Zunächst einmal ein herzliches Hallo in die Runde :hallo:, nachdem ich schon eine Weile mitlese, aber mir erst jetzt einen eigenen Account gegönnt habe.
Zu meiner Frage:
Ich bin seit Anfang des Jahres (Februar) aufgrund meiner Depressionen krank geschrieben und war deshalb vor Kurzem beim Gutachter des MDK.
Dieser sprach mich dann zum Ende unseres Gesprächs auch auf mein Übergewicht (ich wiege derzeit 145 kg bei 1,65 m Größe) an.
Er meinte, ich solle mich doch einmal mit dem Thema Adipositaschirurgie auseinander setzen - in meinem speziellen Fall (stete Zunahme seit der Einschulung, überwundene Essstörung in der Pubertät, Depressionen auch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Übergewicht) sähe er diese auch eindeutig als Kassenleistung und würde das auch direkt mit in sein Gutachten schreiben.
Soweit ich weiß, ist die normale Vorgehensweise Patient => Arzt => Kostenübernahmeantrag => KK => evtl. MDK => OP. Auch heißt es doch, dass das Gutachten für die KK bindend sei.
In meinem Fall hätte ich ja somit schon die "Garantie" der Kostenübernahme durch die KK - sehe ich das richtig?
Zu meiner Frage:
Ich bin seit Anfang des Jahres (Februar) aufgrund meiner Depressionen krank geschrieben und war deshalb vor Kurzem beim Gutachter des MDK.
Dieser sprach mich dann zum Ende unseres Gesprächs auch auf mein Übergewicht (ich wiege derzeit 145 kg bei 1,65 m Größe) an.
Er meinte, ich solle mich doch einmal mit dem Thema Adipositaschirurgie auseinander setzen - in meinem speziellen Fall (stete Zunahme seit der Einschulung, überwundene Essstörung in der Pubertät, Depressionen auch im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Übergewicht) sähe er diese auch eindeutig als Kassenleistung und würde das auch direkt mit in sein Gutachten schreiben.
Soweit ich weiß, ist die normale Vorgehensweise Patient => Arzt => Kostenübernahmeantrag => KK => evtl. MDK => OP. Auch heißt es doch, dass das Gutachten für die KK bindend sei.
In meinem Fall hätte ich ja somit schon die "Garantie" der Kostenübernahme durch die KK - sehe ich das richtig?