Hallo SHG-Leiter
wer hat von Euch schon Fördergelder bei den Krankenkassen beantragt??
Auf Grund der Neuregelungen des § 20 C SGB V können alle gesundheitsbezognen Selbsthilfegruppen Förderung seit 2008 in den Selbsthilfekontaktstellen der Regionen anfordern und beantragen. Der letzte Abgabetermin ist der 31. März. Das Verfahren ist wesentlich vereinfacht worden und muss nicht bei jeder Kasse einzeln beantragt werden, sondern wird über die Selbsthilfekontaktstellen abgewickelt. Die sitzen auch am "Runden Tisch" und beschließen die Fördermittel.
Kosten für Drucke, Porto, Flyer, Fahrten, Exkursionen usw. können geltend gemacht werden. Die Unabhängigkeit der SHGs wird gewahrt und die Kassen haben keinerlei Mitspracherecht, lediglich ein Kassenbuch muss geführt werden, was auch kontrolliert werden kann.
Wer später beantragt, erhält für dieses Jahr keine Gelder mehr.
Gruß
Hermann
wer hat von Euch schon Fördergelder bei den Krankenkassen beantragt??
Auf Grund der Neuregelungen des § 20 C SGB V können alle gesundheitsbezognen Selbsthilfegruppen Förderung seit 2008 in den Selbsthilfekontaktstellen der Regionen anfordern und beantragen. Der letzte Abgabetermin ist der 31. März. Das Verfahren ist wesentlich vereinfacht worden und muss nicht bei jeder Kasse einzeln beantragt werden, sondern wird über die Selbsthilfekontaktstellen abgewickelt. Die sitzen auch am "Runden Tisch" und beschließen die Fördermittel.
Kosten für Drucke, Porto, Flyer, Fahrten, Exkursionen usw. können geltend gemacht werden. Die Unabhängigkeit der SHGs wird gewahrt und die Kassen haben keinerlei Mitspracherecht, lediglich ein Kassenbuch muss geführt werden, was auch kontrolliert werden kann.
Wer später beantragt, erhält für dieses Jahr keine Gelder mehr.
Gruß
Hermann
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