Mehrbedarf ALGII/Hartz IV #

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    • Mehrbedarf ALGII/Hartz IV #

      Weiß jemand von Euch, ob man wegen der Nahrungsergängzungsmittel Mehrbedarf geltend machen kann? Also der Regelsatz etwas aufgestockt wird? Oder wird von Jobcenter damit argumentiert, dass man weniger Essen benötigt und sich dies damit ausgleicht?
      seit 26. März Patientin bei Frau Dr. Rosenthal
      29. Juni Antrag liegt KK vor
      14. August Kostenzusage der BARMER
      21. September Magenbypass-OP im DRK Köpenick


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    • Anspruch auf den Mehrbedarf haben alle Hilfebedürftigen, die die Anspruchsvoraussetzungen des § 21 SGB II erfüllen.
      Dies sind werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, alleinerziehende Elternteile, behinderte Menschen (sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten; sonstige Unterstützung erhalten, um einen geeigneten Arbeitsplatz oder Eingliederungshilfe zu finden), und Personen, die aufgrund von Krankheit auf eine kostenintensivere Ernährung angewiesen sind.


      Ich persönlich sehe da nichts, was für uns zutrifft.
      Wir sind weder krank, noch brauchen wir eine kostenintensive Ernährung.

      Kannst Du Dir ja von den sagenhaften 5 € kaufen...die es ab Januar mehr gibt. ;)
      Die SHG- Berlin MIC trifft sich jeden 1. Freitag, 18 Uhr, in der MIC- Klinik, Kurstraße 11, 14129 Berlin-Zehlendorf im Konferenzraum.
      Vorträge werden gesondert angekündigt.
    • RE: Mehrbedarf ALGII/Hartz IV #

      :hallo:

      hast du leider nicht ,
      aber mach dir kein kopf du sparst ja auch an unmengen an geld an lebensmittel , du brauchst viel viel weniger kaufen als sonst und sparst damit echtes geld
      :zwinkert:
      :=): lg Alex :=):

      :held: merle :dankeschön:

      :imgriff:
    • Alter Thread neu aufgelegt.

      Ich denke schon, dass es einen Versuch wert ist. Der Mehrbedarf ist zwar aufgezählt, aber nicht abschließend. Versuch macht klug.

      LG Dunja
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      Höchstgewicht 02/2011: 145,4 kg
      OP-Gewicht 17.01.2012: 133,7 kg
      Jetzt geht´s los!!! UHU erreicht am 26.06.2012
    • Ein Problem ist der Bogen, der auszufüllen ist (und der wahrscheinlich nicht überall gleich ist).
      Der Arzt hat nur die Möglichkeit, anzukreuzen. Das Einzige, was da mit Kreuzchen ginge, ist eiweißintensive Ernährung. Eine Ärztin sagte mir, daß Ernährung beim Bypass, wo man ja mehr auf´s Eiweis achten muß aber was anderes wäre, als das, was dort gemeint ist.
      Vielleicht würde ein anderer Arzt sein Kreuzchen aber dort machen.
    • Liebe Ela,
      versuch´s einfach, denn wie bereits oben geschrieben ... der 21 ist nicht rundum ausformuliert, sondern lässt einen gewissen Spielraum zu. Je nach Jobcenter gaaaaaaaaaaaaaaaaaanz evtl. gibt es eine Aufstockung.
      ... Wenn ich allerdings sehe, was ich im Gegensatz zu vor Op an Lebensmitteln einspare, denke ich, Du brauchst das nicht wirklich. Da aber die RL knapp bemessen ist, probier´s doch.
      Drücke die Daumen ... Lg wanda
      LG wanda
      Op 03/11 - Größe 174 cm - Maximalgewicht 143 kg - Abnahme über 14 Monate ziemlich konstant.
      : :kaffee10: : Ziel- Lauf - Wunschgewicht erreicht / Halten seit 06/12 - mit "Schwankungen".

      "Humor ist der Knopf, der verhindert, daß der Kragen platzt". Ringelnatz
    • hallo ela,

      wie dunja schon schrieb, versuch macht klug :)
      probiere es einfach, wobei ich auch bei krankenkasse anklopfen würde, vielleicht übernimmt die in "ausnahmefälle" die kosten.
      Liebe Grüssle
      uli

      Ihr lacht über mich, weil ich anders bin. Ich lache über Euch, weil Ihr alle gleich seid!
      Kurt Cobain


      :406:
      Das leben ist sooooooooo schön !!!
    • Hallo,

      ich kenne einen Fall, wo ein Kind eine Lebensmittelallergie hat, die auch so auf dem anzukreuzenden Bogen nicht vorhanden ist. Trotzdem hat das Kind den Mehrbedarf bekommen. Kommt auch immer auf die Argumentation des Arztes an.

      Ich für meine Person spare nicht wirklich an Lebensmittel Geld ein. Früher wurde günstiges Toast, Öl etc. gekauft, heute brauche ich zwar weniger an Lebensmittel, esse aber gesünder und lege Wert auf Qualität und ausgewogene Ernährung. Das kostet genausoviel wie früher.

      LG Dunja
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    • Ich denke mal solange ich als "Steuerzahler " es nicht von den Steuern absetzen kann ist es auch nicht gerechtfertigt mehr vom Jobcenter zu bekommen oder ?
      Ob man mehr braucht oder nicht ist dahingestellt. Aber wenn mehr Geld dann für Alle. LG und nicht böse sein Beate
    • Tja,

      es gibt Vergünstigungen für ALG II-Empfänger und leider auch immer wieder jede Menge ´"Neider".

      Mehrbedarf und Vergünstigungen sind gesetzlich mehr oder weniger geregelt.

      Aber immer, wenn diese Thematik diskutiert wird, kommen einige daher und sind nicht damit einverstanden, dass sie selbst diese Vergünstigungen nicht bekommen, für mich nicht nachvollziehbar.

      Wer nicht unter Hartz IV fällt, hat demnach mehr Einkommen und die Möglichkeit, diese Zahlungen selbst zu leisten. Dass es eventuell nur einige Euro sind, ist mir durchaus bewußt, denn ich bin ich der Sozialberatung tätig. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten.

      Der Regelsatz ist knapp bemessen und jeder, der meint, die Menschen könnten davon "gut" leben, kann ja gerne mal tauschen!!

      Ich erlebe es täglich, dass für die normalsten und wichtigsten Dinge kein Geld da ist. Und wenn da die GEZ-Gebühr entfällt, Kindergartengebühren oder Schulbuskosten, so halte ich das in einer Demokratie und einem Sozialsystem für gerechtfertigt.

      Liebe Beate C, ich bin dir für dein Statement nicht böse. Denke allerdings, dass du und auch andere, die die gleiche Denkweise haben, noch nicht über längere Zeit von Hartz IV-Leistungen leben mußte und deshalb das auch nicht beurteilen kann.

      Wobei ich dir allerdings Recht geben muss, dass es schöner wäre, wenn wir alle die Kosten für Nahrungsergänzungen von der Kasse bekommen würden. Allerdings reden wir hier von 10 % des Regelsatzes für den Mehrbedarf, entspricht ca. 37 Euro. Für viele Verdienenden ein "Klacks", für einen SGB II-Bezieher eine Menge Geld.

      Jeder Arbeitende ist im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit nur 12 Monate von Hartz IV entfernt, wenn der Partner nicht soviel verdient, dass es reicht. Das sollte man nicht vergessen.
      :friends:

      LG Dunja
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    • Huhu,

      ich habe selbst bis Dez10 im Job-Center als pAp gearbeitet. Den Mehrbedarf gibt es für drei Personengruppen - wir fallen definitiv nicht darunter. Da gibt es auch keine Ermessensentscheidung des pAp's. Ich durfte nicht mal einer schwer Krebskranken Frau einen Mehrbedarf gewähren.

      Ist leider so.

      Liebe Grüße
      Nicki
    • Beate C schrieb:

      Ich denke mal solange ich als "Steuerzahler " es nicht von den Steuern absetzen kann ist es auch nicht gerechtfertigt mehr vom Jobcenter zu bekommen oder ?


      sehe ich genauso ! Sorry.. aber ich bin "nur" in Elternzeit und bekomme weniger Geld wie so mancher von der Arge. Und muss meine MEdikamente auch selbst bezahlen ! :338:
      "Wer der Herde hinterher läuft, sieht nur die Ärsche."
    • :hallo: nicki32

      Ich weiß, ihr handelt nach den Dienstanweisungen. Leider sind diese oft, aber nicht immer, gesetzeswidrig. Habe zuletzt eine für meinen Landkreis in Bezug auf Kosten der Unterkunft gesehen, die gegen gängige Gesetzsprechung verstößt.

      Deshalb würd ich mich in solch einem Fall nicht mit einem Ablehnungsbescheid zufrieden geben, sondern einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und klagen.

      Hatte jetzt erst einen Fall hier bei unserem Jobenter. Inzwischen ist Klage erhoben worden und das sogar auf Rat des Leiters hin, da das Gesetz keine abschließende Aufzählung hat und bestehende Gesetze oft nicht alle vorkommende Fälle berücksichtigt.

      Eine Änderung der bestehenden Gesetze ist daher nur durch Klage zu bewirken.

      LG dunja
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    • @murli

      Garantiert hast du jedoch einen Partner mit Einkommen, oder? Dann rechne mal beides zusammen, meinst du dann immer noch, Hartz IV ist mehr?

      LG Dunja
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    • hat denn automatisch jede Mutter auch einen Partner ?!



      Ich finde aber nicht das das hier Thema ist.

      Bei ALdi bsp. gibt es eine MONATSpackung Vitmaine A-z für unter 10 Euro.

      Und für die UNMENGEN die man an Essen spart .. ist DAS sicher drin. ;)
      "Wer der Herde hinterher läuft, sieht nur die Ärsche."
    • Hallo Murli,

      nachdem du nun schon zu den läger Operierten zählst, kann ich es nicht nachvollziehen, dass du auf Vitamine von Aldi verweist.

      Schließlich wird uns in regelmäßigen Abständigen Blut entnommen, um genau festzustellen, was und ich welcher Menge fehlt. Ein 0815-Präparat ist daher nicht empfehlenswert. Oder soll ich es dahin verstehen, dass es für die Hartz IV-Emfänger schon reichen wird? Außerdem habe ich schon mals darauf hingewiesen, dass ich zwar in der Quantität einspare, aber jetzt nach Qualität einkaufe und daher der Betrag annähernd derselbe ist.

      Da ich mich hier wohl mit Menschen über eine Thematik austausche, von der sie nicht genug Wissen haben, um mitdiskutiern zu können, ist das hier für mich abgeschlossen.

      Bei neueren Informationen dazu melde ich mich gerne wieder.

      LG Dunja
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    • warum soll das A-Z Präparat aus m Aldi schlechter sein wie das viel zu teure Centrum ?

      Selbst wenn man bei uns in der APo (blaue Villinger Box) die Medikamente A-z holt sind sie bei weitem billiger wie CENTRUM !

      Nur weil Name drauf steht ist es besser ?! Gerade wenn man Geld vom Amt bekommt sollte man doch drauf schauen was man ausgibt. Kein Wunder reicht es bei den meisten hinten und vorne nicht. *versteh ich mal überhaupt nicht. Aber man kann nun auch einen neuen Thread aufmachen und darüber diskutieren wieviel Marke wirklich besser ist.
      "Wer der Herde hinterher läuft, sieht nur die Ärsche."
    • Bin ab naechsten Monat auch das erste Mal in meinem Leben ALG II Empfaenger ( nach der Trennung von meinem Mann und mit 3 kleinen Kindern nach 11 Jahren zuhause bleiben).

      Mehrbedarf bekomme ich nicht ABER einen Kleiderzuschuss fuer Vorstellungsgespraeche! Da icch durch meine Abnahme und mein Mama-sein nichts entsprechendes habe wurde eine Einmalzahlung bewilligt.

      Aber das ist aus einem Topf des entsprechenden Jobcenters, weiss nciht wie andere das handhaben.
    • Hallo TinaC,

      das hat nichts mit dem jeweiligen Jobcenter zu tun. Diese Einmalzahlung erfolgt aus deinem persönlichen Vermittlungsbudget. Unter anderem für Bewerbungen, Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bekleidung und auch ein Friseurbesuch sind da möglich (wegen Vorstellungsgespräch).

      Das hat aber mit den Mitteln für deine Vermittlung zu tun. Wir haben hier von einem Mehrbedarf zum Regelsatz gesprochen. Verschiedene Töpfe.

      Einen Mehrbedarf bekommst du trotzdem, nämlich den als Alleinerziehende, bitte darauf achten oder am besten von einer Fachstelle den Beweilligungsbescheid überprüfen lassen.

      LG Dunja
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