Allg. Frage Patientenrecht (Antrag Liposuktion)

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    • Allg. Frage Patientenrecht (Antrag Liposuktion)

      Hallo ihr Lieben,

      am 03.06. hat mein behandelnder Arzt den Antrag auf Liposuktion an meine KK geschickt. Diese hat mich am 12.06. angerufen und mitgeteilt, dass sie den Antrag an den MDK weiterleiten. Ich habe dann noch mal um eine Eingangsbestätigung gebeten. Diese habe ich heute erhalten. Da steht aber nur drin, dass sie meinen Antrag erhalten haben (nicht wann) und das sie diesen am 13.6. an den MDK übersandt haben.

      Hm.... ich brauche aber eine Eingangsbestätigung für die Wahrung der 5-Wochen-Frist mit Datum - oder?

      Wie vermittle ich denen das nun? Mit freundlichem Satz: Sehr geehrte Frau ..., ich benötige eine Eingangsbestätigung mit Datum (wann ist der Antrag eingegangen) ... ?

      Ich hatte eine Fristsetzung zum 26.6. gesetzt (3.6. abgeschickt, 2 Tage Postweg + 3 Wochen). Nun kommen ja aus meiner Sicht 2 Wochen hinzu(10.07.). Aber kann ich ja so nicht nachweisen...

      Liebe Grüße
      Nicki
    • Du hast doch eigentlich ein Datum.... am 13.06. haben sie es weitergeleitet - dazu nochmal zwei Wochen .....

      Ich würde mich jetzt mal nicht verrückt machen und auf ein paar Tagen rumreiten - jetzt lass den Termin mal rankommen und warte ab, was dann ist.

      :drueck: :drueck: :drueck: :drueck: :drueck:
      Elisabeth

      Höchstgewicht 05/2006 * 170,0 kg * BMI = 59,52 * OP Gewicht 15.05.2006 * 165,0 kg * RNY-Bypass
      niedrigstes Gewicht 69 kg - lange Zeit gehalten bei 75 kg - aktuell 81 kg

      17!! Jahre nach OP
    • Auf jeden Fall ist die 'Frist' bei Involvierung des MDKs (und das sind unsere Anträge immer) 5 Wochen.

      Hier der Gesetzestext: patienten-rechte-gesetz.de/bgb…stungen-krankenkasse.html
      Dieser Text ist noch besser, weil nebendran die Begründung des Gesetzgebers steht, warum dieses Gesetz eingeführt wurde:
      thomas-bade.de/Download/patientenrechtegesetz_4.htm

      Der Gesetzestext sagt: 'Antragseingang' - die KK ist ja dein Vertragspartner ... dass deine KK den MDK beauftragt, ist grundsätzlich nicht dein Problem (manche KKs haben ja einen eigenen Medizinsichen Dienst und sind schneller und flexibler) ... also 03.06 plus Postweg ... und darauf die 5 Wochen (= 10 Juli ... wäre besser solche Anträge per Einschreiben mit Rückschein zu schicken - zwecks Datum).

      Ab dem Eingang zum MDK laufen dann eine Frist von 3 Wochen ... wäre also 03. Juli.... also gilt der 10. Juli (siehe Auszug unten)

      Dann - nach dem 10. Juli - müßtest du eine angemessen Frist setzen (gewöhnlich heißt 'angemessen' 2 Wochen). Und dann darfst du es dir 'beschaffen'.

      Aber: Was ist, wenn Unterlagen nachgefordert werden? Was ist, wenn man eingeladen wird? ... wird die Frist dann unterbrochen?

      Zu dem neuen Patientenrechtsgesetz gibt es noch keine Urteile, deshalb ist es schwer das auszulegen.

      Aber Auszug aus der Erklärung des Gesetzgebers:
      .....Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. Die Krankenkasse muss die genannte Fünf-Wochen- Frist auch dann einhalten, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung nicht in der für ihn maßgeblichen Drei-Wochen-Frist Stellung nimmt. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, können Versicherte der Krankenkasse eine angemessene Frist für die Entscheidung mit der Erklärung setzen und dabei erklären, dass sie sich nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung selbst beschaffen. Von einer angemessenen Frist kann in der Regel bei rund zwei Wochen ausgegangen werden.....

      Also ... so würde ich es verstehen .... du musst dich also noch bis 10.07. gedulden ... besser mal die Füße still halten .... ist ja eher ein 'KK-ist-ein-Schlamperladen-Bestraf-Gesetz'. Die MDK-Ärzte werden ja von der KK beauftragt (und meines wissens auch unterhalten... die müssen ihre Bearbeitungsprozesse jetzt ganz schön im Griff haben!). Du kannst jetzt nur drauf bauen, dass sie sich nicht melden und auch nicht 'Urlaub' und 'Krankheit' vorschieben.

      Mhhh.... könntest höchstens mal außerhalb der Geschäftszeiten auf der Hotline anrufen (damit es nicht deine Sachbearbeiterin ist und die den 'Braten' riecht) und fragen, wann denn der Antrag eingegangen wäre - weil er doch vom Arzt direkt gestellt wurde und du nicht wüßtest, wann er es wirklich weggeschickt hat. In der EDV sind solche Sachen ja hinterlegt. Aber die Hotline wird dann einen Eintrag in dem Vorgang hinterlassen... ist ja aber nicht weiter schlimm. Denke nicht, dass du es schriftlich brauchst ... mündlich wird auch reichen ...d ie werden dich dann nicht anlügen ... glaub ich nicht ... gehen wir mal eh davon aus, dass HAN zeitnah begutachtet. Oder wie sieht es gerade mit der Arbeitslast aus ;-) .

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MirandaGirl ()

    • Mir graut es einfach vor dieser Vorstellung.
      Wenn mein Antrag nächste Woche raus geht... und dann passiert Sowas.
      Ist ja nicht nur das, was rausgeht.. da kommt ja irgendwie eine ganze Latte zusammen.

      Nicki Süße, lass mal wirklich bis zum 10.07. warten. Und glaub mir, mir ist richtig schlecht auch wegen der Antwort deiner KK...

      Ich mach drei Kreuze, wenn alles vorbei ist ... :x
      Alles Liebe,
      Kim-Nora



      1. OP 2011-08-24 Magenschlauch
      2. OP 2014-08-21 Mischform aus RNY und BPD-DS (bin etwas ganz Besonderes, hihi)
    • huhu,

      ich warte jetzt mal bis 10.juli ab und dann frage ich nach.

      der mdk ist meines wissens nach weiterhin unterbesetzt.

      sind ja nun 2 wochen rum und hab auch keinen termin erhalten, zur vorstellung.

      hatte ja seit märz antrag versorgungsamt laufen, da hat mich mdk auch nicht begutachtet. im moment sind die froh über alles, was sie so durchschicken können. also hoffe ich einfach mal.

      lg
      nicki