Artikel: Die Behandlung im Ausland

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    • Artikel: Die Behandlung im Ausland

      Die Behandlung im Ausland
      Eine ästhetische Behandlungen im Ausland durchzuführen wird von manche Patienten aus Kostengründen in Erwägung gezogen. Die Kosten für eine solche Behandlung sollte man aber vorher sorgfältig kalkulieren.

      Reise- und Übernachtungskosten kalkulieren
      Wer den Eingriff nicht mit einem längeren Urlaub im Ausland verbindet, muss die Kosten für Anreise und Aufenthalt mit einrechnen. Der Patient sollte vor seiner Entscheidung über einen Kostenvoranschlag des im Ausland behandelnden Arztes verfügen. Die individuelle Erstellung eines solchen Planes erfordert aber in den meisten Fällen eine vorherige Begutachtung durch den Arzt und damit eine weitere Reise.
      Auch im Ausland sollten Sie einen ähnlichen Standard wie im Inland anlegen. Ästhetische Operationen gehören in die Hände eines speziell ausgebildeten Facharztes. Internationale Fachgesellschaften können Ihnen helfen, die üblichen Ausbildungswege und Qualifikationen nachzuvollziehen und gegebenenfalls einen geeigneten Arzt für Ihr Problem zu finden.

      Nachbehandlungen im Ausland
      Oftmals ist es mit einem einmaligen Eingriff im Ausland nicht getan. Sind Nachbehandlungen erforderlich, muss der Patient eine weitere Reise zu dem Arzt, der die Erstbehandlung vorgenommen hat, in Kauf nehmen. Erneut fallen Reise- und Aufenthaltskosten an. Deutsche Ärzte werden allenfalls bereit sein, den Patienten bei auftretenden Schmerzen zu behandeln, aber keine Nachbehandlungen vornehmen.

      Schadenersatz schwieriger im Ausland
      Ist der ästhetische Eingriff im Ausland mangelhaft vorgenommen worden, und der Patient fordert Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, kann natürlich auch ein im Ausland ansässiger Arzt belangt werden; die Durchsetzung dieser Ansprüche ist aber gleichwohl schwieriger als im Inland. Dies gilt unabhängig davon, ob mit dem betreffenden Land ein Rechtshilfeabkommen existiert oder nicht. In der Regel wird ein ausländischer Rechtsanwalt hinzuzuziehen sein, Gutachten müssen übersetzt werden, und der Patient muss sich möglicherweise zur Klärung der rechtlichen Seite nochmals und manchmal auch wiederholt ins Ausland begeben.
      Besondere Vorsicht ist bei äußerst preiswerten Angeboten in Nicht-EU-Ländern geboten.

      Zu beachten ist letztlich auch das Arzt-Patienten-Verhältnis. Ein ästhetischer Eingriff stellt immer auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten dar. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Arzt muss ein besonderes Vertrauensverhältnis gegeben sein, das sich normalerweise während der Vorgespräche oder Voruntersuchungen entwickelt. Dies ist bei einem kurzen Auslandsaufenthalt aber nur schwer zu erreichen.

      Aus: bildschön.de


      Liebe Grüße,
      Nahema :499: