungspflicht. Das bedeutet der Angehörige muss auf irgendeine Weise nach seinem Tod bestattet werden.

      Normalerweise müssen die Erben die Bestattungskosten übernehmen (Erbenstellung). Wurde das Erbe jedoch von Ehefrau, Kindern und Enkeln ausgeschlagen, wirkt die Unterhaltspflicht nach dem Tod.
      Ist die Ehefrau nicht in der Lage die Kosten zu übernehmen, weil sie Geringverdienerin ist oder eine geringe Rente hat die mit Grundsicherung aufgestockt wird, werden andere Angehörige zur Kasse gebeten.
      Man wird nach der eigenen finanziellen Eignung beurteilt (Bürgergeldempfänger und Geringverdiener müssen in der Regel keine Bestattungskosten tragen) und muss dann gegebenenfalls einen Anteil oder die kompletten Bestattungskosten tragen.

      Das ist richtig heftig die Reihenfolge für die Beerdigungskosten ist wie folgt geregelt: Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkel und ich meine sogar volljährige Urenkel
    • Diese Sterbegeldversicherungen werden im Versicherungsjargon auch als „Sargdeckel“ bezeichnet. Ganz schön makaber.

      Zum kurzen Jammern: seit ich die Spritze nehme, ist mir jeden Morgen nach dem Frühstück übel <X . Egal wann und was ich esse. Ich habe es getestet mit Toast, Knäckebrot, Brit, verschiedenen Belägen, Skyr, Shake, Obst. Ich denke, ich werde morgen einfach gar nicht frühstücken. Das behindert hier unsere Ausflüge, wenn ich erst eine halbe Stunde mit verdrehten Augen rumliege.
    • Rosi VD schrieb:

      Eines der Wirkprinzipien der Spritze ist ja, dass es dir uebel ist und du dadurch weniger isst...
      Dem stimme ich nicht zu. Ja, zu Beginn kann es einem übel werden, es entsteht Völlegefühl, manchmal kann es zu Verstopfung führen. Aber nach der Eingewöhnungszeit von einigen Wochen oder wenigen Monaten fallen diese Symptome in der Regel weg. Wenn nicht, dann sollte man sich die Dosierung genauer anschauen.

      Denn ein Grundproblem der Spritzen ist, dass die Herstellervorgaben nur große Schritte bei der Dosierung kennen, bei Wegovy z.B. wird von 0,25 mg auf 0,5 mg, dann auf 1,0 mg hochdosiert usw.

      Man kann aber auch langsamer hochdosieren, denn die Pens arbeiten mit Klicks und man kann z.B. selbst langsamer erhöhen. Das ist dann der sogenannte "Off-Label-Use", sprich man macht das auf eigene Verantwortung.

      Das Problem ist, dass die verschreibenden Ärzte, selbst wenn sie sich damit auseinandergesetzt haben, dies - aus verständlichen Gründen - ihren Patienten nicht empfehlen können/dürfen. Denn, dann gehen sie ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Bei solchen individuellen Dosierungsanpassungen („Off-Label-Use“) haftet der Arzt für Behandlungsfehler, insbesondere wenn dadurch gesundheitliche Schäden entstehen.

      Es ist aber gelebte Praxis von vielen Usern, dass sie nach der Einschleichphase langsamer hochdosieren als vorgegeben. Denn die Erfahrung hat einfach gezeigt, dass diese sture Erhöhung nach dem festen, vorgegebenen Plan der Hersteller für viele kontraproduktiv ist. Denn das kann dann tatsächlich zu einer Dauerübelkeit und anderen Nebenwirkungen führen.

      Aber auch den Herstellern kann man diesbezüglich keinen Vorwurf machen, da sie ja die Wirkungen als auch Nebenwirkungen neuer Medikamente mittels Studien nachweisen und belegen müssen, damit ein neues Medikament überhaupt zugelassen werden kann. Und das geht nur nach einem festen Dosierungsschema.



      Aber es muss jedenfalls keinesfalls als gegeben vorausgesetzt werden, dass einem dauerhaft übel ist, damit man abnimmt. Dann hätte ich sicher irgendwann mal damit aufgehört.

      GLP-1 von Wegovy oder GLP-1 + GIP bei Mounjaro lösen in der passenden Dosierung ein Sättigungsgefühl aus - durch die längere Verweilzeit der Nahrung im Magen-Darm-Trakt -, durch das man einfach erst viel später Zeit Hunger empfindet und erst dann isst. Und die Auswirkung auf das Appetitzentrum im Hirn wird durch die Peptidhormone ebenfalls beeinflusst, denn es ist inzwischen auch nachgewiesen, dass die Hirnschranke durch die Wirkstoffe der Spritze ebenfalls überwunden wird und so auch neurologische Wirkung entfaltet und u.a. den oft zitierten Foodnoise nachhaltig beeinflusst.