Kann man die MB Op Steuerlich absetzten?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kann man die MB Op Steuerlich absetzten?

      Hallo zusammen

      Wir machen gerade die Steuererklärung für das Jahr 2006.
      Nun steht im Programm das Arztkosten absetzbar sind.

      Gehört die MB OP auch dazu?????

      Kann ich diese Steuerlich gelten machen?

      Für Antworten wäre ich sehr dankbar.


      Liebe Grüße

      Jessica
      :friends:
      [Blockierte Grafik: http://diaet.abnehmen-forum.com/ticker/showimg-1noteP_1sternP_127,5_78_75_abs.png]


      SHG Lingen
      Treffen jeden 3 Donnerstag um 19.00 Uhr. Altenpflegeschule St. Franziskus am Bonifatzius Hospital - Klasingstrasse 4. Die Altensplegeschule ist direkt neben dem Hospital.
      Leitung: Karl Schade
      Stellv: Jessica
      Infos bei Karl:0591 - 65280
      Meine Telefon Nr.05454/ 180385 / 0176 - 52448288
      Mail: kwschade@gmx.de
      Jessica2509@freenet.de
      Internet: Adipositas-lingen@gmx.de

      SHG Lengerich
      Leitung :Andrea Elfmann
      Stellv. Jessica
      Mail: SHG-Lengerich@gmx.de
      Meine Telefon Nr.(siehr oben unter SHG Lingen)

      Jeder ist bei uns Herzlich Willkomen

      Liebe Grüße

      Jessica
    • RE: Kann man die MB Op Steuerlich absetzten?

      Hallo Jessica,

      ich habe gesehen, dass Du Deine OP selber bezahlt hast und somit kannst Du sie auch absetzen. Das müsste auf der 4. Seite unten stehen!

      Die OP ist für Dich/Euch eine außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt ermittelt nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte eine zumutbare Eigenbelastung und das, was darüber hinausgeht wird Dir angerechnet!

      Du kannst sogar alles, was mit dieser OP zusammenhängt angeben, d.h. Fahrten, Telefonkosten usw.! Wichtig ist, dass Du das alles dokumentiert hast!

      Wenn Du noch Fragen hast, dann raus damit!

      Liebe Grüße
      Selina

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marina119 ()

    • Hallo Jessica,

      manchmal klappt es, manchmal nicht. :nix:
      Ich werde es auf jeden Fall versuchen. Eine Freundin von mir hat sich die Augen lasern lassen und hat das bei der Steuererklärung mit angegeben. Wurde erst nicht akzeptiert, aber nachdem sie widersprochen hat, bekam sie einen Teil zurückerstattet.

      Hast Du Belege? Ein Attest vom Arzt oder eine Kopie des Gutachtens vom Chirurgen? Und Belege über die Zahlung selbst? Dann würde ich es auf jeden Fall mal versuchen.

      Viel Glück!

      LG,
      Sandra
    • :499:

      Nochmal ganz kurz!
      Also ob das Finanzamt Dir etwas erstattet hängt wie gesagt von den Gesamtbetrag der Einkünfte und der dadurch ermittelten zumutbaren Eigenbelastung ab!
      Liegen Deine Einkünfte darüber, dann zahlen sie das auch nicht. Liegt das darunter, dann zahlen sie. Also je weniger Du verdienst, desto geringer ist auch Dein zumutbarer Anteil und andersrum!

      Dem Wert den das Finanzamt ermittelt kannst Du natürlich widersprechen! Ggf. zahlen sie auch nicht, wenn die Einkünfte zu hoch sind!

      Aber auf alle Fälle einreichen!

      War das jetzt verständlich? :D

      Liebe Grüße
      Selina
    • :499: Selina,

      bei meiner Freundin wollten sie es aber erst nicht zahlen, obwohl die Kosten deutlich über der berechneten zumutbaren Eigenbelastung lagen. Na ja, nach dem Widerspruch hat es ja dann geklappt.
      Ich bin auf jeden Fall mal gespannt!

      LG,
      Sandra
    • Hängt auch immer davon ab, ab es medizinisch notwendig ist, das muß notfalls mit Attest belegt werden.
      Darum immer Einscpruch wenn Ablehnung erfolgt, notfalls Attest nachreichen.
      Tschüß Christine


      Die Summe aller Laster ist immer gleich
    • Oder noch besser Einweisung oder Attest gleich mit ranhängen - müßtest Du ja vom Chirurgen oder Hausarzt haben
      Tschüß Christine


      Die Summe aller Laster ist immer gleich
    • RE: Kann man die MB Op Steuerlich absetzten?

      :499: :499: :499: :499: :499: :499: :499: :499:

      Hi Jessica,

      die OP als aussergewöhnliche Belastung abzusetzen war gar kein Problem,
      es musste nur ein Attest des Hausarztes beigelegt werden und die Rechnung wurde ohne meckern anerkannt. Es kommt natürlich immer darauf an wie hoch deine "Zumutbarkeitsgrenze" liegt.
      Viel Glück bei deinem Finanzamt.

      LG Ralf :daumen: :daumen: :daumen:
    • Hallo Jessica,

      also § 33a EStG sagt aus, dass die Krankheitskosten, für die ein medizinische Indikation vorliegt, als außergew. Belastung abgesetzt werden können. Wie Seliana bereits erwähnte gehören dazu auch Fahrtkosten, Telefon naja das ist wieder Auslegungssache des zuständignen SB.

      Bei uns in der Kanzlei werden 80% aller agB ohne Rückfragen anerkannt.

      =) LG Barbara
      Leitung der SHG Mü.-Bogenhausen
      Info und Aktuelles unter: www.adipositas-bavaria.de