Hallo Ihr Lieben, :499:
hier wurde schon öfters ein Gerichtsurteil von 2003 erwähnt :407:, dass unter anderem besagt, dass psychische Gründe für die Kostenübernahme nicht mehr gelten.
Da ich schon von mehreren Auslegungen gehört habe, dass es einmal psychische Gründe und einmal ästhetische Gründe sind, die nicht ausschlagend sind und ich immer mehr merke wie mich die hängende Haut psychisch belastet und ich mir vorkommen wie in einem mir fremden "Hautanzug", würde ich dieses Gerichturteil gerne mal durchlesen.
Aber leider habe ich es in der Datenbank des Bundessozialgerichts nicht gefunden.
Bitte, bitte :313:wer kann mir helfen und verrät mir und vielen anderen Betroffenen das Aktenzeichen.
Im Voraus ein dickes Danke :314:.
hier wurde schon öfters ein Gerichtsurteil von 2003 erwähnt :407:, dass unter anderem besagt, dass psychische Gründe für die Kostenübernahme nicht mehr gelten.
Da ich schon von mehreren Auslegungen gehört habe, dass es einmal psychische Gründe und einmal ästhetische Gründe sind, die nicht ausschlagend sind und ich immer mehr merke wie mich die hängende Haut psychisch belastet und ich mir vorkommen wie in einem mir fremden "Hautanzug", würde ich dieses Gerichturteil gerne mal durchlesen.
Aber leider habe ich es in der Datenbank des Bundessozialgerichts nicht gefunden.
Bitte, bitte :313:wer kann mir helfen und verrät mir und vielen anderen Betroffenen das Aktenzeichen.
Im Voraus ein dickes Danke :314:.