Hallo :499:
hab heute in der Tagezeitung einen Artikel gefunden, der zwar nicht direkt mit der Wiederherstellungs-OP zu tun hat, aber indirekt vielleicht doch. Hier der ganze Artikel:
"Für die Brust gibt es keine Norm"
Gericht lehnt OP auf Krankenschein ab
Kassel
Frauen können sich nicht auf Kosten ihrer Krankenkasse die Brust vergrößern oder verkleinern lassen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern.
Auch auf eine psychische Erkrankung wegen eines zu groß oder klein empfundenen Busens könnten sich die Frauen nicht berufen. "Eine psychische Belastung rechtfertigt keinen Eingriff in den gesunden Körper", befanden die Bundesrichter umd empfahlen für solche Fälle eine psychotherapeutische Behandlung. Nach bisheriger Rechtssprechung seien kosmetische Operationen nur dann von den Krankenversicherungen zu übernehmen, wenn das Aussehen durch einen "regelwidrigen, behandlungsbedürftigen Körperzustand" entstellt sei, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. "Daran hält der Senat weiterhin fest." Bei weiblichen Brüsten sei aber "keine Normalform, sondern vielmehr eine extreme Vielfalt" gegeben. Geklagt hatten drei Frauen. Zwei von Ihnen hatten bei ihren Krankenkassen Operationen zum Brustaufbau beantragt, da bei ihnen fast keine Brust ausgebildet sei und sie deshalb unter hohem Leidensdruck stünden. Die dritte Klägerin verlangte dagegen die Übernahme der Kosten für eine Brustverkleinerung in Höhe von rund 2100 Euro - wegen ihres "übergroßen Busens" hätten Brust- und Körpermaße in einem regelwidrigen Missverhältnis gestanden.
Während einige der vorherigen Instanzen den Klagen stattgegeben hatten, entschied das Bundessozialgericht jetzt zu Gunsten der Krankenkassen. Derartige Operationen beträfen grundsätzlich den Eigenverantwortungsbereich der Versicherten, urteilten Deutschlands oberste Sozialrichter.
Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf eine Wiederherstellungs-OP auswirkt.
hab heute in der Tagezeitung einen Artikel gefunden, der zwar nicht direkt mit der Wiederherstellungs-OP zu tun hat, aber indirekt vielleicht doch. Hier der ganze Artikel:
"Für die Brust gibt es keine Norm"
Gericht lehnt OP auf Krankenschein ab
Kassel
Frauen können sich nicht auf Kosten ihrer Krankenkasse die Brust vergrößern oder verkleinern lassen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern.
Auch auf eine psychische Erkrankung wegen eines zu groß oder klein empfundenen Busens könnten sich die Frauen nicht berufen. "Eine psychische Belastung rechtfertigt keinen Eingriff in den gesunden Körper", befanden die Bundesrichter umd empfahlen für solche Fälle eine psychotherapeutische Behandlung. Nach bisheriger Rechtssprechung seien kosmetische Operationen nur dann von den Krankenversicherungen zu übernehmen, wenn das Aussehen durch einen "regelwidrigen, behandlungsbedürftigen Körperzustand" entstellt sei, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. "Daran hält der Senat weiterhin fest." Bei weiblichen Brüsten sei aber "keine Normalform, sondern vielmehr eine extreme Vielfalt" gegeben. Geklagt hatten drei Frauen. Zwei von Ihnen hatten bei ihren Krankenkassen Operationen zum Brustaufbau beantragt, da bei ihnen fast keine Brust ausgebildet sei und sie deshalb unter hohem Leidensdruck stünden. Die dritte Klägerin verlangte dagegen die Übernahme der Kosten für eine Brustverkleinerung in Höhe von rund 2100 Euro - wegen ihres "übergroßen Busens" hätten Brust- und Körpermaße in einem regelwidrigen Missverhältnis gestanden.
Während einige der vorherigen Instanzen den Klagen stattgegeben hatten, entschied das Bundessozialgericht jetzt zu Gunsten der Krankenkassen. Derartige Operationen beträfen grundsätzlich den Eigenverantwortungsbereich der Versicherten, urteilten Deutschlands oberste Sozialrichter.
Bleibt abzuwarten, ob sich dieses Urteil auch auf eine Wiederherstellungs-OP auswirkt.