Artikel: Wie erkennt man einen guten Arzt?

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    • Artikel: Wie erkennt man einen guten Arzt?

      Wie erkennt man einen guten Arzt?
      Es ist nicht einfach, den richtigen Arzt für den gewünschten Eingriff zu finden. Besonders auf dem Gebiet der Schönheit ist zu berücksichtigen, dass die medizinisch-kosmetischen Leistungen, wie zum Beispiel eine Cellulitisbehandlung oder die Lasertherapie von Tätowierungen und Pigmentflächen sowie die Falten- und Narbenbeseitigung, einen Bereich betreffen, in denen die Ärzteschaft heute in unmittelbarer Konkurrenz zu nicht ärztlichen Kosmetikangeboten steht und der Patient oft verunsichert ist, bei wem er sich behandeln lassen kann und soll.

      Verschiedene Berufsgruppen tummeln sich im medizinisch-kosmetischen Bereich
      Um Ihnen diese Entscheidung etwas leichter machen zu können, wollen wir Ihnen nachfolgend erläutern, wie sich die kosmetische Leistungen anbietenden Berufsgruppen voneinander unterscheiden und welche Berufsgruppe welche Behandlung durchführen darf:

      Ärzte
      Spezifische Fachärzte mit plastisch operativer Ausbildung
      In der Regel müssen Fachärzte aus operativen Medizinbereichen für ihre Facharztprüfung einen festgelegten Operationskatalog durchoperiert und eine Prüfung abgelegt haben. Erst dann besitzen sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten. Häufig können Zusatzqualifikationen erworben werden, die auf eine weitere Spezialisierung hinweisen. Es gibt verschiedene Fachbereiche in der Medizin, zu deren Behandlungsspektren plastisch operative Operationstechniken gehören.

      Hierzu zählen:

      Mundchirurgen,
      Kieferchirurgen,
      Gesichtschirurgen,
      Hals-, Nasen-, Ohrenärzte,
      plastische Chirurgen,
      Hautärzte,
      Fachärzte für Gynäkologie.
      Es gibt eine Unterscheidung zwischen der plastischen und der ästhetischen Chirurgie:

      Plastische Chirurgen
      behandeln auch Verbrennungen, traumatisierte Körperregionen und Entstellungen nach Krebsoperationen. Im Vordergrund steht häufig die Wiederherstellung und Korrektur von Funktions- und Substanzdefekten.

      Die ästhetische Chirurgie hingegen ist bemüht, das Aussehen auch gesunder Patienten zu verbessern und Altersveränderungen soweit als möglich zu reduzieren.
      Generell kann man sagen, dass es im Rahmen von Verteilungskämpfen zu Kollisionen zwischen regionalplastischen Chirurgen (Kiefer-, Gesichtschirurgen, Hals-, Nasen-, Ohrenärzten, Frauenärzten) und allgemein plastischen Chirurgen kommt. All diese Fachrichtungen haben seriöse Chirurgen, großartige Handwerker und engagierte fortbildungsbereite Mediziner in ihren Reihen, die ihre Kunst nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.

      Zahnärzte
      Der Zahnarzt kann auch ästhetisch-chirurgische Behandlungen durchführen. Nach dem Zahnheilkundegesetz beschäftigt sich der Zahnarzt mit der "Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten". – "Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen". Aber auch Zahnärzte dürfen nach erfolgreicher Weiterbildung Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in den Gebieten der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hinweisen. So können sie sich beispielsweise zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie weiterbilden.

      Ästhetische Zahnkorrektur
      Die ästhetische Zahnmedizin bietet heute viele Möglichkeiten, auch das Aussehen der Zähne und somit des Patienten zu verbessern, so können Zahnfehlstellungen korrigiert, Zähne gebleicht und ästhetische Mängel an Frontzähnen durch Veneers (Verblendungen) behandelt werden.

      Heilpraktiker
      Die Heilpraktiker dürfen neben den Ärzten in Deutschland nach dem Heilpraktikergesetz Patienten behandeln. Sie müssen keine Ausbildung nachweisen und bei ihnen wird vom Gesundheitsamt lediglich überprüft, ob sie eine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen. Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften gibt es für den Beruf des Heilpraktikers nicht! Es existieren heute zahlreiche private Heilpraktikerschulen. Der Inhalt der Ausbildung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, der Besuch einer solchen Schule nicht zwingend. Die Überprüfung durch das Gesundheitsamt dient vor allen Dingen der Feststellung, ob der Kandidat objektiv die Grenzen der heilkundlichen Befugnisse kennt. Heilpraktiker sind in ihrer Heilbehandlung eingeschränkt
      Gesetzliche Vorschriften beschränken Heilpraktiker in der Ausübung der Heilkunde! Sie dürfen keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verschreiben – wie zum Beispiel Botulinustoxin zur Behandlung mimischer Gesichtsfalten – und auch keine zahnärztlichen Leistungen erbringen. Heilpraktiker dürfen ferner keine Behandlungen durchführen, die eine Gefahr für die Gesundheit mit sich bringen können, hierzu gehören auch Schönheitsoperationen. Bereits sehr früh hat auch das Bundesverwaltungsgericht operative Eingriffe zu rein kosmetischen Zwecken als Ausübung von Heilkunde eingestuft, die ärztliches Fachwissen voraussetzt. Als Ausübung der Heilkunde wird auch die Faltenunterspritzung anzusehen sein, da Nervenverletzungen bei nicht fachmännischer Injizierung eintreten können und eine kunstgerechte Vornahme von Injektionen ärztliches Fachwissen voraussetzt. Es gehören auch eindeutig Behandlungsmaßnahmen in ärztliche Hände, bei denen auch nur eine mittelbare Gesundheitsgefährdung besteht, etwa dadurch, dass "das frühzeitige Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann". Hierzu gehört das Entfernen von Warzen und von Leberflecken, wie der Bundesgerichtshof (NJW 2001, 3408 ff.) entschieden hat.

      Piercing und Tatoos
      Streit ist inzwischen auch über die Frage entbrannt, ob Piercing nach dem Heilpraktikergesetz erlaubnispflichtig ist. Piercing und Tätowierungen werden in der Regel in so genannten "Studios" durchgeführt. Der Betreiber muss sein Gewerbe beim Ordnungsamt anmelden. Eine Prüfung muss er nicht ablegen. Eine Behörde in Hessen hat ein solches Studio schließen lassen, weil der Betreiber keine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besaß. Hiergegen klagte der Betreiber – doch vergeblich. Das Piercing ohne Lokalanästhesie sowie auch die Verabreichung von Lidocain zum Zwecke der Lokalanästhesie, um die beim Piercen entstehenden Schmerzen zu betäuben, stellen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 09.02.1999 – 8 G 2161/98 – aber ebenfalls die Ausübung von Heilkunde dar. Das Gericht geht davon aus, dass durch das Anbringen von Metallteilen nicht nur im gesamten Gesichtsbereich einschließlich der Zunge, sondern auch an unterschiedlichsten Körperstellen, nachhaltige Körperschäden möglich sind. Als Beispiel wird angeführt, dass beim Piercen eines Augenlides Nerven in einem Fall dergestalt verletzt wurden, dass der Betroffene sein Augenlid nicht mehr automatisch zu öffnen vermochte.

      Kosmetiker/innen
      Kosmetiker und Kosmetikerinnen führen nur oberflächliche kosmetische Behandlungen durch. Der Kosmetiker arbeitet am gesunden Menschen und darf nicht therapeutisch tätig werden. Kosmetiker/innen dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die zur Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes gehören, also Tätigkeiten, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche oder fachheilkundliche Fachkenntnisse voraussetzen. Daher ist Kosmetikern/innen die Faltenunterspritzung untersagt, da sie bei nicht fachgerechter Injektion zu Nervenverletzungen führen kann. Untersagt ist auch das Entfernen von Warzen und Leberflecken.
      Zahnreinigung und Bleaching beim Kosmetiker umstritten
      Äußerst umstritten ist immer noch die Frage, ob Kosmetiker/innen neben den Zahnärzten professionelle Zahnreinigungen oder Bleaching (Bleichen der Zähne) durchführen dürfen.
      Das Landgericht Aachen (bestätigt durch das Oberlandesgericht Köln) hat dies mit dem Argument untersagt, Zahnverfärbungen könnten auch auf Krankheiten hinweisen, und dies könnten Kosmetiker/innen nicht erkennen. Dies gelte selbst für ursprünglich ausgebildetes Prophylaxe-Personal, da diese als Kosmetiker/innen nicht mehr unter der Kontrolle eines Zahnarztes stünden. Die gegenteilige Meinung (OLG Frankfurt – 22 U 222/00 ) weist daraufhin, dass Bleichmittel für die Zähne bereits verkäuflich und Zahnverfärbungen keine Krankheiten seien.

      Aus: bildschön.de

      Liebe Grüße, :499:
      Nahema :499: