wie lange gilt die Zusage?

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    • wie lange gilt die Zusage?

      hey,

      ich habe nun aus Wandsbek mein Gutachten bekommen...da ich jedoch gerade erst einen neuen Job angenommen habe, habe ich überlegt, mit dem Antrag auf Kostenübernahme noch zu warten....

      Wenn aber die KK ablehnt und ich Widerspruch einlegen muss etc. habe ich Zeit verschwendet...Wie lange gilt denn so eine ZUsage? Denn die 3 geplanten OP´s sollen sowieso im Abstand von 6 Monaten gemacht werden...das sind ja dann auch 1,5 Jahre nach Antragsstellung...

      Wenn ich also jetzt den Antrag stelle und die Kasser zusagt, wie lange kann ich dann mit dem OP-Termin warten? Ich dachte an Winter....November oder so....Ich denke, so lange sollte man schon warten wenn man gerade erst in der Firma angefangen hat...

      Ich würde mich echt über Antworten freuen!

      Liebe Grüße

      Lucy
      Gewicht: ca. 65,5 Kilo; ca 79,5 Kilo abgenommen
    • Bei mir stand auf der Zusage von der KK, das sie nur 3 Monate gilt. Am Besten mal nochmal nachlesen oder einfach sicherheitshalber nachfragen.
      VORSICHT: Mit dem Inhalt meiner Beiträge spiegel ich meine persönliche Meinung wider, ohne jemanden angreifen zu wollen(!), sondern um meine Sicht der Dinge in die Waagschale zu werfen.
    • naja, ich habe ja die Zusage noch nicht....wenn die aber nur 3 Moanate gilt: wie ist das mit OP 2 und 3? Die sollen ja erst Monate nach der ersten gemacht werden...Vielleicht gelten die 3 Monate nur für die erste OP?

      hmmmmm...ich frage vielleicht einfach nochmal bei Chirurgen nach...wobei 3 Monate...wenn ich nächste Woche einreiche und die 2 Wochen brauchen... (Alles nur für den schnellesten Fall gerechnet) dann wäre ich fast 4 Monate bei dwer neuen Arbeit...das geht evtl. noch...bin auch "nur" 400,- Euro Jobber...der AG zahlt also nix für die Zeit, die ich im KH bin...ich muss also noch ein wenig sparen :-) 10 Euro pro Tag muss ich ja auch noch zahlen....puh....

      Danke trotzdem für deine Antwort!

      Liebe Grüße

      Lucy
      Gewicht: ca. 65,5 Kilo; ca 79,5 Kilo abgenommen
    • RE: wie lange gilt die Zusage?

      Hallo Lucy,

      eine Zusage ist nur dann befristet, wenn dies angegeben wurde von der Krankenkasse. Sie hat Gültigkeit bis zur OP, außer, wenn die Krankenkasse explizit auf eine Frist hinweist. Dann solltest Du Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung schriftlich beantragen.

      Natürlich erlischt eine Kostenzusage sofort bei Krankenkassenwechsel.

      So habe ich es bisher vernommen, übernehme aber keine Garantie. Frag einfach mal die Krankenkasse.
    • hallo^^

      bin, war auch in wandsbek...^^

      habe auch mehrere ops hinter mir und eine noch vor mir, die im oktober diesen jahres gemacht wird. habe dann ca. 5 monate"pause" dazwischen.

      war anfang des jahres bei der kk, um zu fragen, wie lange die bewilligungen gültig sind...zumindest für die erste op.

      mir wurde gesagt, diese seien eigentlich unbegrenzt gültig(sofern keine fristen gesetzt werden)...man gehe davon aus, das man kein jahr braucht, um die 1. op anzugehen, diese sollte also zeitnah erfolgen (also ne gültigkeit von 12 mon, nach bewilligung), es kann ja immer etwas dazwischen kommen, krankheit, oder terminabsage vom krankenhaus aus, verschiebungen etc.

      die nachfolgenden optermine, entscheidet allein der arzt, denn niemand kann sagen, wie lange du brauchst, um wieder fitt zu sein, außerdem hat jeder seinen individuellen heilungsverlauf, das wird also im ermessen des arztes gelegt, der weiß, wie und wann die ops gelegt werden sollen.

      mach dir also nicht allzugroße sorgen, mit den folge ops, das weiß auch die kk, das folge ops einen gewissen zeitablauf benötigen.

      alles gute für dich!
      Liebe Grüße... :zwinkert:

      Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.

      J.W. von Goethe
    • Hallo!

      Ich hatte eine zeitliche Begrenzung der Kostenübernahme für drei Operationen. Innerhalb eines Jahres mussten ALLE durchgeführt werden.

      Diese vielen OP's hintereinander haben mich sehr geschlaucht. Ich kann dir nur raten entweder alles einzeln zu beantragen oder später mit deiner Krankenkasse zu reden. Zur Not kannst du ja ein Attest deines Plastischen Chirurgen einreichen, dass mit der Folge-OP aus gesundheitlichen Gründen noch gewartet werden sollte.

      Alles Gute.

      Jara
    • na, da habt ihr mir doch schon mal sehr weitergeholfen...ich werds dann wohl bals komplett beantragen und sehen, was dann drin steht...also falls ich überhaupt ne Zusage kriege *gg*

      Und dann weitersehen...

      @jara: Danke für den Tipp, ich hätte nicht gedacht, dass das den Körper so mitnimmt...

      Liebe Grüsse

      Lucy
      Gewicht: ca. 65,5 Kilo; ca 79,5 Kilo abgenommen
    • RE: wie lange gilt die Zusage?

      Hallo Lucy,

      ich denke das die KK nicht vorschreiben kann, dass 3 voneinander unabhänge OP´s innerhalb einer bestimmten Frist erledigt sein müssen. damit greift die KK in die Ärztliche Unabhängigkeit ein. Dazu hat sie kein recht.

      Ich denke die KK kann eine Frist setzen für die erste OP, mehr jedoch nicht.

      Bei einer Genehmigung ohne Zeitlimit, ist diese nach Wissensstand für das laufende Kalenderjahr gültig. Sollte jedoch eine Genehmigung in die letzten Monate eines Jahres fallen, würde ich Rücksprache mit der Sachberarbeitung halten.

      Gruss
      aus Dortmund
      Wolfgang
    • RE: wie lange gilt die Zusage?

      Hi Wolfgang,

      ich hatte damals mit meiner KK gesprochen, da ich meinem Körper alle Operationen nicht hintereinander zumuten wollte und man gab mir zur Auskunft, dass die Genehmigung zeitlich ohne Limit wäre, da man ja die OP's mit dem Arzt absprechen müsse, Termine frei sein müssten, fast immer mit Korrekturen gerechnet werden müsse und so lange ich bei meiner KK bliebe, wäre die gültig. Es kann natürlich sein, dass die Zusage dem Arzt selbst zu alt wird, dann einfach nach ner neuen von der KK fragen mit Verweis auf die schon der Zahlung zugesagten. Aber sicher ist man natürlich immer nur, wenn man das mit der KK bespricht und schriftlich bekommt.

      @Lucy:
      Alle OP's sind kein Zuckerschlecken, weder für Dich noch und gerade für deinen Körper. Mute Dir und ihm nicht zu viel auf einmal zu.
    • hallo

      auf meiner Zusage steht ausdrücklich drin, sofern medizinisch notwendig ist, kein Pflgefall auftritt und solange man bei dieser KK versichert ist

      das es da unterschiede gibt ist ja erstaunlich :nix:
      :995: BKK :995:
    • Hallo!

      In meiner Genehmigung stand:
      "...Die Begutachtung durch den MDK erfolgte aufgrund aktueller medizinischer Befunde. Eine mögliche Änderung der individuellen Gegebenheiten kann eine erneute Prüfung der Leistungsentscheidung erforderlich machen. Unter Hinweis auf die §§ 31, 32 SGB X gilt diese Kostenzusage nur befristet bis zum ... (1 Jahr später)....
      Nach Ablauf der Frist behalten wir uns vor, eine erneute medizinische Begutachtung durch den MDK zur Prüfung der Indikation zu veranlassen."

      Wer keine Frist gesetzt bekommt, kann sich glücklich schätzen. Aber es ist halt nicht immer so.

      Lucy: Die WHO sind sehr belastend für den Körper. Ich kann dir wirklich nur raten, dir ausreichend Zeit dazwischen zu lassen.

      Wünsche dir alles Gute.

      Liebe Grüße

      Jara
    • Bei meiner Sleeve-OP gab es eine 6-Monatsfrist von der KK...

      LG, Olli :=):

      Fange heut zu leben an und erlebe jeden Tag als ein Leben für sich! (Seneca)

      :sonnenblumen: GLG von Olli aus Thüringen
      :gemeinsamsindwirstark:





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      Alles über mich (Antrag, OP-Bericht, Fotos, Tagebuch)
    • Wie wäre es, einen Schritt nach dem anderen zu machen :grinsen: :grinsen: .

      Also Antrag stellen und abwarten - wenn dann die Zusage da ist einfach nachfragen wie es zu handhaben ist und in welcher Frist die OPs zu machen sind. Die wissen auch, dass es medizinisch meist nicht möglich ist z.B. vier WHOs in einem Jahr zu machen - auf den Patienten muss ja auch noch geachtet werden.

      Was bei mir, bei einem anderen oder noch jemanden steht und stand - das alles hilft Dir in Deiner persönlichen Sache nicht weiter.

      Ich drücke Dir die Daumen dass alles wunschgerecht klappt
      :drueck: :drueck: :drueck: :drueck:
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • ja, das mit dem Antrag stellen mache ich nun aber lieber später. Nicht, dass die mir sagen, ich soll in 6 Wochen zur OP...das geht eben nicht wegen dem neuen job...also warte ich einfach noch mit dem Antrag .-)

      Liebe Grüße

      Lucy
      Gewicht: ca. 65,5 Kilo; ca 79,5 Kilo abgenommen
    • Meine Zusage war keinesfalls befristet - bedenke auch bitte, dass es bei mir z.B. fast 8 Wochen gedauert hat, bis ich die Zusage hatte.

      Dann musst Du auch in Erwägung ziehen, dass es eine Absage werden könnte und Du Widerspruch einlegen musst - auch das dauert.

      Aber das musst Du selbst enscheiden.

      Grüße
      Elisabeth
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • ich weiss...

      das ist ja auch meine Angst...es kann eben sein, dass es nach Antragsstellung noch 1 Jahr dauert...puh....naja, mal sehen...ich gehe jetzt erstmal wieder in die Familienversicherung meines Mannes (wegen dem neuen Job...minijob) und dann werd ich wohl mal den Antrag schreiben .-)

      Liebe Grüße

      Lucy
      Gewicht: ca. 65,5 Kilo; ca 79,5 Kilo abgenommen