Ankündigung Wie lange muss ich mich gedulden ??

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    • Wie lange muss ich mich gedulden ??

      Immer wieder wird hier die Frage gestellt, wie lange muss ich warten, bis die KK endlich tätig wird.

      Hier eine sehr interessante Abhandlung dazu, auf dich mich Göki :dankeschön: aufmerksam gemacht hat:


      Patientenrechtegesetz - BGB § 13 Abs. 3 a SGB V:

      Krankenkasse entscheidet über Antrag auf Leistungen nicht


      (3a) Kann eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) eingeholt wird, nicht innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang
      entscheiden, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes nach Satz
      1, können Leistungsberechtigte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung über den Antrag mit der Erklärung setzen, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Beschaffen sich
      Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten in der entstandenen Höhe verpflichtet.

      Die Krankenkasse berichtet dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen jährlich über die Anzahl der Fälle, in denen Fristen nicht eingehalten oder Kostenerstattungen vorgenommen wurden. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gelten die §§ 14, 15 des Neunten Buches zur Zuständigkeitsklärung und Erstattung selbst beschaffter Leistungen.

      (Quelle: Br-Drs 312/12)

      Vereinfacht:
      Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen.

      Quelle:
      patienten-rechte-gesetz.de/bgb…stungen-krankenkasse.html
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Hört sich gut an ...
      Danke Elisabeth.
      LG wanda
      LG wanda
      Op 03/11 - Größe 174 cm - Maximalgewicht 143 kg - Abnahme über 14 Monate ziemlich konstant.
      : :kaffee10: : Ziel- Lauf - Wunschgewicht erreicht / Halten seit 06/12 - mit "Schwankungen".

      "Humor ist der Knopf, der verhindert, daß der Kragen platzt". Ringelnatz
    • Das hört sich ja echt gut an und wird sicherlich vielen, die einen Antrag gestellt haben, helfen.

      Elisabeth schrieb:

      Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine angemessene Frist setzen.

      Könnte man theoretisch direkt bei Antragsabgabe einen Satz dazu schreiben?
      Im Stil von: Gemäss §13 Abs. 3 des BGB setze ich Ihnen zur Bescheidung meines Antrages eine Frist von 3 bzw. 5 Wochen, so Sie den MDK hinzuziehen.

      Meint ihr, das ginge und wäre rechtens?
      Warum sich heute schon erhängen, wenn es nächstes Jahr noch viel bessere Gründe dafür gibt?



    • Ja ich habe davon auch schon gehört.

      Weiß jemand, ob das auch für bereits laufende Fälle gilt oder ob das nur für die Anträge gilt, die in Zukunft gestellt werden?

      LG
      Sanja
      Ich bin nicht auf der Welt um zu sein wie andere mich gerne hätten.

      Lieber Gott, bitte schenke mir Geduld. Sofort!!!!

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    • Ich frage mich nur ob die Krankenkassen das nicht wissen oder bewusst ignorieren. Beide Varianten sind eine Frechheit.
      Die meisten Anträge gehen zum MDK - also 5 Wochen Zeit. Aber mal ehrlich, die wenigsten erhalten nach 5 Wochen eine Antwort oder gar eine Entscheidung.
      Bei mir dauerte es stolze 6 Monate...
      "Tu deinem Leib etwas Gutes, damit deine Seele Lust hat, darin zu wohnen."

      Teresa von Âvila
    • Ich arbeite bei der Pflegekasse einer Krankenkasse, bei uns gelten die neuen Richtlinien ( ich spreche nur für die Pflegekasse) seit 1.1.2013. Wenn wir nicht schnell genug sind und die Zeit überschreiten ( wenn es keinen nachvollziehbaren Grund für die Überschreitung gibt, muss die Pflegekasse einen Strafzoll an den Antragssteller zahlen).
      Wie es in anderen Bereichen aussieht, weiß ich nicht, könnte ich aber morgen nachfragen.
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      OP-Antrag bei meiner KK abgegeben am 24.6.2011
      Mündl. Kostenzusage von meiner Krankenkasse am 7.7.2011, schriftl. Zusage am 8.7.2011
      Beginn Flüssigphase vor OP am 10.8.2011 mit 143 kg. OP-Gewicht 135 kg.
      Gewicht (80kg) halten seit Juli 2012. Abdominoplastik 14.Mai 2013.
    • :dubistprima: Elisabeth



      Ich finde den Link richtig interessant.

      Mal schauen,mein Antrag wurde Anfang Februar durch die Klinik an die KK geschickt.
      Ich werde nach 5-6 Wochen nachfragen bei der KK und mich auch darauf beziehen.
      Mal gucken was die dazu sagen werden.
    • Nicci, es wäre super, wenn Du Dich da mal bzgl. unserer oben gestellten Fragen schlau machen könntest, wenn Du quasi schon so ein wenig an der Quelle sitzt :zwinkert:

      Vielen Dank schonmal dafür :=):

      LG

      Sanja
      Ich bin nicht auf der Welt um zu sein wie andere mich gerne hätten.

      Lieber Gott, bitte schenke mir Geduld. Sofort!!!!

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    • Danke für den Hinweis samt Link...

      Interessant....

      Auch wenn ich glaube, dass dies nur theoretisch zutrifft. Im Zweifelsfall kann die KK es ja doch mit doppelten Fragen, zugesandten Fragebögen oder nochmalig angeforderten Stellungnahmen von Ärzten hinaus zögern und dadurch die verlängerte Bearbeitungsdauer begründen.
      So kommt man wohl locker auf 6 Monate...
      Bin daher sehr gespannt wie es bei mir sein wird. Bisher hat sich meine KK immer als außerordentlich flott erwiesen.

      LG, Mebiana :hallo:
      Größe: 1,64m ~ Gewicht: 140kg ~ BMI: 52 :waage:
      Oktober 2012 -> April 2013 MMK
      21.5.13: Antrag liegt der KK vor
      10.6.13 Zusage der KK
      28.6.13 Schlauchmagen OP


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    • ..... bei mir hat es 6 Monate gedauert bis ich überhaupt irgendeine Antwort bekommen habe. Da wurde vorher nichts nachgefordert. 6 Monate kam nichts, gar nichts. Am Telefon wurde ich vertröstet.
      Aber ich will mich nicht beschweren, hab' die Zusage ja bekommen.
      "Tu deinem Leib etwas Gutes, damit deine Seele Lust hat, darin zu wohnen."

      Teresa von Âvila
    • Bin neugierig wie der MDK in Berlin damit umgeht! Bisher waren es im schnitt 4 Monate. Selten kürzer, meistens länger!

      Simone
    • Liebe Elisabeth,
      danke für die Info, echt interessant.
      Nachdem ich 9 Wochen auf eine Absage warten musstte hätte sich das genze für mich wirklich gelohnt. Wünschte ich hätte das vor einem Jahr gewußt, hätte mir evtl viel Zeit, Geld und Gedult gespart.
    • Also ich hab meinen Chef gefragt, er meinte es gilt für Anträge seit dem 1.1.2013.
      Aber bitte diesen Absatz genau lesen:
      ____________
      Vereinfacht:

      Wenn eine Krankenkasse über einen Antrag auf Leistungen nicht innerhalb
      von drei Wochen nach Antragseingang oder, wenn der Medizinsche Dienst
      beteiligt ist, nach fünf Wochen entscheidet, muss sie den Grund dem
      Antragsteller mitteilen. Unterläßt sie dies, so gilt der Antrag als
      genehmigt. Zuvor muss der Versicherte der Krankenkasse allerdings eine
      angemessene Frist setzen.
      ___

      Also man kann nicht die Zeit abwarten und dann ist der Antrag genehmigt. Man muss sich schon bei der KK melden und sagen, hier ihr kommt in Fristverzug.. bis dann und dann habt ihr entschieden und wenn nicht, dann sehe ich den Antrag als genehmigt an, gemäß §.....

      Göki wenn Du erst nach 5-6 Wochen nachfragst, dann ist das zu spät. Du musst vorher nachfragen, am besten schriftlich mit Einschreiben mit Rückschein und denen dann die Frist setzen!

      Anträge auch am besten mit Einschreiben und Rückschein der KK schicken oder persönlich abgeben und sich den Empfang von dem Sachbearbeiter der den Antrag entgegen genommen hat, quittieren lassen!

      LG
      Nicci
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      OP-Antrag bei meiner KK abgegeben am 24.6.2011
      Mündl. Kostenzusage von meiner Krankenkasse am 7.7.2011, schriftl. Zusage am 8.7.2011
      Beginn Flüssigphase vor OP am 10.8.2011 mit 143 kg. OP-Gewicht 135 kg.
      Gewicht (80kg) halten seit Juli 2012. Abdominoplastik 14.Mai 2013.
    • Danke Nicci,

      es sind jetzt 2 Wochen seit dem die Klinik die Papiere an die KK geschickt hat.
      Sollte ich jetzt schon nachfragen?
    • Hallo:-)

      Ja auch ich habe davon gehört, ich hatte am 6.2.2013 meinen ersten Termin in der Klinik, der Arzt meinte da auch seit dem 1.1.2013 müssen die Krankenkassen sich innerhalb 3 Wochen melden ansonsten sei der Antrag genehmigt, ich finde das super , was ich schon gehört habe wie manche ewig auf Antwort warten !

      Meinen nächsten Termin habe ich am 10.4 , da wird der Antrag mit den Unterlagen an die Kasse gestellt , bin echt gespannt wie schnell das geht und ob ich die Op genehmigt bekomme, wobei wenn ich auf meinen Arzt höre der ist sich sicher das ich das genehmigt bekomme.....


      LG Andrea
    • didea bei unseren Anträgen: MAgen-OP, Who's sind es 5 Wochen, da diese Anträge immer zum MDK gehen.
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      OP-Antrag bei meiner KK abgegeben am 24.6.2011
      Mündl. Kostenzusage von meiner Krankenkasse am 7.7.2011, schriftl. Zusage am 8.7.2011
      Beginn Flüssigphase vor OP am 10.8.2011 mit 143 kg. OP-Gewicht 135 kg.
      Gewicht (80kg) halten seit Juli 2012. Abdominoplastik 14.Mai 2013.