10 % Abnahme nach der Op ist für die Krankenkasse ein Erfolg !!

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    • 10 % Abnahme nach der Op ist für die Krankenkasse ein Erfolg !!

      Hallo Zusammen ,

      was ich noch Fragen und Sagen wollte:

      Wusstet ihr das die Krankenkasse der Meinung ist das wenn man 10 Prozent des Übergewichtes abgenommen hat die Op als gelungen ansieht . Im Klartext: Wenn Ihr erneut einen Antrag schreiben würdet könnte das die Ablehnung für eine weitere Op sein .

      Gab es hier schonmal jemanden der diese Begründung gehört hat ? Mein Ac hat mir das erzählt . Naja unsere Meinung dazu brauch ich euch ja nicht sagen :zwinkert:
      Liebe Grüße RAMONA ;):
      aerzte-ohne-grenzen.de/

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    • Hallo,

      gehört hab ich das mit den 10% noch nie.
      Aber ich versteh Deinen Satz in ROT nicht??!!
      Wie meinst Du das, bei erneuter Antragstellung könnte das der Grund der Absage sein??

      Gruß
      Steffi
    • Jep genau so meine ich das :-). Habs zwar auch noch nie mitbekommen aber wundern würde es mich nicht :nix:
      Wollte mal wissen ob es schon jemandem passiert ist bei einer gescheiterten Op diese Begründung für eine Ablehnung erhalten zu haben .

      Mein AC wirds ja nicht erfunden haben ;)

      Aber das find ich echt der Knaller das wären ja bei mir gerade 17 kilo gewesen Adipositasgrad immer noch 3 also ich verstehe das wirklich nicht von den Krankenkassen . Aber gehört hier im Forum hab ich es noch nicht .
      Liebe Grüße RAMONA ;):
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    • hab ich auch noch nie gehört und kann ich mir auch so nicht vorstellen-sorry :nix: :nix:
      Mfg Tom




      SHG Rottweil am 2. Mittwoch des Monats um 19 Uhr in Rottweil , Johanniterstrasse 35 , genügend kostenlose Parkplätze.
    • Auszug aus der S3-Leitline "Chirurgie der Adipositas"

      Man beachte das Wort : so sind die konservativen Maßnahmen "zunächst" !!!
      Hier wurde nur ein Absatz herausgezogen, während der zweite unter den Tisch gekehrt wurde.

      Die S3-Leitlinie entstand durch die Zusammenarbeit mit
      -Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG)
      -Deutsche Gesellschaft für Psychosmatische Medizin und Psychotherapie
      -Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedzin
      Bilder
      • 10 %.jpg

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    • Tombraider schrieb:

      hab ich auch noch nie gehört und kann ich mir auch so nicht vorstellen-sorry :nix: :nix:
      Tom dafür brauchst dich nicht net entschuldigen :grinsen: I galubs ja auch nicht wirklich ^^. Dank Ramona wissen wir ja jetzt bescheid.
      Liebe Grüße RAMONA ;):
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    • Also ich hab das jetzt so verstanden das es bei dem 10% mit dem mmk zutun hat..Wenn man während dem mmk in 6 Monaten 10% seines übergewichtes verliert wird die op zunächst abgelehnt, was ja logisch klingt wenn es ohne op auch geht? ^^

      Also nicht die OP gilt dann als erfolgreich, sondern die konservativen Maßnahmen ^^
      "Niemand von uns kann so viel bewirken wie wir alle miteinander."
      _______________________
    • Hallo ihr Lieben,

      also meine EB erzählte von einem Patienten der 210kg wog. Hat dann während der EB (insg.6 Monate) 22kg abgenommen. Er wog zwar immer noch 188kg aber die OP wurde nicht bezahlt. Fand ich schon unfair...
      Kann man nichts machen :nix:

      LG Ela
    • In meinem letzte Gespräch mit AC und EB wurde das auch angesprochen.
      In Dortmund scheint es 2 verschiedene Gutachter des MDK zu geben die sehr unterschiedlich mit den Zahlen umgehen.
      Einer befürwortet die OPs wohl nur wenn während der MMK Zeit mindestens 5% aber maximal 10% des Übergewicht verloren wurde.
      Bei kleiner 5% Verlust des ursprünglichen Übergewicht wird fehlende Motivation vorrausgesetz, bei größer 10% Verlust des ursprünglichen Übergewicht die konservative Methode als erfolgreich angesehen.

      Der andere Gutachter soll das mit den 5 und 10% nicht so genau sehen und schaut mehr auf die gescheiterten Versuche von Diäten.

      Cheers,

      Olaf
      Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht
    • elemele schrieb:

      Hallo ihr Lieben,

      also meine EB erzählte von einem Patienten der 210kg wog. Hat dann während der EB (insg.6 Monate) 22kg abgenommen. Er wog zwar immer noch 188kg aber die OP wurde nicht bezahlt. Fand ich schon unfair...
      Kann man nichts machen :nix:

      Bin voll und ganz deiner Meinung . MAnche schaffen es ja tatsächlich aber selten .
      Liebe Grüße RAMONA ;):
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    • weniger als 10% Abnahme - die Ultimo Ratio erreicht

      Also die von Ramona zitierte Stelle aus dem Beurteilungsleitfaden des MDK bedeutet, dass die 10% Abnahme für die Zeit (6 Monate) des Multimodalen Konzepts gelten. Wenn mehr abgenommen wurde ist das Konzept erfolgreich und soll 'zunächst' vorgesetzt werden = keine Kostenübernahme.
      Es soll doch geschaut werden, ob die OP wirklich die Ultimo Ratio (BMI 35-60) ist. Also alle konventionellen Methoden ausgeschöpft wurden.
      Klar ist, dass manche Diätkarrieren beeindruckender sind, als jedes MMK. Aber das interessiert eben nicht, bei einem einheitlichen Vorgehen.

      Dies ist aber doch für die erste OP und hat nix mit einer Folge-OP zu tun. Hab die Ursprungsfrage nicht kapiert :nix:


      Weil ich ein Zahlenjunkie bin, hier noch ein Berechnungsbeispiel:
      =========Excess Weight Loss (EWL)==========================
      Ausgangsgewicht: 150kg = BMI 54
      Gewicht bei BMI25: 70kg
      Größe 1,67 cm
      Zeitraum: 6 Monate

      Abzunehmen wären 80kg.
      Wenn ich jetzt also 4 kg abnehme, dann hab ich 5% erreicht. Bei 8 kg sind es schon 10 %
      Mir wurde gesagt, dass nicht genau der Zeitpunkt bei Ende des MMK gezählt wird, sondern auch etwas später, wenn JoJo wieder zugeschlagen hat.
      =========================================================

      Bei der 210kg-Patient find ich unverschämt. Jemanden mit einem 70-75BMI in ein MMK (Sport) zu schicken *kopfschüttel* ... bringt aber hier im Thread nicht weiter, weil wir keinen Einfluss auf den MDK haben ..... Bei ihr wären es dann also ca. 140kg abzunehmen gewesen und mit 22kg hat sie 16% abgenommen.
      Hatte aber immer noch einen 67er-BMI und sollte 'eigentlich' nach MDK-Leitfaden gar kein MMK bzw. nur ein abgespecktes MMK (Ernährung) machen sollen.
    • Revisionseingriffe

      ich glaub ich hab gefunden, was du suchst:

      Beurteilungsleitfaden Seite 42:

      2.4.10 Revisionseingriffe
      Die Notwendigkeit zu Revisions- bzw. Zweiteingriffen ergibt sich aus folgenden Kostellationen:

      * Versagen der bariatrischen Operation

      Bei einem präoperativen BMI > 40kg/qm ist es nach einem bariatrischen Ersteingriff nach Ablauf eines Jahres nicht zu einer kliniksch relevanten Gewichtsreduktion (10% des Gesamtkörpergewichtes, nicht des EWL) gekommen oder es wurde nach initaler Gewichtsreduktion das Ausgangsgewicht wieder erreicht oder überschritten.

      In der Patientengruppe mit einem BMI zwischen 35 und 40 konnte trotz nachgewiesener Gewichtsabnahme keine Verbesserung der Begleiterkrankungen bei weiterhin bestehedem BMI >35 nachgewiesen werden.

      Eine Gewichtsreduktion von 50% (EWL) als Erfolgskriterium einer bariatrischen Operation ist nicht ausreichend wissenschaftlich belegt. Demgegenüber belegen zahlreichen Literaturstellen eine klinisch relevante Reduktion der Komorbiditäten ab einer Gewichtsabnahme von 10% des Körpergewichtes.

      Eine Überprüfung der Nachsorge bzw. eine erneute Vorstellung beim Verhaltenstherapeuten ist bei patienten angezeigt, die nach einem ersten operativen Eingriff eine psychopathologische Störung entwickelt haben. Die Anfrage 7.2.3 (siehe dieses Formular: Psychologisches gutachten) ist bei Revisionsoperationen wegen erneuter Gewichtszunahme erneut anzufordern.

      * Kompliationen der bariatrischen Operation mit Verlust der gewichtsreduzierenden Funtion des Eingriffs

      Schwerwiegende z.b. entzündlich/mechanische Komplikationen werden endoskopisch oder radiologisch nachgewiesen und begründen medizinsich eindeutig eine Auflösung (z..B. Magenbandentferung) der eingriffsspezifischen gewichtsreduzierenden Funktion der durchgeführten bariatrischen Operation. besteht zum Zeitpunkt des erneuten bariatrischen Eingriffs keine ausreichen Reduktion des Körpergewichtes und / oder der Komorbiditäten (siehe hierzu "Versagen der bariatrischen Operation") ist, wenn medizinsch vertretbar, z.B. eine erneute Bandimplantation oder aber auch die Umwandlung in eine alternative, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Verfahrenstechnis indiziert. Liegt zum Revisionszeitpunkt ein Körpergewicht <35 vor, ist eine unmittelbarer prophylaktischer Zweiteingriff nicht zu empfehlen.
      Eine erneute Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien erfolgt nicht mehr, da bereits im Vorfeld des Ersteingriffes eine fehlgeschlagene konservative Therapie festgestellt wurde.

      Zur geplanten Re-Operationsmethode kann evidenzbasiert keine Aussage getroffen werden.
      Hab zwar grad nicht viel beim Abschreiben kapiert... aber man muss wohl für den Zweiteingriff BMI>35 haben und ein MMK ist nicht notwendig und es geht auch nicht nach der Rechnung mit dem EWL, sondern vom Gesamtgewicht. Und du brauchst ein zweites psychologisches Gutachten.

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