Förderungen von Gruppen

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    • Förderungen von Gruppen

      Hallo SHG-Leiter :hallo:

      wer hat von Euch schon Fördergelder bei den Krankenkassen beantragt??

      Auf Grund der Neuregelungen des § 20 C SGB V können alle gesundheitsbezognen Selbsthilfegruppen Förderung seit 2008 in den Selbsthilfekontaktstellen der Regionen anfordern und beantragen. Der letzte Abgabetermin ist der 31. März. Das Verfahren ist wesentlich vereinfacht worden und muss nicht bei jeder Kasse einzeln beantragt werden, sondern wird über die Selbsthilfekontaktstellen abgewickelt. Die sitzen auch am "Runden Tisch" und beschließen die Fördermittel.

      Kosten für Drucke, Porto, Flyer, Fahrten, Exkursionen usw. können geltend gemacht werden. Die Unabhängigkeit der SHGs wird gewahrt und die Kassen haben keinerlei Mitspracherecht, lediglich ein Kassenbuch muss geführt werden, was auch kontrolliert werden kann.

      Wer später beantragt, erhält für dieses Jahr keine Gelder mehr.

      Gruß

      Hermann :imgriff:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hermanngerman ()

    • Ich befinde mich gerade mitten im Antragsverfahren. Dabei sollte man allerdings wissen ,das es nun so ist,das ein Konto für die SHG eröffnet werden muß, für das jemand treuhänderisch eingesetzt wird. Ab nä. Jahr werden keine Gelder mehr auf private Konten überwiesen.. Hintergrund ist ,dass im Falle einer privaten Insolvenz diese Gelde mit in die Masse fließen würden ,ebenso im Todesfall, so hat die SHG keine Möglichkeit mehr an diese Gelder zu kommen. Leider wollen viele Kassen diese Konten nicht einrichten ,da sie nichts daran verdienen können . Zum Glück habe ich eine Kasse die den Sinn in diesem Konto versteht.

      lg Ute
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