Narbenkorrektur...muß das die kasse Zahlen?

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    • Narbenkorrektur...muß das die kasse Zahlen?

      muß die kasse auch ein Narbenkorrektur übernehmen
      wenn eine notwendigkeit besteht?
      oder muß man gesondert wieder ein Antag stellen?
      grüße fatma
    • hallo fatma,:hallo:

      also ich bin derzeit auch in dieser situation bzgl. narbenkorrektur am bauch.
      hatte 2005 meine bauchstraffung (super ergebnis) und 1 jahr danach meinen bypass bekommen. den bypass konnten sie bei mir nur mit dem bauchschnitt machen (war heftig).
      mein unterer teil vom bauch ist nach wie vor toll straff und auch flach, aber am oberbauch hab ich einen dicken und fetten wulst, sowie ein tiefes loch.
      habe antrag gestellt auf korrektur bei der kk und musste daraufhin zum mdk.
      ich habe diese op genehmigt bekommen weil der mdk der meinung ist dass der oberbauch abgesaugt werden muss und die narbe korrigiert. in dieser op soll auch das "loch" beseitigt werden, es sieht so aus dass die narbe scheinbar innen irgendwo angewachsen sei.:nix: :nix:

      würde bei deiner kk einen antrag stellen und es versuchen, bei mir war es medizinisch notwendig.
      habe am 25.1.08 meinen op-termin und hoffe dann wieder auf einen flachen und lochfreien "oberbauch".

      wünsche dir viel erfolg!:positiv:

      alles gute
      indi:blumenkuss:
      :indianer: INDI :indianer:
    • Hallo Fatma, :hallo:

      Du musst erneut einen Antrag stellen und die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit. Ich hatte seit meiner ersten WH-OP einige Narbenkorrekturen, die ich immer neu beantragen musste und auch bekommen habe. :dankeschön: an meine Krankenkasse -> BKK VS. Ich habe jetzt noch 2 oder 3 Korrekturen, die ich allerdings ambulant durchführen lasse.
    • RE: Narbenkorrektur...muß das die kasse Zahlen?

      Hallo Fatma,

      meine Narbenkorrektur wird von meinem PC in der Nachfolge-OP (Brustreduktion, Mastektomie) mitgemacht. Dazu benötigte ich keine weitere Genehmigung. Ich denke jedoch, wenn Du es unabhängig von einer Folge-OP machen lassen willst, dann benötigst Du eine separate Genehmigung.
      Mein Verständnis ist jedoch, dass diese Korrekturen aufgrund der Tätigkeit des PC notwendig werden und innerhalb einer gewissen Gewährleistung ohne weitere Kosten zu erbringen sind.

      Gruß
      Wolfgang
    • ich werd mal vorsichtig meine kasse anfragen :flüster:
      es ist bei mir keine mediz. notwendigeit!!!
      deshalb die frage...hatte gedacht wenn es genehmigt ist müssen die auch
      nach folgende korrekturen übernehmen...
      :hallo:fatma