Hallo ihr Lieben,
jetzt hab ich mal eine Frage.
Nach meinem 1. Widerspruch habe ich mir einen Anwalt genommen, allerdings einen der keine Ahnung vom Thema hat, wohl auch weil ich dachte ich bekomme die Kostenübernahme. Jetzt wo es immer mehr auf Klage hinausläuft, würde ich gerne den Anwalt wechseln, zu einem mit Ahnung. Aber die Rechtsschutzversicherung zahlt doch Anwaltskosten erst ab Klageeinreichung, und wenn ich jetzt einen neuen RA nehme muß ich dann die bisherigen Kosten vom alten RA selber zahlen, oder übernimmt das i.d.R. die RV auch?
Bin mal gespannt ob mir jemand antworten kann.
Liebe Grüße Nicole
jetzt hab ich mal eine Frage.
Nach meinem 1. Widerspruch habe ich mir einen Anwalt genommen, allerdings einen der keine Ahnung vom Thema hat, wohl auch weil ich dachte ich bekomme die Kostenübernahme. Jetzt wo es immer mehr auf Klage hinausläuft, würde ich gerne den Anwalt wechseln, zu einem mit Ahnung. Aber die Rechtsschutzversicherung zahlt doch Anwaltskosten erst ab Klageeinreichung, und wenn ich jetzt einen neuen RA nehme muß ich dann die bisherigen Kosten vom alten RA selber zahlen, oder übernimmt das i.d.R. die RV auch?
Bin mal gespannt ob mir jemand antworten kann.
Liebe Grüße Nicole
Liebe Grüße Nicole
Du bist auf dem Weg zum Erfolg, wenn du begriffen hast, dass Verluste und Rückschläge nur Umwege sind :aplaus:
Sobald wir lernen uns selbst zu vertrauen, fangen wir an zu leben!
Du bist auf dem Weg zum Erfolg, wenn du begriffen hast, dass Verluste und Rückschläge nur Umwege sind :aplaus:
Sobald wir lernen uns selbst zu vertrauen, fangen wir an zu leben!