DAK- MB genehmigung??

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    • DAK- MB genehmigung??

      Ich habe gerade die Ablehnung der DAK bekommen und werde jetzt Klagen mussen. Es wäre interresant zu wissen ob jemand der bei der DAK versichert ist das MB genehmigt/bezahlt bekommen hat.

      LG

      Denise
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      Kabale
      Einsam fühle ich mich dann,wenn ich eine Hand suche und nur Fäuste finde.
    • Hallo Denise, :499:

      habe MB bezahlt bekommen 1999. Erst wurde abgelehnt aufgrund der Entscheidung des MDK, dann habe ich Widerspruch eingelegt. Danach war ich persönlich beim Geschäftsstellen-Leiter hier in Mannheim, worauf dieser mir erklärte, es ginge nur darum, dass die Krankenkasse nicht die Verantwortung für diesen Eingriff übernehmen könnte!

      Also, wenn Du dies noch nicht versucht hast, gehe erst einmal hin und kläre persönlich. Die Entscheidung des MDK ist nicht bindend!!! Hat mir dieser Geschäftsstellenleiter damals auch gesagt!!!

      Viel Glück Liebe Grüße Alex =)
    • RE: DAK- MB genehmigung??

      Hallo Kabale,

      ich bin auch bei der DAK versichert und habe 3 1/2 Jahre mit denen um die Genehmigung gekämpft. Jetzt habe ich die Kostenzusage erhalten.

      Das Gutachten des MDK war bei mir falsch. Wende dich mal an die Aufsichtsbehörde der DAK, dem Bundesversicherungsamt in Bonn; vielleicht können sie dir helfen, bevor du eine Klage einreichst.

      Ich wünsche dir viel Glück.

      Gruß josefine
    • RE: DAK- MB genehmigung??

      liebe denise, bin auch bei der dak. habe meinen antrag gestellt und nach 9 tagen hatte ich eine genehmigung. tut mir wirklich leid für dich das du nicht auch so viel glück hazzesz. ich drücke dir weiterhin die daumen.
      lg luiese :daumen:
    • Hallo Denis!

      Die Gehemigung hat weiniger was mit der Kasse als solches zu tun, als mit den Menschen, auf die man trifft. Wenn der Arzt beim MDK der Meinung ist, dicke sind doof, disziplinlos und fressen halt zu viel, und davon gibt es ja leider immer noch genug Ärzte, dann ist es egal, in welcher Kasse du bist, das Gutachten des MDK spricht gegen Dich. Da kannst du dann höchsten noch Glück haben in einem persönlichen Gepräch mit dem Sachbearbeiter deiner Krankenkasse. Ich kann die Erfahrung aus Mannheim nur bestätigen, der Mann hier ist wirklich nett und kompetent. Das kann in der nächsten Stadt aber schon wieder ganz anders sein.
      Es bleibt dir also nichts anderes übrig, als selbstbewußt und kompetent in deiner Zwiegstelle vor Ort auf zu treten und zu hoffen, dien Gegenüber versteht dich.


      Viel Erfolg und viele Grüsse

      Marianne
    • RE: DAK- MB genehmigung??

      Hallo, Denise :499:

      Bei mir zickt die DAK auch rum. Gehe auch in den Widerspruch. Hast du die erste Ablehnung bekommen oder die Ablehnung für deinen Widerspruch?

      Ich habe gedacht man muss 2 mal Widerspruch einlegen wenn der erste W abgelehnt wird und erst dann reicht man Klage ein? Weil doch dazwischen noch die Möglichkeit des Widerspruchausschusses liegt und die bewilligen die OP dann oftmals!

      Hast du das schon alles hinter dir?

      Viele Grüße
      Michelle :friends:
      Antrag gestellt am 18.08.05 für´s MB
      Widerspruch eingereicht am 08.11.05
      Widerspruch abgelehnt am 16.12.05
      Magenband OP in Vorkasse am 30.12.05


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    • RE: DAK- MB genehmigung??

      Ich habe die Ablehnung für meinen Widerspruch erhalten. Ich verstehe nur nicht das es von einen person abhangen kann ob mann die genehmigung bekommt oder nicht. Meine sachbearbeitering hat halt mit eine diet sehr viel abgenommen und meint jetzt das ich das auch kann!! Auch verstehe ich nicht das die versicherung bei einen die genehmigung gibt und bei der andere nicht. Mein anwalt wird jetzt die klage einreichen. Ich hoffe das er erfolg hat.


      LG

      denise
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      Kabale
      Einsam fühle ich mich dann,wenn ich eine Hand suche und nur Fäuste finde.
    • RE: DAK- MB genehmigung??

      Hallo Michelle,

      wenn dein Antrag von der Krankenkasse abgelehnt wurde, dann musst du Widerspruch einlegen. Diesen Widerspruch musst du innerhalb von einem Monat (wenn auf dem Bescheid der Krankenkasse auf die Rechtsmittel hingewiesen wird) beim Widerspruchsausschuss einreichen oder bei der Krankenkasse, die deinen Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiterleitet.

      Wenn der Widerspruch vom Widerspruchausschuss zurückgewiesen wurde, musst du - wenn du weiterkommen möchtest - Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben - auch innerhalb eines Monats.

      Nur wenn Ablehnungsbescheid und/oder Widerspruchsbescheid keine Rechtsmittel enthalten, dann hast du ein ganzes Jahr Zeit, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben.

      Aber bevor du Klage erhebst, solltest du dich an die zuständige Aufsichtsbehörde deiner Krankenkasse wenden mit der Bitte, dass sie den Sachverhalt prüft. Die fordern dann auch die Unterlagen bei der Kasse zur Prüfung an.

      Gruß josefine
    • Hallo!

      Auch ich bin bei der DAK versichert.
      Mein Antrag wurde durch den MDK abgelehnt und nun bich ich im Widerspruch...wobei ich sagen muss,daß die Dame von der KK die meine sache bearbeitet und weiter an den MDK leitet jetzt super nett zu mir ist und auch sich positiv über das Band äußert.

      Mal kucken ob der Widerspruch klappt..wenn net zieh ich vors Sozialgericht.


      mfg Hexe