Hallo ihr lieben Forianer/innen!
Ich habe mal eine Frage an Euch.
Dazu muss ich allerdings ein bischen ausholen.
Als ich 2005 mein Magenband beantragt habe, war ich bei der BKK Audi versichert die mir meinen Antrag damals ablehnten. Mit Hilfe von einem Anwalt habe ich damals Widerspruch eingereicht und die Kostenzusage erhalten. In der Kostenzusage steht allerdings drin, das die OP nur aus Kulanz bezahlt wird.
Heute bin ich bei der AOK versichert die nun meinen Umbauantrag von Magenband zum Magenbypass abgelehnt hat mit der Begründung:
Die BKK hat ja auch nur aus Kulanz bezahlt und somit sei Ihnen klar erwiesen ich hätte nicht alle konservativen Maßnahmen ausgeschöpft und solle mit Optifast von vorne beginnen.
Nun zur damaligen Zeit hatte ich allerdings alle angebotenen Maßnahmen durch und MMK gab es damals noch nicht.
Folgendes habe ich dazu im Begutachtungsleitfaden des MDK's gefunden:
• Die Notwendigkeit zu Revisions- bzw. Zweiteingriffen ergibt sich aus
folgenden Konstellationen: Versagen der bariatrischen Operation
• Komplikationen der bariatrischen Operation mit Verlust der
gewichtsreduzierenden Funktion des Eingriffs
Komplikationen der bariatrischen Operation mit Verlust der gewichtsreduzierenden
Funktion des Eingriffs Schwerwiegende z. B. entzündlich/mechanische
Komplikationen werden endoskopisch oder radiologisch nachgewiesen und
begründen medizinisch eindeutig eine Auflösung (z. B.
Magenbandentfernung) der eingriffsspezifischen gewichtsreduzierenden
Funktion der durchgeführten
bariatrischen Operation. Besteht zum Zeitpunkt des erneuten
bariatrischen Eingriffs keine ausreichende Reduktion des
Körpergewichtes und / oder der Komorbiditäten (siehe hierzu
„Versagen der bariatrischen Operation“) ist, wenn medizinisch
vertretbar, z. B. eine erneute Bandimplantation oder aber auch die
Umwandlung
in eine alternative, dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnisse entsprechende Verfahrenstechnik indiziert.
Liegt zum Revisionszeitpunkt ein Körpergewicht < 35 kg/m2 vor,
ist ein unmittelbarer prophylaktischer Zweiteingriff nicht zu
empfehlen.
Eine erneute Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien erfolgt nicht mehr,
da bereits im Vorfeld des Ersteingriffes eine fehlgeschlagene
konservative Therapie festgestellt wurde.
Jetzt meine Frage an Euch: Habt Ihr eine Idee wie diese Aussage der AOK entkräften kann? Weiß von Euch jemand vielleicht irgend einen Paragraphen zum Thema Kulanz?
Was ist mit dem Goldenen Handschlag? Der Vertreter der AOK hat mir damals versichert das ich mit ihnen keinerlei Probleme haben werde als Adipositas Patient. Spielt das keine Rolle?
Ich :314: Euch schon mal für Eure Hilf!
Ich habe mal eine Frage an Euch.
Dazu muss ich allerdings ein bischen ausholen.
Als ich 2005 mein Magenband beantragt habe, war ich bei der BKK Audi versichert die mir meinen Antrag damals ablehnten. Mit Hilfe von einem Anwalt habe ich damals Widerspruch eingereicht und die Kostenzusage erhalten. In der Kostenzusage steht allerdings drin, das die OP nur aus Kulanz bezahlt wird.
Heute bin ich bei der AOK versichert die nun meinen Umbauantrag von Magenband zum Magenbypass abgelehnt hat mit der Begründung:
Die BKK hat ja auch nur aus Kulanz bezahlt und somit sei Ihnen klar erwiesen ich hätte nicht alle konservativen Maßnahmen ausgeschöpft und solle mit Optifast von vorne beginnen.
Nun zur damaligen Zeit hatte ich allerdings alle angebotenen Maßnahmen durch und MMK gab es damals noch nicht.
Folgendes habe ich dazu im Begutachtungsleitfaden des MDK's gefunden:
• Die Notwendigkeit zu Revisions- bzw. Zweiteingriffen ergibt sich aus
folgenden Konstellationen: Versagen der bariatrischen Operation
• Komplikationen der bariatrischen Operation mit Verlust der
gewichtsreduzierenden Funktion des Eingriffs
Komplikationen der bariatrischen Operation mit Verlust der gewichtsreduzierenden
Funktion des Eingriffs Schwerwiegende z. B. entzündlich/mechanische
Komplikationen werden endoskopisch oder radiologisch nachgewiesen und
begründen medizinisch eindeutig eine Auflösung (z. B.
Magenbandentfernung) der eingriffsspezifischen gewichtsreduzierenden
Funktion der durchgeführten
bariatrischen Operation. Besteht zum Zeitpunkt des erneuten
bariatrischen Eingriffs keine ausreichende Reduktion des
Körpergewichtes und / oder der Komorbiditäten (siehe hierzu
„Versagen der bariatrischen Operation“) ist, wenn medizinisch
vertretbar, z. B. eine erneute Bandimplantation oder aber auch die
Umwandlung
in eine alternative, dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnisse entsprechende Verfahrenstechnik indiziert.
Liegt zum Revisionszeitpunkt ein Körpergewicht < 35 kg/m2 vor,
ist ein unmittelbarer prophylaktischer Zweiteingriff nicht zu
empfehlen.
Eine erneute Prüfung der Ein- und Ausschlusskriterien erfolgt nicht mehr,
da bereits im Vorfeld des Ersteingriffes eine fehlgeschlagene
konservative Therapie festgestellt wurde.
Jetzt meine Frage an Euch: Habt Ihr eine Idee wie diese Aussage der AOK entkräften kann? Weiß von Euch jemand vielleicht irgend einen Paragraphen zum Thema Kulanz?
Was ist mit dem Goldenen Handschlag? Der Vertreter der AOK hat mir damals versichert das ich mit ihnen keinerlei Probleme haben werde als Adipositas Patient. Spielt das keine Rolle?
Ich :314: Euch schon mal für Eure Hilf!