Widerspruchszeit überschritten...trotzdem widersprechen ??

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    • Widerspruchszeit überschritten...trotzdem widersprechen ??

      Hallo Ihr Lieben,

      wie Ihr ja wisst, bin ich bereits operiert. Als Selbstzahlerin. Doch vor der OP habe ich meinen Antrag abgegeben und eine Absage bekommen :(

      Tja, und jetzt habe ich die Kraft zu sagen, nööö so leicht lass ich mich nicht in die Knie zwingen. Ich habe allerdings, was mal wieder sehr typisch für mich ist, die Widerspruchszeit überschritten. Nun habe ich mit der "netten" Tante von der KK darüber gesprochen und sie sagt mal ganz klar: Tja, da haben Sie wohl keine Chance mehr...!! Dann sagte ich: OK dann stelle ich einen Neuantrag, dann geht das Ganze ja wieder von vorne los...(ich weiss zwar nicht ob das stimmt, aber ich dachte och tu mal so als ob Du Ahnung hast..) Daraufhin sie: tja, das werde ich besprechen.....und rufe sie dann zurück (und das schon in einem viiiel höflicherem Ton)..

      Hoffe das ich noch in den Widerspruch gehen kann, ich Schnarchnase.. :335:

      Grüssle
      Miriam
    • RE: Widerspruchszeit überschritten...trotzdem widersprechen ??

    • RE: Widerspruchszeit überschritten...trotzdem widersprechen ??

      :hallo: :hallo:Mirian,

      nach der ersten Ablehnung ist meistens noch keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, schau doch einfach mal auf dem Schreiben nach ob dort eine Frist angegeben war!!!!!
      LG Nicole




      E-Mail: shgduesseldorf@arcor.de
      Jeden 2. Dienstag im Monat um 18:30 Uhr
    • RE: Widerspruchszeit überschritten...trotzdem widersprechen ??

      :hallo: :hallo:Miriam,

      das ist natürlich Schei..........!!!!!!
      Hier ist das nicht die Regel das nach der ersten Absage eine Frist gesetzt wird!!!!
      Also bleib dran, verlang zu Not den Fialleiter und erkläre ihm das es dir aus Gesundheitlichen Gründen nicht möglich war früher zu reagieren, vielleicht klappt es ja, ich drücke dir :drueck: :drueck: :drueck: :drueck:
      LG Nicole




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    • Hallo Miriam, :hallo:

      ich denke einmal, dass Du leider die :arschwackeln:-Karte gezogen hast, denn ich glaube nicht, dass Dein gesundheitlicher Zustand eine sog. Wiederaufnahme in den bisherigen Stand ermöglicht. Dazu kenne ich mich aber auch zu wenig aus, da es nicht mein "Fachgebiet" ist. Vielleicht hast Du die Möglichkeit, dass Du Dich bei einem Anwalt erkundigst.

      Ein erneuter Antrag ist ebenfalls ein Problem, da Du ja jetzt schon operiert bist und ein Antrag auf Kostenübernahme VOR der OP gestellt werden muss.

      Ich wünsche Dir, dass Du eine Lösung findest, mit der Du leben kannst. :drueck:
    • Ich denke da geht nichts mehr - wenn die Frist abgelaufen ist, dann haste leider Pech gehabt. Gesundheitliche Belange gingen nur, wenn Du nachweisen könntest, dass Du z.B. im Koma gelegen hast. Selbst ein gebrochener Arm würde nicht ausreichen, weil der Widerspruch auch mündlich zur Geschäftsstelle erfolgen kann - leider.

      Auch für einen Neuantrag sehe ich keine große Chance - was willst Du beantragen ?? - Du hast ja die OP bereits.

      Ich würde auf alle Fälle mal ein Gespräche mit einem Anwalt führen - dann bist Du auf der sicheren Seite.

      Ich würde Dir so die Daumen drücken
      :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck:
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Hallo Ihr Lieben,

      ich könnte mich selber den ganzen Tag :frech03:

      Naja, habe sicherlich was daraus gelernt... :rolleyes:

      Mich hat natürlich die SB zurück gerufen und mir kurz gesagt mit einem Lächeln den Galgen um den Hals gelegt .....genau gesagt, sie hat mir mitgeteilt der Widerspruch zu spät ist. Allerdings nachdem sie mich ausgefragt hat, warum ich Dummerle denn die Widerspruchszeit überschritten habe. Und Krankheit wäre, wie Elisabeth schon sagt, kein Grund. (Kurzzeitiger Tod wohl schon eher: Zitat von Kathi :grinsen:)

      Nun ja, sie bot mir dann an einen neuen Antrag zu stellen, allerdings fragte Sie mich sehr eindringlich ob ich mir denn DEN ganzen Stress noch mal antun möchte. (Scheinheilig, gell ?!!)

      Ich fragte sie dann (auch ein bisschen scheinheilig) ob Sie denn bereit wären zu den Selbstzahlerkosten etwas dazu zu tun. Dazu Sie: Ne also das wäre ihr zu weichwachsig...!!!
      Ich dann: wie wäre es denn wenn Sie mir im Nachhinein, wenn ich die OP selber bezahle und vielleicht in einem oder 1 1/2 Jahren einen gesunden BMI erreicht habe, etwas als Zuschuss zurück zahlen. Immerhin hätte Sie, als KK im Gesamten gesehen, auch etwas von einer schlankeren und gesünderen Miriam. Daraufhin bot sie mir an, das mal schriftlich fest zu halten und an sie zu schicken. Sie würde das dann ihrem Vorgesetzten vorlegen.

      Naja, ist wohl ein kleiner Hoffnungsschimmer, aber wie heisst es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt !!! :407: :407:

      Sodele, wer bis hier hin durchgehalten hat: RESPEKT !!!
      :held:

      Halte Euch auf dem Laufenden !!!!

      Die zu späte Miriam ;(
    • Hallo Miriam!
      So blöd :frech03: es auch ist, dass du diesen Termin hast verstreichen lassen (das hätte glatt ich sein können...:] ).
      Ich finde es gut, dass Du Deiner KK diesen Vorschlag gemacht hast, wer weiß, vielleicht bringt es ja was. *fragen kann man ja mal*

      Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass du *Schlafmütze* :P auf diesem Weg wenigsten etwas zurückbekommst.
    • Wenn Du das anfragst, dann flechte doch gleich mit ein, ob sie Dir wenigstens die OP anerkennen und Dich aus dem § 52 SGB V (Selbstverschulden bei nicht indizierten OPs) herauslassen - das wäre ein Riesensieg - auch wenn sie nichts dazu zahlen. Du weißt ja nicht was die Zukunft bringt - jedenfalls müsstest Du dann nicht bei jeder weitern OP mit der KK rumstreiten - das gilt evtl. auch für die nötigen WHOs (das brauchst Du denen aber nicht gleich auf die Nase binden) :] .

      Falls Du keinen Rechtsschutz hast - die VDK Geschäftsstellen bieten zumindest eine juristische Beratung an und sind auch noch sehr günstig - musst dort nur Mitglied werden. Schau mal nach, ob eine bei Dir in der Nähe ist - unter vdk.de.


      Viel Erfolg :=):
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • ...ich bin grad am Grübeln, ob man hier nicht den § 42 SGB X anwenden könnte... eine kleine Lücke?... wann hattest du denn deinen Bescheid zugestellt bekommen (Datum des Schreibens zzgl. 3 Tage) - eventuell warst du da (nachweislich) ja auch nicht da? Prüf das doch alles noch mal - es ist der 14.08./15.08. ..
    • Ja, Miriam, letztendlich sind wir doch *nur*Menschen und ZUM GLÜCK ist niemand perfekt.
      Aber der Tip von Elisabeth kann ja auch wirklich Gold Wert sein und die Idee vom Stern ist auch zu überdenken.
      Wie gut, dass hier soooo viele nette, hilfsbereite und pfiffige Menschen sind, die mit einem mitdenken :-)
    • Hallo Stern...borr das wäre mein Glück.....Ausgestellt war der 10.7. und bis zum 10.8. hatte ich also Zeit....Aber am 10.07. war ich leider da !! das war kurz nach meiner OP..oh man.. :(

      Aber danke..

      Miriam
    • Moment...da fällt mir etwas ein...ich bin kurz nach der OP (bin am 7.8.) rausgekommen war, dann Zuhause, bin aber dann zu meiner Schwester in die sich dann auch um mich gekümmert hat...(da war es ewas ruhiger !!). Sie kann das bestätigen !!! Oder reicht das nicht für den Widerspruch ???

      Mmmhh und da ich ja gestern mit meiner SB telefoniert habe und ihr erklärt habe das ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin, weil ich sehr wohl nachweisslich von meinem Physiotherapeuten 1 Jahr lang bewegungstechnisch betreut und begeleitet worden bin, habe ich ja somit gestern am 15.8. meinen Widerspruch geltend gemacht, oder ???

      Jetzt fehlt mir nur noch die Anerkennung dafür das ich gar nicht da war, zwischen dem 10.7. (an dem das Schreiben geschrieben worden ist) und dem 16.7. wo ich bei meiner Schwester war...

      Oh weh, gibt es doch noch ne Chance ??

      Miriam :tanzen: :tanzen: :tanzen: :tanzen:
    • Original von Miriam
      Moment...da fällt mir etwas ein...ich bin kurz nach der OP (bin am 7.8.) rausgekommen war, dann Zuhause, bin aber dann zu meiner Schwester in die sich dann auch um mich gekümmert hat...(da war es ewas ruhiger !!). Sie kann das bestätigen !!! Oder reicht das nicht für den Widerspruch ???

      Mmmhh und da ich ja gestern mit meiner SB telefoniert habe und ihr erklärt habe das ich mit der Ablehnung nicht einverstanden bin, weil ich sehr wohl nachweisslich von meinem Physiotherapeuten 1 Jahr lang bewegungstechnisch betreut und begeleitet worden bin, habe ich ja somit gestern am 15.8. meinen Widerspruch geltend gemacht, oder ???

      Jetzt fehlt mir nur noch die Anerkennung dafür das ich gar nicht da war, zwischen dem 10.7. (an dem das Schreiben geschrieben worden ist) und dem 16.7. wo ich bei meiner Schwester war...

      Oh weh, gibt es doch noch ne Chance ??

      Miriam :tanzen: :tanzen: :tanzen: :tanzen:



      Also, ich fang mal an:

      Datum des Schreibens muss nicht Datum des Postausganges bei der KK sein. Der 10.7. war ein Donnerstag. Gewöhnlich geht die Post, sofern der Brief nicht vor 9/10 Uhr geschrieben worden ist und nicht von der SB persönlich in einen gelben Kasten außerhalb der Dienststelle eingeworfen wurde, am Folgetag dann auch raus (so ist es auf meiner Dienststelle zumindest). Egal, es war Freitag als Postausgang und dann die Zustellung. Man rechnet eigentlich i.d.R. mit 3 Werktagen - so, und nun rechne mal...

      Mal angenommen, dir wurde der Brief dann am 15.07.08 zugestellt, dann wäre der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bis 15.08. einzulegen. Die Begründung kann nachgereicht werden. Hinweis: du kannst per Fax, email (Lesebestätigung und Übertragung in Feld Optionen auf jeden Fall anklicken) die Frist bis heute also, 23.59 Uhr (sicherheitshalber bissel früher wegen der Übertragungszeit) einhalten. Tip: ich würde alles machen und sogar über die Homepage deiner KK im www den Kontakt wählen... so nach dem Motto doppelt schadet nie ,o)

      Du bist dir sicher, dass unter der Ablehnung der KK als letzter Satz: Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch innerhalb 4 Wochen nach Zustellung eingelegt werden... steht? Also, unter meiner Ablehnung nicht. Und scheinbar auch nicht bei einigen anderen. Denn sollte dies der Fall sein, so hast du 1 Jahr Zeit für den Widerspruch. Es ist dumm, dass ich den Inhalt des Schreiben nicht lesen/sehen kann.

      Ich schick dir per PN meine Telefonnummer - kannst mich anrufen....