Hallo Ihr Lieben,
nach meinem 3-wöchigen-Mexiko-Urlaub habe ich es heute mal gewagt, einmal bei meiner Krankenkasse nachzufragen, ob schon ein Bescheid vorliegt. Ich habe ein Glück eine sehr nette Mitarbeiterin bei der BKK VBU an der Leitung gehabt. Sie sagte mir, dass sie sich an meinen Fall erinnern kann und noch keine Zusage vom MDK vorliegt, sie mir aber anbieten könnte, einmal beim MDK telefonisch nachzufragen. Natürlich habe ich dem zugestimmt.
Heute Nachmittag, so gegen 16 Uhr kam der erlösende Rückruf. Sie sagte mir, dass plötzlich der Bescheid vom MDK in schriftlicher Form bei Ihr auf dem Tisch lag und dieser für mich positiv ausfällt.
Jedoch sagte sie mir etwas von einer Einschränkung des MDK, dass der Schlaumagen wohl nicht die erprobteste Methode sei usw. und der MDK mir einige andere OP-Methoden empfiehlt.
Wie auch immer, ich bin für diese Zusage unendlich dankbar und froh, dass mein neues Leben nun bald beginnen kann.
Kennt sich jemand von Euch mit solchen Einschränkungen aus? Muss mein behandelnder Arzt sich tatsächlich daran halten oder liegt die Entscheidungsgewalt weiterhin beim Arzt??
Für Eure Antworten bin ich Euch schon jetzt dankbar!
Seid ganz lieb gegrüßt von
Melanie
nach meinem 3-wöchigen-Mexiko-Urlaub habe ich es heute mal gewagt, einmal bei meiner Krankenkasse nachzufragen, ob schon ein Bescheid vorliegt. Ich habe ein Glück eine sehr nette Mitarbeiterin bei der BKK VBU an der Leitung gehabt. Sie sagte mir, dass sie sich an meinen Fall erinnern kann und noch keine Zusage vom MDK vorliegt, sie mir aber anbieten könnte, einmal beim MDK telefonisch nachzufragen. Natürlich habe ich dem zugestimmt.
Heute Nachmittag, so gegen 16 Uhr kam der erlösende Rückruf. Sie sagte mir, dass plötzlich der Bescheid vom MDK in schriftlicher Form bei Ihr auf dem Tisch lag und dieser für mich positiv ausfällt.
Jedoch sagte sie mir etwas von einer Einschränkung des MDK, dass der Schlaumagen wohl nicht die erprobteste Methode sei usw. und der MDK mir einige andere OP-Methoden empfiehlt.
Wie auch immer, ich bin für diese Zusage unendlich dankbar und froh, dass mein neues Leben nun bald beginnen kann.
Kennt sich jemand von Euch mit solchen Einschränkungen aus? Muss mein behandelnder Arzt sich tatsächlich daran halten oder liegt die Entscheidungsgewalt weiterhin beim Arzt??
Für Eure Antworten bin ich Euch schon jetzt dankbar!
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Melanie
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