Hallo ihr Lieben,
Ich hab mal eine dringende Frage....zu meinen Widerspruch zur Bruststraffung.
Meine Bruststraffung wurde ja wie ich schon berichtet habe abgelehnt weil aus meinen Unterlagen nicht ersichtlich ist das durch eine Bruststraffung eine entlastung des stützapparates aus Med. Gründen erforderlich ist.
Bekommt man eine Bruststraffung wirklich nur dann gezahlt???
Was kann ich noch angeben.....weiß nicht weiter?
Kann mir vielleicht einer einen Tip geben!!!
Danke im voraus
Lieben GRuß Doreen
Ich hab mal eine dringende Frage....zu meinen Widerspruch zur Bruststraffung.
Meine Bruststraffung wurde ja wie ich schon berichtet habe abgelehnt weil aus meinen Unterlagen nicht ersichtlich ist das durch eine Bruststraffung eine entlastung des stützapparates aus Med. Gründen erforderlich ist.
Bekommt man eine Bruststraffung wirklich nur dann gezahlt???
Was kann ich noch angeben.....weiß nicht weiter?
Kann mir vielleicht einer einen Tip geben!!!
Danke im voraus
Lieben GRuß Doreen