Hallo, das ganz nocheinmal in diesem Unterforum.
Habe heute folgendes Schreiben meiner KK erhalten:
Ihren Antrag vom 12.06. hatten wir dem MDK zur Begutachtung vorgelegt. In seiner Stellungnahme kommt der beratende Arzt nun zu dem Ergebnis, daß sich keine Notwendigkeit einer akutstationären Krankenhausbehandlung ergibt, da noch nicht alle zur Verfügung stehenden konservativen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Deshalb soll lt. MDK vor der Durchführung einer MB-Operation zuerst eine stationäre Rehamaßnahme mit konsequent durchgeführter adipositasadaptierten Bewegungstherapie mit Ausdauertraining durchgeführt werden.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich ... blablabla Widerspruch einlegen.
Diese kam von der zuständigen Geschäftsstelle (Krankenhauswahl). Von meiner zuständigen Geschäftsstelle (ortsgebunden) erhielt ich heute einen Anruf, daß ich die Erziehungszeiten für meine Kinder bei der Rentenversicherung geltend machen muß, sonst würde mir die Rehamaßnahme (über Rentenversicherung) abgelehnt werden.
Was soll ich jetzt weiter machen? Widerspruch einlegen? Mit oder ohne Anwalt? Welcher Anwalt im Saarland? Wenn ich die Erziehungszeiten nicht beantrage und die Maßnahme abgelehnt wird, was dann? Soll ich in Vorlage gehen und die MB-OP machen lassen? Hat eine Reha dann noch Sinn?
Habe heute folgendes Schreiben meiner KK erhalten:
Ihren Antrag vom 12.06. hatten wir dem MDK zur Begutachtung vorgelegt. In seiner Stellungnahme kommt der beratende Arzt nun zu dem Ergebnis, daß sich keine Notwendigkeit einer akutstationären Krankenhausbehandlung ergibt, da noch nicht alle zur Verfügung stehenden konservativen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Deshalb soll lt. MDK vor der Durchführung einer MB-Operation zuerst eine stationäre Rehamaßnahme mit konsequent durchgeführter adipositasadaptierten Bewegungstherapie mit Ausdauertraining durchgeführt werden.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich ... blablabla Widerspruch einlegen.
Diese kam von der zuständigen Geschäftsstelle (Krankenhauswahl). Von meiner zuständigen Geschäftsstelle (ortsgebunden) erhielt ich heute einen Anruf, daß ich die Erziehungszeiten für meine Kinder bei der Rentenversicherung geltend machen muß, sonst würde mir die Rehamaßnahme (über Rentenversicherung) abgelehnt werden.
Was soll ich jetzt weiter machen? Widerspruch einlegen? Mit oder ohne Anwalt? Welcher Anwalt im Saarland? Wenn ich die Erziehungszeiten nicht beantrage und die Maßnahme abgelehnt wird, was dann? Soll ich in Vorlage gehen und die MB-OP machen lassen? Hat eine Reha dann noch Sinn?
LG Michaela
Mein OP-Bericht
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15.12.2006 - BMI 50,7 / - 0 kg
15.06.2007 - BMI 47,4 / - 9 kg
15.12.2007 - BMI 42,2 / - 23 kg
15.06.2008 - BMI 36,7 / - 38 kg
15.12.2008 - BMI 34,9 / - 42 kg
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