Nahrungsergänzung steuerlich absetzbar?

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    • Nahrungsergänzung steuerlich absetzbar?

      Viele von uns müssen Nahrungsergänzung nehmen, die bekanntlicherweise nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu kommen dann die evtl. umfangreichen Blutuntersuchungen, die eine oder andere Zusatzuntersuchungen (z.B. Osteoporose), welche auch nicht immer von der Krankenkasse übernommen werden und das Jahr über doch einige Euros ausmachen.

      Weiß jemand, ob man diese Kosten (sind ja nicht immer ganz günstig, je nachdem was man benötigt) beim Einkommensteuer-Jahresausgleich absetzen kann?
    • RE: Nahrungsergänzung steuerlich absetzbar?

      Hallo Ramona,
      ich meine, dass wenigstens die Nahrungsergänzungsmittel bei der Steuer angegeben werden können, aber nur wenn der Dr. ein grünes Rezept darüber ausgestellt hat!
      Viele Grüße!
      Vivien
    • RE: Nahrungsergänzung steuerlich absetzbar?

      Hallo Ramona :hallo:

      ja solche Kosten sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

      Quittungen müssen!!!!! beigefügt werden - sollte eine gewisse Höhe überschritten werden, sollte der Arzt die Notwendigkeit attestieren.
      (Attest ist auch absetzbar)

      Liebe Grüße
      Gerd
      Man kann einen Menschen zum Wissen führen, aber man kann ihn nicht zum Denken bringen.
    • RE: Nahrungsergänzung steuerlich absetzbar?

      Nachsatz zu meinem vorherigen Posting:

      Auch alle zusätzlich beschafften, rezeptfreien Arzneimittel (Grippe, Kopfschmerztabletten usw - können mit bei der steuer erklärt werden.

      Also immer eine Quittung in der Apothe verlangen
      Man kann einen Menschen zum Wissen führen, aber man kann ihn nicht zum Denken bringen.
    • Bei normalen Medikamenten war es mir klar. Ich bestelle meistens sowieso über VersandApo, wo alles vom Konto weg geht. Ich war mir nur bei der Nahrungsergänzung nicht sicher, da es ja im eigentlichen Sinne keine Medikamente sind.

      Wichtig ist natürlich, dass man erst einmal über die zumutbare Belastung kommt, sonst ist alles für die Katz. :(

      In meiner Apotheke vor Ort habe ich eine Kundenkarte, die meine Artikel das Jahr über speichert und am Ende des Jahres kommt der große Gesamtausdruck. :positiv:
    • :hallo: Hallo Ramona,

      ich hebe grundsätzlich alle Belege auf. Jedes Pflaster, das ich für 99 Cent kaufe, jedes Pülverchen, auch meine Jod-Blisterpacks für 1,59 für 20 Stück (bringt 5,44 MwSt-Rückerstattung auf's Jahr hochgerechnet), meine Ketose-Teststreifen (Atkins-Ernährung), Rolfing (10 Sitzungen = € 900) usw., usw.
      Sei fantasievoll. Ich habe eine mit Attest bestätigte Unverträglichkeit für Kuhmilch und Kuhmilchprodukte. Das ist nicht gleichbedeutend mit einer Laktoseunverträglichkeit! Meine Sojamilch kostet pro Liter € 1,79 - der Liter Vollmilch € 0,55. Das sind jährliche Mehrkosten - nur für die Milch - von € 452,60. Die MwSt daraus sind 86 Euronen, die ich gerne zurückhaben möchte. Mein Wärmeunterbett gegen Verspannungen der Lendenwirbelsäule und nach Bandscheibenvorfällen der Halswirbelsäule gehört zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge bzw. zu den Kosten, die ich als notwendig erachte, damit sich meine 'Gebrechen' nicht verschlimmern. Ich schlüssele das auch nicht extra für's Finanzamt auf. Bei mir steht da schlicht und ergreifend: Arzt/Medikanentenkosten/Vorsorge. Und wie ich vorsorge, dass soll meine Sache sein. Sämtliche Eigenanteile/Beteiligungen für Medikamente, Psychologen/Gymnastik-/Schwimm-/Rücken-/Joga-/Pilates- oder was-immer-du-willst-Kurse, Zuzahlungen medizinische Hilfsmittel, Zahnarztanteile etc - ich liege seit Jahren bei zwischen 7.000 und 9.000 Euro brutto, die ich nicht nur angebe, sondern die mir auch anerkannt werden. Bei meiner Steuererklärung liegt einfach ein Paket ordentlich aufgeklebter, gelochter und zusammengefasster Rechnungen für den Bereich - und nun hat der Sachbearbeiter den 'Schwarzen Peter'. Ich weiß aus Erfahrung, dass dann mal kurz im Computer oder in der Akte auf den Betrag geschaut wird, der im vergangenen Jahr angegeben und akzeptiert wurde; abgelehnt wurde bisher bei mir noch nie in den vergangenen 20 Jahren irgendein Beleg.

      Liebe Grüße aus Berlin - langsam muss ich mir was überlegen mit meinem Häääängebusen - bei den Bodenfrösten ist das Rausgehen ja nicht ganz ungefährlich! :frech:

      Yvette
      Wenn die, die schlecht über mich reden, wüssten, was ich über sie denke, würden sie noch viel schlechter reden!
    • Hallo Ramona,

      ansetzten kann man das grundsätzlich alles. Das Problem ist halt der Eigenanteil, den man tragen muss. Ohne Kinder und verheiratet sind das 5 % von den "Bruttoeinnahmen", je nachdem was einer verdient, kann das ziemlich viel sein. Als Ehepaar die Bruttoeinnahmen von beiden. Lohn, Rente, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung usw.

      Mein Tipp an meine Mandanten ist immer, von Jan-Dez sammeln, man weiß ja nie was noch kommt, wenn irgendwas mit den Zähnen passiert, ist man schnell über dem Eigenanteil, dann wirkt es sich auch aus.
      Krankheitsbedingte Fahrten zu Ärzten, Krankenhäuser, Anwendungen können pro km mit 0,30 € angesetzt werden.

      Hoffe dir geholfen zu haben, wenn Du noch Fragen hast, schreibe mir

      Einen guten Rutsch
      Anne :=):
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      Magenband OP am 01.09.2008 Gewicht 126,7 kg
      - Abnahme 38,7 kg - Zunahme 14,9 kg


      Magenschlauch OP am 18.05.2010 Gewicht 102,9 kg
      - Abnahme 25,1 kg - Zunahme 5 kg

      Bypass OP am 02.07.2013
      - Abnahme 13 kg

      Gewicht stabil mit 70 kg bis heute
    • Hallo Anne, :hallo:

      vielen Dank für den Tipp. Wie Du so schön schreibst, ist der Eigenanteil relativ hoch, aber auf der anderen Seite weiß man nie, was im Laufe des Jahres alles zusammenkommt. Mein Steuerberater sagte letztes Jahr, dass es auf der einen Seite "gut" ist, dass ich so hohe Krankenkosten hatte. Eine OP (Selbstzahler), 5 Kronen, viel Krankengymnastik, Massagen, Akupunktur und natürlich Medikamente. Da kommt wirklich einiges zusammen. Auch wenn mein Mann diesbezüglich sehr sparsam ist, ich habe seinen Teil mit verbraucht und wir konnten einiges absetzen.
    • Zitat Butterblümchen:

      Hallo Ramona,

      ansetzten kann man das grundsätzlich alles. Das Problem ist halt der Eigenanteil, den man tragen muss. Ohne Kinder und verheiratet sind das 5 % von den "Bruttoeinnahmen", je nachdem was einer verdient, kann das ziemlich viel sein. Als Ehepaar die Bruttoeinnahmen von beiden. Lohn, Rente, Zinseinkünfte, Einkünfte aus Vermietung usw.

      Mein Tipp an meine Mandanten ist immer, von Jan-Dez sammeln, man weiß ja nie was noch kommt, wenn irgendwas mit den Zähnen passiert, ist man schnell über dem Eigenanteil, dann wirkt es sich auch aus.
      Krankheitsbedingte Fahrten zu Ärzten, Krankenhäuser, Anwendungen können pro km mit 0,30 € angesetzt werden.


      Und nicht nur das. Jede Fahrt zur SHG (immer und egal wohin: Hinfahrt und Rückfahrt - Operierte und Nichtoperierte) oder z. B. zur Ernährungsberatung oder zum Psychotherapeuten, zur Nachsorgeuntersuchung nach OP oder ins Fitnesstudio oder Schwimmkurs oder ... gehören genauso dazu.

      Liebe Grüße

      Yvette
      Wenn die, die schlecht über mich reden, wüssten, was ich über sie denke, würden sie noch viel schlechter reden!
    • Äffchen,

      es ist Deine private Vorsorge, um Dich so gesund wie nur möglich zu erhalten! Du möchtest bestmöglich arbeitsfähig bleiben / werden, um auch weiterhin oder dann wenn Du wieder arbeitsfähig bist (betrifft z. B. die, die operiert werden/sind) ein guter Steuerzahler zu sein/werden. Denn nur wenn Du arbeitest und Steuern zahlst, hat das Finanzamt etwas von Dir. Und wenn es Dir durch Deine persönliche Vorsorge besser geht, profitiert doch auch das Finanzamt (zumindest auf lange Sicht betrachtet) davon, weil Du mehr aus Dir machen kannst, vielleicht eine bessere Position im Arbeitsleben erreichen kannst und dadurch mehr verdienen kannst. Und wer mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern .... Mehr als irgend etwas ablehnen kann das FiA nicht - einen Versuch ist es allemal wert - mir wurde noch nie etwas Derartiges abgelehnt (nicht in Hannover, nicht in Frankfurt/Main, nicht in Berlin). Nur: das was nicht beantragt wird, kann auch nicht genehmigt/abgelehnt werden. Ich liebe diese kleinen Spiele. Kost mich im Prinzip nix, aber ich kann im besten Fall nur gewinnen. Ich frage nicht nach beim FiA, hab ich nie getan, einfach einreichen, so als ob es das Natürlichste der Welt wäre.

      Liebe Grüße - Frechheit siegt häufiger als man annimmt.

      Yvette
      Wenn die, die schlecht über mich reden, wüssten, was ich über sie denke, würden sie noch viel schlechter reden!
    • Das Thema ist zwar schon recht alt, aber für viele sicher noch aktuell.

      Ein neuer Gerichtsbeschluss könnte uns ggf. zu Gute kommen: lohnsteuer-kompakt.de/steuerwi…-jetzt-endlich-absetzbar/

      Hat inzwischen noch jemand neue Erfahrungen gesammelt?

      Ich würde gern die WLS Forte von FitForMe nehmen und ggf. auch die dortigen Calcium Kautabletten.
      Aber die kann man ja leider nicht vom Arzt auf ein grünes Rezept drucken lassen, oder? ?(

      Glaubt ihr es reicht ggf. ein kurzes Schreiben vom Arzt, was man der Steuererklärung beilegt und dann alle Rechnungen dazu? Die wollen es ja eigentlich immer genauer haben, soviel ich weiß.
      MMK Start: 01.06.2015 mit 145,0kg
      MMK Ende: 30.11.2015 mit 137,2kg
      Antrag bei AOK NordWest: 04.01.2016
      OP-Zusage: 18.01.2016
      Eiweißphase: 23.01.2016 mit 132,7kg.
      Magenbypass: 04.02.2016
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    • Hast Du eine Bestätigung, dass Du diese Medikamente benötigst? Wenn ja, kann es sein, dass sie als außergewöhnliche Belastung angerechnet werden. Wichtig hierfür ist aber, dass Du überhaupt auf die Summe kommst, wo Du einen Cent bekommst. Wenn Du/ihr zu viel verdienst, sieht es rabenschwarz für Dich aus.
    • Eine Bestätigung nach der OP von meinem Hausarzt zu bekommen wird kein Problem sein. :) Der weiß ja Bescheid.
      Wieviel müsste man pro Jahr denn zusammen bekommen? Es wären bei mir wohl ca 150 Euro aufs ganze Jahr gesehen. Vielleicht auch etwas mehr inkl. Calcium noch.

      Wir verdienen insgesamt unter 25.000 im Jahr. Ich denke da sind wir eher an der untersten Grenze. Sozialleistungen bekommen und möchten wir auch nicht.
      MMK Start: 01.06.2015 mit 145,0kg
      MMK Ende: 30.11.2015 mit 137,2kg
      Antrag bei AOK NordWest: 04.01.2016
      OP-Zusage: 18.01.2016
      Eiweißphase: 23.01.2016 mit 132,7kg.
      Magenbypass: 04.02.2016
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    • Die Belastungsgrenze bei außergewöhnlichen Belastungen liegt bei 2% bzw 1% Deines Einkommens. 1% gilt nur, wenn Du chronisch krank bist und das heißt im steuerlichen Sinne, dass Du ohne eine Behandlung daran versterben würdest. Deswegen können sich Kurzsichtige nicht aufgrund der Kurzsichtigkeit als chronisch krank einstufen lassen, Diabetiker aber schon.

      Bei einer chronischen Erkrankung im Sinne der Krankenkasse (zB Befreiung von Zuzahlungen) gelten andee Maßstäbe, ich glaube, die Behandlung muss länger als 6 Monate notwendig sein. Einkommensgrenzen gibt es da aber sicher auch