Hallo zusammen,
ich lese hier schon länger mit und möchte nun selbst eure Einschätzung hören, da ich gerade an einem Punkt bin, an dem mehrere Wege möglich sind.
Kurz zu mir:
Ich habe nach einer Sleeve-Gastrektomie (01/2024) insgesamt ca. 95 kg Gewicht verloren. Aktuell liege ich bei etwa 78 kg bei 1,72 m Körpergröße (BMI ca. 26). Das Gewicht ist seit mehreren Monaten stabil. Durch den ausgeprägten Hautüberschuss habe ich Beschwerden in verschiedenen Bereichen und habe deshalb bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für mehrere WH-OPs gestellt. Ich bin bei der Techniker Krankenkasse versichert.
Der MDK hat den Antrag geprüft und es ist zu einer Teilbewilligung gekommen.
Bewilligt wurden die Bruststraffung sowie die Oberschenkelstraffung.
Bei der Brust wurde die Situation vom MDK als entstellend im sozialmedizinischen Sinn bewertet, da die ausgeprägte Hauterschlaffung auch in normaler Alltagskleidung sichtbar ist. Bewilligt wurde jedoch ausschließlich die Bruststraffung, nicht ein zusätzlicher Chest Lift.
Die Oberschenkelstraffung wurde bewilligt, da der Hautüberschuss bis über die Kniegelenke reicht und dadurch eine relevante funktionelle Einschränkung gesehen wurde.
Abgelehnt wurden die Bauchdeckenstraffung, die Gesäßstraffung sowie die Oberarmstraffung.
Die Ablehnung wurde u. a. damit begründet, dass für diese Bereiche keine ausreichende funktionelle Einschränkung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung vorliege und keine Entstellung anerkannt werde. Zusätzlich wurde bemängelt, dass kein fachdermatologischer Langzeitverlauf über mindestens sechs Monate vorliege.
Ein plastisch-chirurgisches Gutachten mit Fotodokumentation wurde eingereicht und laut MDK auch berücksichtigt. Auf den Fotos waren unter anderem deutliche Rötungen im Bereich des Bauchnabels und der Hautfalten sichtbar. Diese wurden jedoch als nicht ausreichend bewertet, um daraus eine therapierefraktäre Hauterkrankung abzuleiten.
Ergänzend dazu hat mein Hausarzt eine ausführliche Stellungnahme verfasst, in der Hautprobleme, Beschwerden und der Verlauf beschrieben wurden. Hintergrund ist, dass es in meiner Region aktuell keine Hautärzte gibt, die neue Patienten aufnehmen. Auch diese hausärztliche Stellungnahme wurde laut MDK berücksichtigt, reichte aber ebenfalls nicht aus, da ausdrücklich ein fachdermatologischer Verlauf gefordert wurde.
Insgesamt habe ich nicht das Gefühl, dass der Antrag pauschal abgelehnt wurde. Die Entscheidung wirkt eher streng formal und sehr eng an den sozialmedizinischen Kriterien orientiert.
Ich habe in den letzten Wochen viele Beiträge hier im Forum gelesen und sehe, dass Teilbewilligungen offenbar recht häufig sind und viele von euch unterschiedliche Wege gegangen sind.
Deshalb meine offene Frage an euch:
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Würdet ihr Widerspruch einlegen, auch wenn die Erfolgsaussichten eher begrenzt erscheinen?
Oder erst die bewilligten OPs durchführen lassen und danach, mit veränderter körperlicher Situation, neu beantragen?
Danke euch fürs Lesen und für eure Antworten.
Viele Grüße
Tamiel
ich lese hier schon länger mit und möchte nun selbst eure Einschätzung hören, da ich gerade an einem Punkt bin, an dem mehrere Wege möglich sind.
Kurz zu mir:
Ich habe nach einer Sleeve-Gastrektomie (01/2024) insgesamt ca. 95 kg Gewicht verloren. Aktuell liege ich bei etwa 78 kg bei 1,72 m Körpergröße (BMI ca. 26). Das Gewicht ist seit mehreren Monaten stabil. Durch den ausgeprägten Hautüberschuss habe ich Beschwerden in verschiedenen Bereichen und habe deshalb bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für mehrere WH-OPs gestellt. Ich bin bei der Techniker Krankenkasse versichert.
Der MDK hat den Antrag geprüft und es ist zu einer Teilbewilligung gekommen.
Bewilligt wurden die Bruststraffung sowie die Oberschenkelstraffung.
Bei der Brust wurde die Situation vom MDK als entstellend im sozialmedizinischen Sinn bewertet, da die ausgeprägte Hauterschlaffung auch in normaler Alltagskleidung sichtbar ist. Bewilligt wurde jedoch ausschließlich die Bruststraffung, nicht ein zusätzlicher Chest Lift.
Die Oberschenkelstraffung wurde bewilligt, da der Hautüberschuss bis über die Kniegelenke reicht und dadurch eine relevante funktionelle Einschränkung gesehen wurde.
Abgelehnt wurden die Bauchdeckenstraffung, die Gesäßstraffung sowie die Oberarmstraffung.
Die Ablehnung wurde u. a. damit begründet, dass für diese Bereiche keine ausreichende funktionelle Einschränkung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung vorliege und keine Entstellung anerkannt werde. Zusätzlich wurde bemängelt, dass kein fachdermatologischer Langzeitverlauf über mindestens sechs Monate vorliege.
Ein plastisch-chirurgisches Gutachten mit Fotodokumentation wurde eingereicht und laut MDK auch berücksichtigt. Auf den Fotos waren unter anderem deutliche Rötungen im Bereich des Bauchnabels und der Hautfalten sichtbar. Diese wurden jedoch als nicht ausreichend bewertet, um daraus eine therapierefraktäre Hauterkrankung abzuleiten.
Ergänzend dazu hat mein Hausarzt eine ausführliche Stellungnahme verfasst, in der Hautprobleme, Beschwerden und der Verlauf beschrieben wurden. Hintergrund ist, dass es in meiner Region aktuell keine Hautärzte gibt, die neue Patienten aufnehmen. Auch diese hausärztliche Stellungnahme wurde laut MDK berücksichtigt, reichte aber ebenfalls nicht aus, da ausdrücklich ein fachdermatologischer Verlauf gefordert wurde.
Insgesamt habe ich nicht das Gefühl, dass der Antrag pauschal abgelehnt wurde. Die Entscheidung wirkt eher streng formal und sehr eng an den sozialmedizinischen Kriterien orientiert.
Ich habe in den letzten Wochen viele Beiträge hier im Forum gelesen und sehe, dass Teilbewilligungen offenbar recht häufig sind und viele von euch unterschiedliche Wege gegangen sind.
Deshalb meine offene Frage an euch:
Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Würdet ihr Widerspruch einlegen, auch wenn die Erfolgsaussichten eher begrenzt erscheinen?
Oder erst die bewilligten OPs durchführen lassen und danach, mit veränderter körperlicher Situation, neu beantragen?
Danke euch fürs Lesen und für eure Antworten.
Viele Grüße
Tamiel